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Archivierte öffentliche Auslegungen für den Zeitraum März 2015 bis April 2020

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan

F 25 II „Spandauer Straße West“

 

F 25 II

 

Der Entwurf zum Bebauungsplan F 25 II „Spandauer Straße West“, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit

 

vom 6. Januar 2021 bis einschließlich 7. Februar 2021

 

gemäß § 3 (2) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten

 

Montag und Mittwoch

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 15 Uhr

Dienstag 

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 18 Uhr

Donnerstag

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 16 Uhr

Freitag      

9 Uhr bis 12 Uhr

 

 

öffentlich ausgelegt.

 

 

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

  • Entwurf zum Bebauungsplan F 25 II „Spandauer Straße West“, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, Stand November 2020
  • Umweltbericht mit Eingriffsregelung zum Bebauungsplan F 25 II „Spandauer Straße West“ des „Büros für Umweltplanungen“ aus Paulinenaue mit Stand vom September 2020
  • Fachgutachten Schalltechnische Untersuchung der „Wölfel Engineering GmbH“ vom 5.3.2020
  • Fachgutachten Verkehrsuntersuchung der „brenner BERNARD ingenieure GmbH“ vom 13.11.2020
  • die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Landkreis Havelland, Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege, Landesamt für Umwelt, Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, Bürgerinitiative Schönes Falkensee).

 

Zu den folgenden Themenbereichen sind umweltbezogene Daten verfügbar:

  • Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern: Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter, sowie zu geplanten Eingriffen in Natur und Landschaft

 

  • Umweltbericht mit Aussagen der Prüfung des Verstoßes gegen artenschutzrechtliche Verbote und hier insbesondere:
  • Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie
  • Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie und weitere besonders geschützte Arten

 

  • Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug betreffend folgender Themen:
  • Bodendenkmale
  • Immissionen (Verkehrslärm, Gerüche, Staub)
  • Schutzgut Wasser (Schlaggraben, Grundwasser, Hochwasser, Wasserschutzgebiet)
  • Altlasten
  • Biotope
  • Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
  • Besonderer Artenschutz

 

Während der Auslegungszeit sind alle genannten Unterlagen auch im Internet unter www.falkensee.de unter der Rubrik „Stadtplanung/öffentliche Auslegungen“ einsehbar. Die Planunterlagen sind gemäß § 4a (4) BauGB dem zentralen Internetportal des Landes Brandenburg (www.bauleitplanung.brandenburg.de) zugänglich gemacht worden.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

gez. Heiko Müller                                                                     Falkensee, 19. Dezember 2020

Bürgermeister  

 

Bebauungsplan

Planzeichnung

Begründung

 

Gutachten

Schallimmissionsprognose

Verkehrsgutachten

 

Umweltbericht

Umweltbericht

Plan 1 - Bestand

Plan 2 - Planung

 

umweltrelevante Informationen

Stellungnahme Landkreis

Stellungnahme Landesamt für Denkmalpflege

Stellungnahme Landesamt für Umwelt

Bürgerstellungnahmen

 

Amtsblatt und Datenschutzinformation

Bekanntmachung

Datenschutz-Grundverordnung

 

 

                        Ende der amtlichen Bekanntmachungen –

 

 

 

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Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan

F 2 „Gartenstadt Falkenhöh“, 5. Änderung

F 2 Stadtplanausschnitt

Der Entwurf zum Bebauungsplan F 2 „Gartenstadt Falkenhöh“, 5. Änderung bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung wird in der Zeit

 

vom 2. März 2020 bis einschließlich 3. April 2020

 

gemäß § 3 (2) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten

 

Montag und Mittwoch

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 15 Uhr

Dienstag 

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 18 Uhr

Donnerstag

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 16 Uhr

Freitag      

9 Uhr bis 12 Uhr

 

 

öffentlich ausgelegt.

 

 

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

  • Entwurf zur 5. Änderung zum Bebauungsplan F 2 „Gartenstadt Falkenhöh“, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, Stand 30.07.19

 

  • Fachbericht zur Ermittlung der maßgeblichen Außenlärmpegel und der erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile - FAL 18.205.01 A V2 (Stand 07. Februar 2019), ALB Akustiklabor Berlin

 

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Gemäß § 13a (2) BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Absatz 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.

Gemäß § 13 (3) BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, dem Umweltbericht nach    § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 (2) S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a (1) BauGB und § 10a (1) BauGB abgesehen. Für das Verfahren wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes ist mit allen genannten Unterlagen während der Auslegungszeit im Internet unter www.falkensee.de unter der Rubrik „Stadtplanung/öffentliche Auslegungen“ einsehbar. Die Planunterlagen sind gemäß § 4a (4) BauGB dem zentralen Internetportal des Landes Brandenburg (www.bauleitplanung.brandenburg.de) zugänglich gemacht worden.

 

Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 (2) BauGB Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit den §§ 1 und 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationen gemäß Artikel 13 DSGVO bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB, welches mit ausliegt. Dieses steht Ihnen auch unter www.falkensee.de in der Rubrik Stadtplanung/Öffentliche Auslegungen zur Verfügung.

 

 

gez. Heiko Müller                                                                     Falkensee, 15. Februar 2020

Bürgermeister  

 

Bebauungsplan

5. Änderung F2 Entwurf Planzeichnung ern. Beteiligung

5. Änderung F 2 Entwurf Begründung ern. Beteiligung

 

Gutachten

 

Schalltechnische Untersuchung

 

Amtsblatt und Datenschutzinformation

Bekanntmachung

Datenschutz-Grundverordnung


 

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung

zum Lärmaktionsplan Stufe 3 der Stadt Falkensee

 

Der Entwurf zum Lärmaktionsplan Stufe 3 der Stadt Falkensee wird in der Zeit

 

vom 2. März 2020 bis einschließlich 3. April 2020

 

gemäß § 47 d (3) BImSchG in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten

 

Montag und Mittwoch

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 15 Uhr

Dienstag 

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 18 Uhr

Donnerstag

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 16 Uhr

Freitag      

9 Uhr bis 12 Uhr

 

 

öffentlich ausgelegt.

 

Während der Auslegungszeit sind alle genannten Unterlagen auch im Internet unter www.falkensee.de unter der Rubrik „Stadtplanung/öffentliche Auslegungen“ einsehbar.

Die Planunterlagen sind dem zentralen Internetportal des Landes Brandenburg (www.bauleitplanung.brandenburg.de) zugänglich gemacht worden.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan Stufe 3 der Stadt Falkensee unberücksichtigt bleiben können.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit den §§ 1 und 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationen gemäß Artikel 13 DSGVO bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB, welches mit ausliegt. Dieses steht Ihnen auch unter www.falkensee.de in der Rubrik Stadtplanung/Öffentliche Auslegungen zur Verfügung.

 

Zusätzlich zur Auslegung wird eine

Bürgersprechstunde

 

am 10.03.2020 von 16 bis 18 Uhr

 

in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Hauptgebäude im Rathaussitzungssaal angeboten.

 

Dieses erweiterte Angebot dient der individuellen fachlichen Erläuterung der Lärmaktionsplanung Stufe 3 durch einen Stellvertreter des beauftragten Planungsbüros Richter-Richard. Als Ansprechpartner der Stadtverwaltung steht ein Mitarbeiter des Fachbereichs Tiefbau zur Verfügung.

 

Um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung zur Bürgersprechstunde wird unter der Tel.: 03322/281-433 gebeten.

 

 

gez. Heiko Müller                                                                     Falkensee, 15. Februar 2020

Bürgermeister  

 

Lärmaktionsplan

Entwurf Bericht Lärmaktionsplan Stufe 3

 

Amtsblatt und Datenschutzinformationen

Bekanntmachung

Datenschutz-Grundverordnung

 


 

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung

zum Bebauungsplan

F 17 A „Zentrum Campus“, 1. Änderung

 

Stadtplanausschnitt

 

Der Entwurf zum Bebauungsplan F 17 A „Zentrum Campus“, 1. Änderung bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit

 

vom 5. Dezember 2019 bis einschließlich 24. Januar 2020

 

gemäß § 3 (2) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten

 

 

Montag und Mittwoch

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 15 Uhr

Dienstag 

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 18 Uhr

Donnerstag

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 16 Uhr

Freitag      

9 Uhr bis 12 Uhr

 

 

 

öffentlich ausgelegt.

 

Hinweis: Vom 23. Dezember 2019 bis einschließlich 1. Januar 2020 findet keine Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

 

 

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

  • Entwurf zum Bebauungsplan F 17 A „Zentrum Campus“, 1. Änderung bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung, Stand: November 2019
  • Umweltbericht und Eingriffsregelung für den Bebauungsplan F 17 A „Zentrum Campus“, 1. Änderung, Stand: November 2019
  • Fachgutachten „Schalltechnische Untersuchung Nr. 19889-1“, Stand: 30.09.2019
  • die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Landkreis Havelland, Stellungnahmen von Bürgern)

 

Neben dem Entwurf des Bebauungsplans einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB i. V. m. § 245c BauGB gegliederten Umweltberichts sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

  • Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug sowie von Bürgern, betreffend folgender Themen:
    • Bodendenkmal
    • Wasserrechtliche Hinweise: Schlaggraben (Landesgewässer I. Ordnung), Überschwemmungsflächen, Niederschlagswasser
    • Besonderer Biotopschutz
    • Naturdenkmale
    • Besonderer Artenschutz
    • Eingriffsregelung
    • Immissionsschutzrechtliche Belange

 

  • Fachgutachten „Umweltbericht und Eingriffsregelung“ des „Büros für Umweltplanungen“ aus Paulinenaue von November 2019, betreffend folgender Themen:
    • zu den Schutzgütern: Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter, sowie zu geplanten Eingriffen in Natur und Landschaft.
    • Prüfung Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbote:
      • Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie (Amsel, Bachstelze, Blaumeise, Gartengrasmücke, Grünfink, Girlitz, Hausrotschwanz, Haussperling, Klappergrasmücke, Kohlmeise, Nebelkrähe, Ringeltaube, Rotkehlchen, Star, Turmfalke)
      • Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie und weitere besonders geschützte Arten (Vögel, Amphibien/Reptilien, Fledermäuse, Säugetiere, Insekten)
    • Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
    • Kompensationsermittlung

 

  • Fachgutachten „Schalltechnische Untersuchung“ des Büros „Akustik Office“ aus Berlin vom 30.09.2019, betreffend folgender Themen:
    • Untersuchung zur Prognose und Bewertung der örtlichen Lärmimmissionssituation innerhalb des Geltungsbereiches des B-Plans
    • Untersuchung der Immissionskonfliktpotentiale, die durch den Straßen- und den Schienen-Verkehrslärm sowie durch einen Parkplatz verursacht werden
    • Prüfung der Errichtung eines Parkhauses mit maximal 600 Stellplätzen

 

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes ist mit allen genannten Unterlagen während der Auslegungszeit im Internet unter www.falkensee.de unter der Rubrik „Stadtplanung/öffentliche Auslegungen“ einsehbar. Die Planunterlagen sind gemäß § 4a (4) BauGB dem zentralen Internetportal des Landes Brandenburg (www.bauleitplanung.brandenburg.de) zugänglich gemacht worden.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit den §§ 1 und 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationen gemäß Artikel 13 DSGVO bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB, welches mit ausliegt. Dieses steht Ihnen auch unter www.falkensee.de in der Rubrik Stadtplanung/Öffentliche Auslegungen zur Verfügung.

 

 

gez. Heiko Müller                                   Falkensee, 16. November 2019

Bürgermeister                         

 

Bebauungsplan

1. Änderung F 17 A Entwurf Planzeichnung

1. Änderung F 17 A Entwurf Begründung

 

Gutachten

Schalltechnische Untersuchung

Umweltbericht und Eingriffsbilanzierung

Umweltbericht- Bestandsplan

Umweltbericht - Planung

Umweltbericht - Fotodokumentation

 

umweltrelvante Informationen

Stellungnahme Denkmalpflege

Stellungnahmen vom Landesamt für Umwelt

Stellungnahmen Landkreis Havelland

Stellungnahmen von Bürgern

 

 

Amtsblatt und Datenschutzinformationen

Bekanntmachung

Datenschutz-Grundverordnung

 


Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich des Bebauungsplans F 92 „Hallenbad

 

F 92 FNP

 

 

Der Entwurf der Änderung des FNP für den Teilbereich des Bebauungsplans F 92 „Hallenbad“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit

 

vom 6. November 2018 bis einschließlich 6. Dezember 2019

 

gemäß § 3 (2) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten

 

Montag und Mittwoch

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 15 Uhr

Dienstag 

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 18 Uhr

Donnerstag

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 16 Uhr

Freitag      

9 Uhr bis 12 Uhr

 

 

öffentlich ausgelegt.

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

  • Entwurf der Teilflächennutzungsplanänderung bestehend aus Planzeichnung und Begründung
  • Umweltbericht mit Eingriffsregelung vom Oktober 2018
  • Fachgutachten „Schalltechnische Untersuchung“ vom 17.9.2018
  • Fachgutachten „Verkehrsgutachten“ vom 1.11.2018
  • Fachgutachten „Geotechnischer Untersuchungsbericht“ vom 28.6.2018 (10.10.2018)
  • 2 Fachgutachten „Untersuchungsbericht zur orientierenden Altlastenerkundung“ vom 2.8.2018 und 3.8.2018
  • die vorliegende umweltbezogene Stellungnahme des BUND.

 

  • 1 Fachgutachten „Umweltbericht und Eingriffsregelung“ des „Büros für Umweltplanungen“ aus Paulinenaue vom Oktober 2018, betreffend folgende Themen:
    • Schutzgut Fläche
    • Schutzgut Boden: Puffer- und Filtrierfunktion, Bodenschutzfunktion, Lebensraumfunktion, Biotische Ertragsfunktion, Funktion als Lagerstättenressource, Bodendenkmal, Altlasten
    • Schutzgut Wasser: Grundwasserneubildungsfunktion, Grundwasserschutzfunktion, Oberflächenwasserschutzfunktion, Abflussregulations- und Retentionsfunktion
    • Schutzgut Klima / Luft
    • Schutzgut Landschaft
    • Schutzgut Mensch: Schutzwürdige Bebauung, Immissionen, Erholungsausstattung, Vorhandene Nutzungsansprüche
    • Schutzgut Vegetation / Tierwelt: potentiell natürliche Vegetation, Schutzgebiete und

–objekte, Biotoptypen, Umgebung des Plangebiets, Kartierung Flora, Kartierung Fauna (Brutvögel, Rast- und Zugvögel, Säugetiere, Fledermäuse, Amphibien/Reptilien, Insekten)

    • Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
    • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
    • Prüfung Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbote
    • Vereinbarkeit der Planung mit dem Landschaftsschutzgebiet „Nauen-Brieselang-Krämer“
    • Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
    • Kompensationsermittlung
    • Darstellung der Ausgleichsmaßnahmen

 

  • 1 Fachgutachten „Schalltechnische Untersuchung“ des Büros „Akustik Office“ aus Hennigsdorf vom 17.9.2018, betreffend folgende Themen:
    • Untersuchung zur Prognose und Bewertung der örtlichen Lärmimmissionssituation im Rahmen der B-Planbearbeitung
    • Auswirkungen der geplanten Nutzungen auf umliegende schutzwürdige Bebauung zur Einhaltung von Anforderung des Immissionsschutzes

 

  • 1 Fachgutachten „Verkehrsgutachten“ des Büros „stadtraum – Gesellschaft für Raumplanung, Städtebau, & Verkehrstechnik mbH“ aus Berlin vom 1.11.2018 betreffend folgende Themen:
    • Ermittlung des Verkehrsaufkommens
    • Ergebnisse der Leistungsfähigkeit der Lichtsignalanlage L20 / Seegefelder Straße sowie der Parkplatzzufahrt
    • Maßnahmenvorschläge zur besseren Anbindung des Fuß- und Radverkehrs

 

  • 1 Fachgutachten „Geotechnischer Untersuchungsbericht“ des Büros „baulab – Prüfstelle Brandenburg“ aus Brandenburg/Havel vom 28.6.2018 (10.10.2018), betreffend folgende Themen:
    • Ergebnisse der Baugrunduntersuchung für die geplante Bebauung

 

  • 2 Fachgutachten „Untersuchungsbericht zur orientierenden Altlastenerkundung“ des Büros „baulab – Prüfstelle Brandenburg“ aus Brandenburg/Havel vom 2.8.2018 und 3.8.2018, betreffend folgende Themen:
    • Untersuchung und Bewertung der Altlastensituation

 

Neben dem Entwurf der Teilflächennutzungsplanänderung einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB i. V. m. § 245c BauGB gegliederten Umweltberichts sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

  • Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug, betreffend folgender Themen:
    • Biotopflächenverbund

 

Während der Auslegungszeit sind alle genannten Unterlagen auch im Internet unter www.falkensee.de unter der Rubrik „Stadtplanung/öffentliche Auslegungen“ einsehbar.

Die Planunterlagen sind gemäß § 4a (4) BauGB dem zentralen Internetportal des Landes Brandenburg (www.bauleitplanung.brandenburg.de) zugänglich gemacht worden.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit den §§ 1 und 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationen gemäß Artikel 13 DSGVO bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB, welches mit ausliegt. Dieses steht Ihnen auch unter www.falkensee.de in der Rubrik Stadtplanung/Öffentliche Auslegung zur Verfügung.

 

 

gez. Heiko Müller                                                                     Falkensee, 19. Oktober 2019

Bürgermeister    

 

FNP im Bereich F 92: Planzeichnung mit Begründung

 

FNP im Bereich F 92: Gutachten                        

- Umweltbericht

- Umweltbericht - Bestand

- Umweltbericht - Planung

- Schalltechnische Untersuchung

- Verkehrsgutachten Bericht

- Verkehrsgutachten, Anlage 1: Vorenturf

- Verkehrsgutachten, Anlage 2: Zählung 2011

- Verkehrsgutachten, Anlage 3: Verkehrsaufkommen

- Verkehrsgutachten, Anlage 4: Ermittlung Zusatzverkehr

- Verkehrsgutachten, Anlage 5: Ermittlung Bemessungsbelastung

- Verkehrsgutachten, Anlage 6: Stellplätze nach Satzung

- Verkehrsgutachten, Anlage 7: Verkehrsbelastungsplan

- Geologischer Untersuchungsbericht

- Altlastenuntersuchung 1

- Altlastenuntersuchung 2

 

Umweltrelevante Stellungnahmen

- Stellungnahme BUND

 

Amtsblatt und Datenschutzinformation

Amtsblatt der Stadt Falkensee Oktober 2019

Datenschutz-Grundverordnung

 


 

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan

F 9 „Falkenhagener Anger“

 

Stadtplan F 9

 

Der Entwurf zum Bebauungsplan F 9 „Falkenhagener Anger“ bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit

 

vom 4. September 2019 bis einschließlich 9. Oktober 2019

 

gemäß § 3 (2) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten

 

Montag und Mittwoch

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 15 Uhr

Dienstag 

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 18 Uhr

Donnerstag

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 16 Uhr

Freitag      

9 Uhr bis 12 Uhr

 

 

öffentlich ausgelegt.

 

 

Hinweis: Am 3. und 4. Oktober 2019 bleibt das Rathaus geschlossen. An diesem Tag findet keine Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

 

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

  • Entwurf zum Bebauungsplan F 9 „Falkenhagener Anger“ bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung
  • Umweltbericht mit Eingriffsregelung für den Bebauungsplan F 9 „Falkenhagener Anger“
  • Fachgutachten „Schalltechnische Untersuchung zum Verkehrslärm“
  • Fachgutachten „Schalltechnische Untersuchung zum Neubau Feuerwache“
  • die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Landkreis Havelland, Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und Bürger).

 

  • 1 Fachgutachten „Umweltbericht und Eingriffsregelung“ des „Büros für Umweltplanungen“ aus Paulinenaue, betreffend folgende Themen:
    • Schutzgut Boden: Puffer- und Filtrierfunktion, Bodenschutzfunktion, Lebensraumfunktion, Biotische Ertragsfunktion, Funktion als Lagerstättenressource, Bodendenkmal, Altlasten
    • Schutzgut Wasser: Grundwasserneubildungsfunktion, Grundwasserschutzfunktion, Oberflächenwasserschutzfunktion, Abflussregulations- und Retentionsfunktion
    • Schutzgut Fläche
    • Schutzgut Klima / Luft
    • Schutzgut Landschaft
    • Schutzgut Mensch: Schutzwürdige Bebauung, Immissionen, Erholungsausstattung, Vorhandene Nutzungsansprüche
    • Schutzgut Vegetation / Tierwelt: potentiell natürliche Vegetation, Schutzgebiete und

-objekte, Biotoptypen, Umgebung des Plangebiets, Kartierung Flora, Kartierung Fauna (Brutvögel, Rast- und Zugvögel, Säugetiere, Amphibien/Reptilien, Insekten)

    • Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
    • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
    • Vereinbarkeit der Planung mit dem Landschaftsschutzgebiet „Nauen-Brieselang-Krämer“
    • Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
    • Kompensationsermittlung
    • Darstellung der Ausgleichsmaßnahmen

 

    • Umweltbericht mit Aussagen bezüglich der Prüfung des Verstoßes gegen artenschutzrechtliche Verbote und hier insbesondere:

Betroffene Arten nach Vogelschutzrichtlinie, Artikel 1: Bachstelze, Blaumeise, Gartenbaumläufer, Kohlmeise, Haussperling, Hausrotschwanz, Kleiber, Star, Gartenrotschwanz, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Amsel, Elster, Nebelkrähe, Eichelhäher, Buchfink, Ringeltaube, Singdrossel, Kuckuck, Rotkehlchen, Grünfink, Stieglitz, Dorngrasmücke, Gartengrasmücke, Klappergrasmücke, Mönchsgrasmücke, Schwanzmeise, Girlitz, Feldlerche, Braunkehlchen, Stockente

 

Betroffene Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie: Teichmolch, Erdkröte, Grasfrosch, Teichfrösche, Larven der Knoblauchkröte, Teichfrosch

 

weitere besonders geschützte Arten: Hornissen, Gartenhummel

 

  • 1 Fachgutachten „Schalltechnische Untersuchung zum Verkehrslärm“ des Büros „Peutz Consult GmbH“ aus Berlin, betreffend folgende Themen:
    • Untersuchung zur Prognose und Bewertung der örtlichen Lärmimmissionssituation zum Verkehrslärm
    • Auswirkungen auf die umliegende schutzwürdige Bebauung  

 

  • 1 Fachgutachten „Schalltechnische Untersuchung zum Neubau Feuerwache“ des Büros „Akustik Office“ aus Hennigsdorf, betreffend folgende Themen:
    • Untersuchung zur Prognose und Bewertung der örtlichen Lärmimmissionssituation der neuen Feuerwehr
    • Auswirkungen der geplanten Nutzungen auf die umliegende schutzwürdige Bebauung

 

Neben dem Entwurf des Bebauungsplans einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB i. V. m. § 245c BauGB gegliederten Umweltberichts sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

  • Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug, betreffend folgender Themen:
    • Artenschutz (Haussperling, Hausrotschwanz)
    • Biotop (Grünlandbiotope, Angerteich, Magere Flachlandmähwiese)
    • Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
    • Altlastenverdachtsfläche (Spandauer Straße 5, Falkenhagener Straße 27)
    • Schutzzone III B des Wasserwerkes Staaken
    • Bau- und Bodendenkmäler
    • Immissionsschutzrechtliche Belange: Anlagenlärmsituation durch die Feuerwehr, Straßenlärm, Gewerbelärm, Luftschadstoffbelastung
    • Wasserrechtliche Hinweise: Hochwasser-Risikogebiete, Gewässerrandstreifen, Großer Havelländischer Hauptkanal, Niederschlagswasser, Schlaggraben
    • Umgang mit dem Baumbestand (Ulmen besonders erhaltenswert)

 

  • Stellungnahme von 12 Bürgern mit Umweltbezug, betreffend folgender Themen:
    • Artenschutz (Kleiber, Star, Feldlerche, Rauchschwalben, Rotmilan, Nachtigall, Heuschrecken, Haus- und Gartenrotschwänze, Eichelhäher, Fledermäuse, Rehe, Füchse, Hase, Wildschwein, Marder, Waschbär, Mäuse (Haselmaus), Ratten, Feldhamster, Eichhörnchen, Wiesel, Frösche (Erdkröte), Zauneidechsen, Salamander, Molch, Blindschleichen, Ringelnatter, Fasan, Hornissen, Bienen (Sandbienen), Wespen, Erdhummelnester, Nashornkäferlarve)
    • Besonderer Biotopschutz (Anger, Freimuthstraße 2)
    • zunehmende Bodenversiegelung
    • Auswirkungen auf gesunde Wohnverhältnisse
    • Immissionsschutzrechtliche Belange: Verkehrs-, Straßen-, Flug- und Gewerbelärm, Luftschadstoffbelastungen
    • Umgang mit dem Baumbestand

 

Während der Auslegungszeit sind alle genannten Unterlagen auch im Internet unter www.falkensee.de unter der Rubrik „Stadtplanung/öffentliche Auslegungen“ einsehbar.

Die Planunterlagen sind gemäß § 4a (4) BauGB dem zentralen Internetportal des Landes Brandenburg (www.bauleitplanung.brandenburg.de) zugänglich gemacht worden.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit den §§ 1 und 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationen gemäß Artikel 13 DSGVO bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB, welches mit ausliegt. Dieses steht Ihnen auch unter www.falkensee.de in der Rubrik Stadtplanung/Öffentliche Auslegung zur Verfügung.

 

 

gez. Heiko Müller                                                      Falkensee, 17. August 2019

Bürgermeister

 

Planunterlagen

F9 Planzeichnung

F9 Begründung

 

Umweltbericht

F9 Umweltbericht - Bestand

F9 Umweltbericht - Planung

F9 Umweltbericht - Eingriffsregelung

 

Fachgutachten

F9 Schalltechnische Untersuchung - Verkehrslärm

F9 Schalltechnische Untersuchung - Neubau Feuerwache

 

Umweltrelevante Informationen

F9 Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum

F9 Landkreis Havelland

F9 Landesamt für Umwelt

F9 12 Stellungnahmen mit Umweltbezug von Bürgern

 

Datenschutzinformation und Amtsblatt

DSGVO Information

Amtsblatt August

                          


 

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan

F 12 B „Gewerbegebiet Süd“, 2. Änderung

 

F 12 B Bild.jpg

 

Der Entwurf zum Bebauungsplan F 12 B „Gewerbegebiet Süd“, 2. Änderung, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung wird in der Zeit

 

vom 7. August 2019 bis einschließlich 21. August 2019

 

gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 4a (3) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten

 

Montag und Mittwoch

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 15 Uhr

Dienstag 

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 18 Uhr

Donnerstag

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 16 Uhr

Freitag      

9 Uhr bis 12 Uhr

 

 

erneut öffentlich ausgelegt.

 

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

  • Entwurf zum Bebauungsplan F 12 B „Gewerbegebiet Süd“, 2. Änderung, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, mit Stand Mai 2019

 

Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung wird aufgrund einer zeichnerischen Änderung im Bereich des festgesetzten eingeschränkten Gewerbegebietes mit der Bezeichnung GEe2 notwendig. Hier wird die Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gemäß § 9 (1) Nr. 25b BauGB darstellerisch angepasst.

 

Diese Änderung der Planzeichnung berührt die Grundzüge der Planung nicht. Die diesem Bebauungsplan eigene Konzeption der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung bleibt bei der o. g. Änderung der Planzeichnung in ihrem grundsätzlichen Charakter unangetastet.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes ist mit allen genannten Unterlagen während der Auslegungszeit im Internet unter www.falkensee.de unter der Rubrik „Stadtplanung/öffentliche Auslegungen“ einsehbar. Die Planunterlagen sind gemäß § 4a (4) BauGB dem zentralen Internetportal des Landes Brandenburg (www.bauleitplanung.brandenburg.de) zugänglich gemacht worden.

 

Während der Auslegungsfrist können gemäß § 4a (3) BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit den §§ 1 und 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationen gemäß Artikel 13 DSGVO bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB, welches mit ausliegt. Dieses steht Ihnen auch unter www.falkensee.de in der Rubrik Stadtplanung/Öffentliche Auslegungen zur Verfügung.

 

 

gez. Heiko Müller                                                                                          Falkensee, 20. Juli 2019

Bürgermeister

 

F 12 B Planzeichnung

F 12 B Begründung

  

Datenschutzinformation und Amtsblatt

DSGVO Information

Amtsblatt Juli 2019

 


       

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan

F 25 II „Spandauer Straße West“, 1. Änderung

 

F 25 II

 

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan F 25 II „Spandauer Straße West“, 1. Änderung, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung wird in der Zeit

 

vom 5. Juni 2019 bis einschließlich 10. Juli 2019

 

gemäß § 3 (1) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten

 

Montag und Mittwoch

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 15 Uhr

Dienstag 

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 18 Uhr

Donnerstag

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 16 Uhr

Freitag      

9 Uhr bis 12 Uhr

 

 

frühzeitig öffentlich ausgelegt.

 

Hinweis: Am 10. Juni 2019 bleibt das Rathaus geschlossen. An diesem Tag findet keine Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

 

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Gemäß § 13a (2) BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Absatz 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Gemäß § 13 (3) BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, dem Umweltbericht nach    § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a (1) und § 10a (1) BauGB abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Für das Verfahren wird keine Umweltprüfung durchgeführt.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ist während dieser Zeit im Internet unter www.falkensee.de unter der Rubrik „Stadtplanung/öffentliche Auslegungen“ einsehbar. Die Planunterlagen sind gemäß § 4a (4) BauGB dem zentralen Internetportal des Landes Brandenburg (www.bauleitplanung.brandenburg.de) zugänglich gemacht worden.

 

Nach § 3 (1) BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung während der Auslegungsfrist gegeben. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit den §§ 1 und 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationen gemäß Artikel 13 DSGVO bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB, welches mit ausliegt. Dieses steht Ihnen auch unter www.falkensee.de in der Rubrik Stadtplanung/Öffentliche Auslegungen zur Verfügung.

 

F 25 II Planzeichnung

F 25 II Begründung

  

Datenschutzinformation und Amtsblatt

DSGVO Information

Amtsblatt 05/2019

 

 

gez. Heiko Müller                                                                                          Falkensee, 18. Mai 2019

Bürgermeister    

 


          

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan

F 12 B „Gewerbegebiet Süd“, 2. Änderung

 

F 12 B Bild.jpg

 

Der Entwurf zum Bebauungsplan F 12 B „Gewerbegebiet Süd“, 2. Änderung, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung wird in der Zeit

 

vom 5. Juni 2019 bis einschließlich 10. Juli 2019

 

gemäß § 3 (2) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten

 

Montag und Mittwoch

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 15 Uhr

Dienstag 

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 18 Uhr

Donnerstag

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 16 Uhr

Freitag      

9 Uhr bis 12 Uhr

 

 

erneut öffentlich ausgelegt.

 

Hinweis: Am 10. Juni 2019 bleibt das Rathaus geschlossen. An diesem Tag findet keine Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

 

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

  • Entwurf zum Bebauungsplan F 12 B „Gewerbegebiet Süd“, 2. Änderung, bestehend aus            Planzeichnung mit       textlichen Festsetzungen und Begründung, mit Stand Mai 2019
  • Umweltbericht mit Eingriffsregelung für den Bebauungsplan F 12 B „Gewerbegebiet Süd“,      2. Änderung, mit Stand Mai 2019
  • Boden- und Grundwasserkontaminationen mit den Schadstoffen MKW und LCKW auf dem      Gelände der Förderanlagen Falkensee GmbH in Falkensee, Barkhausenstraße 75; mit Stand      21.10.1997
  • Bericht zur Baugrund- und Altlastenuntersuchung - Prüfbericht-Nr. LAB 1274 / 2012, mit          Stand 03.07.2012
  • Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2016 zur Festsetzung der Leipziger   Straße zwischen den Kreuzungen Barkhausenstraße und Dallgower Straße als      Haupterschließungsstraße (Drucksachen-Nr.: 6999; Beschluss-Nr.: 78/20/16) mit folgenden Anlagen:

            •           Gutachterliche Stellungnahme zum Ausbau der Leipziger Straße zwischen der Barkhausenstraße und der     Schwartzkopffstraße, mit Stand 13.05.2016

            •           Gutachterliche Einschätzung zur geplanten Öffnung der Leipziger Straße/Schwartzkopffstraße, mit Stand 04.08.2016

  • Schalltechnisches Gutachten – Verkehrslärmprognose – Veränderte Verkehrsführung Leipziger Straße im Geltungsbereich des B-Plans F12B „Gewerbegebiet Süd“ – 2. Änderung    – Stadt Falkensee – 1. Ergänzung zum Gutachten G 09-2017, mit Stand 02.08.2017
  • Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 für den Bebauungsplan F 12 B „Gewerbegebiet     Süd“ der Stadt Falkensee (Vorabzug), mit Stand 15.03.2019
  • Lärmtechnische Untersuchung für den Bebauungsplan F 12 B „Gewerbegebiet Süd“ der         Stadt Falkensee, mit Stand 19.03.2019
  • Verkehrsgutachten zum Bebauungsplanverfahren F 12 B „Gewerbegebiet Süd“ in        Falkensee,       mit Stand 28.03.2019

 

Zu den folgenden Themenbereichen sind umweltbezogene Daten verfügbar:

  • Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern: Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter, sowie zu geplanten Eingriffen in Natur   und Landschaft.

 

  • Umweltbericht mit Aussagen bezüglich der Prüfung des Verstoßes gegen artenschutzrechtliche        Verbote und hier insbesondere:
    • Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie (Amsel, Bachstelze, Blaumeise, Buchfink, Dorngrasmücke, Grünfink, Elster, Fitislaubsänger, Girlitz, Hausrotschwanz, Haussperling, Kohlmeise, Mönchgrasmücke, Nebelkrähe, Ringeltaube, Rotkehlchen, Stieglitz, Star)
    • Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie und weitere besonders geschützte Arten (Amphibien/Reptilien, Fledermäuse, Säugetiere, Insekten)

 

  • Stellungnahmen der Fachbehörden zu Belangen des Naturschutzes, Artenschutzes, sowie   Immissionsschutzes.
  • Gutachten zu Lärmimmissionen, Altlasten, sowie zum Verkehr im Plangebiet.
  • Prüfbericht mit Handlungsempfehlungen zu Altlasten.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes ist mit allen genannten Unterlagen während der Auslegungszeit im Internet unter www.falkensee.de unter der Rubrik „Stadtplanung/öffentliche Auslegungen“ einsehbar. Die Planunterlagen sind gemäß § 4a (4) BauGB dem zentralen Internetportal des Landes Brandenburg (www.bauleitplanung.brandenburg.de) zugänglich gemacht worden.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit den §§ 1 und 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationen gemäß Artikel 13 DSGVO bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB, welches mit ausliegt. Dieses steht Ihnen auch unter www.falkensee.de in der Rubrik Stadtplanung/Öffentliche Auslegungen zur Verfügung.

 

 

gez. Heiko Müller                                                                                          Falkensee, 18. Mai 2019

Bürgermeister   

 

F 12 B - Planzeichnung

F 12 B - Begründung

F 12 B - Umweltbericht - Bestand

F 12 B - Umweltbericht - Planung

F 12 B - Umweltbericht - Eingriffsreglung

F 12 B - Boden- und Grundwasserkontamination

F 12 B - Baugrund- und Altlastenuntersuchung - Lageplan

F 12 B - Baugrund- und Altlastenuntersuchung - Schichtenverzeichnis und Bohrprofile

F 12 B - Baugrund- und Altlastenuntersuchung - Prüfbericht 1

F 12 B - Baugrund- und Altlastenuntersuchung - Prüfbericht 2

F 12 B - Handlungsempfehlung zum Altlastenverdacht

F 12 B - Beschluss zur Öffnung der Leipziger Straße

F 12 B - Schalltechnisches Gutachten

F 12 B - Geräuschkontingentierung

F 12 B - Lärmtechnische Untersuchung

F 12 B - Verkehrsgutachten

F 12 B - Verkehrsgutachten, Anlagen

Grundlagenstudie Entwicklung der Falkenseer Innenstadt

 

Datenschutzinformation und Amtsblatt

DSGVO Information

Amtsblatt 05/2019


  

 

 

 

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan

F 2 „Gartenstadt Falkenhöh“, 5. Änderung

 

F 2 Änderungsbereich

 

 

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan F 2 „Gartenstadt Falkenhöh“, 5. Änderung, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung wird in der Zeit

 

vom 8. Mai 2019 bis einschließlich 12. Juni 2019

 

gemäß § 3 (1) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten

 

 

Montag und Mittwoch

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 15 Uhr

Dienstag 

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 18 Uhr

Donnerstag

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 16 Uhr

Freitag      

9 Uhr bis 12 Uhr

 

 

öffentlich ausgelegt.

 

Hinweis: Am 30. und 31. Mai sowie am 10. Juni 2019 bleibt das Rathaus geschlossen. An diesen Tagen findet keine Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

 

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

  • Vorentwurf zur 5. Änderung zum Bebauungsplan F 2 „Gartenstadt Falkenhöh“, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, Stand 21. Februar 2019

 

- Fachbericht zur Ermittlung der maßgeblichen Außenlärmpegel und der

erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile - FAL 18.205.01 A (Stand 21. Dezember 2018), ALB Akustiklabor Berlin

 

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Gemäß § 13a (2) BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Absatz 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Gemäß § 13 (3) BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 (2) S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a (1) BauGB und § 10a (1) BauGB abgesehen. Für das Verfahren wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes ist mit allen genannten Unterlagen während der Auslegungszeit im Internet unter www.falkensee.de unter der Rubrik „Stadtplanung/öffentliche Auslegungen“ einsehbar. Die Planunterlagen sind gemäß § 4a (4) BauGB dem zentralen Internetportal des Landes Brandenburg (www.bauleitplanung.brandenburg.de) zugänglich gemacht worden.

 

Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 (2) BauGB Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

 

Falkensee, 20. April 2019

gez. Heiko Müller               

Bürgermeister

 

F 2 "Gartenstadt Falkenhöh", 5. Änderung - Planzeichnung

F 2 "Gartenstadt Falkenhöh", 5. Änderung - Begründung

F 2 "Gartenstadt Falkenhöh", 5. Änderung - Schallgutachten

 

Datenschutzinformation und Amtsblatt

DSGVO Information

Amtsblatt 04/2019

 


Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich des Bebauungsplans F 92 "Hallenbad"

 

F 92 FNP

 

Der Vorentwurf der Änderung des FNP für den Bebauungsplan F 92 „Hallenbad“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit

 

vom 8. Januar 2019 bis einschließlich 8. Februar 2019

 

gemäß § 3 (1) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten

 

Montag und Mittwoch

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 15 Uhr

Dienstag 

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 18 Uhr

Donnerstag

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 16 Uhr

Freitag      

9 Uhr bis 12 Uhr

 

 

frühzeitig öffentlich ausgelegt.

 

 

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

  • Vorentwurf zum Teilbereich des Bebauungsplans F 92 „Hallenbad“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht mit Eingriffsregelung vom Oktober 2018
  • Fachgutachten „Schalltechnische Untersuchung“ vom 17.9.2018
  • Fachgutachten „Verkehrsgutachten“ vom 1.11.2018
  • Fachgutachten „Geotechnischer Untersuchungsbericht“ vom 28.6.2018 (10.10.2018)
  • 2 Fachgutachten „Untersuchungsbericht zur orientierenden Altlastenerkundung“ vom 2.8.2018 und 3.8.2018

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ist während dieser Zeit im Internet unter www.falkensee.de unter der Rubrik „Stadtplanung/öffentliche Auslegungen“ einsehbar.

 

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung während der Auslegungsfrist gegeben. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit den §§ 1 und 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationen gemäß Artikel 13 DSGVO bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB, welches mit ausliegt. Dieses steht Ihnen auch unter www.falkensee.de in der Rubrik Stadtplanung/Öffentliche Auslegung zur Verfügung.

 

 

gez. Heiko Müller                                                                        Falkensee, 15. Dezember 2018

Bürgermeister

 

FNP - F 92 - Planzeichnung mit Begründung

FNP - F 92 - Umweltbericht und Eingriffsregelung

FNP - F 92 - Umweltbericht - Bestand

FNP - F 92 - Umweltbericht - Planung

FNP - F 92 - Schalltechnische Untersuchung

FNP - F 92 - Verkehrsgutachten - Bericht

FBP - F 92 - Verkehrsgutachten - Anlage 1: Vorentwurf

FNP - F 92 - Verkehrsgutachten - Anlage 2: Zählung 2011

FNP - F 92 - Verkehrsgutachten - Anlage 3: Verkehrsaufkommen

FNP - F 92 - Verkehrsgutachten - Anlage 4: Ermittlung Zusatzverkehr

FNP - F 92 - Verkehrsgutachten - Anlage 5: Ermittlung Bemessungsbelastung

FNP - F 92 - Verkehrsgutachten - Anlage 6: Stellplätze

RNP - F 92 - Verkehrsgutachten - Anlage 7: Prognose

FNP - F 92 - Geologischer Untersuchungsbericht

FNP - F 92 - Altlastenerkundung - Gebiet 1

FNP - F 92 - Altlastenerkundung - Gebiet 2

 

Amtsblatt Dezember 2018

Informationpflicht bei der Erhebung von Daten


Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan

F 92 "Hallenbad"

 

F 92 neu

 

Der Entwurf zum Bebauungsplan F 92 „Hallenbad“ bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit

 

vom 8. Januar 2019 bis einschließlich 8. Februar 2019

 

gemäß § 3 (2) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten

 

Montag und Mittwoch

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 15 Uhr

Dienstag 

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 18 Uhr

Donnerstag

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 16 Uhr

Freitag      

9 Uhr bis 12 Uhr

 

 

öffentlich ausgelegt.

 

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

  • Entwurf zum Bebauungsplan F 92 „Hallenbad“ bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung
  • Umweltbericht mit Eingriffsregelung für den Bebauungsplan F 92 „Hallenbad“ vom Oktober 2018
  • Fachgutachten „Schalltechnische Untersuchung“ vom 17.9.2018
  • Fachgutachten „Verkehrsgutachten“ vom 1.11.2018
  • Fachgutachten „Geotechnischer Untersuchungsbericht“ vom 28.6.2018 (10.10.2018)
  • 2 Fachgutachten „Untersuchungsbericht zur orientierenden Altlastenerkundung“ vom 2.8.2018 und 3.8.2018
  • die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Landesamt für Umwelt, Landesbüro anerkannten Naturschutzverbände, Landkreis Havelland, Landesbetrieb Forst Brandenburg).

 

Neben dem Entwurf des Bebauungsplans einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB i. V. m. § 245c BauGB gegliederten Umweltberichts sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

  • Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug, betreffend folgender Themen:
    • Grünflächen
    • Artenschutz (besonders Brutvögel, Reptilien [Zauneidechsen], xylobionte Käfer [Heldbock, Eremit], Fledermäuse)
    • Altlastenverdachtsfläche
    • Schutzzone III A des Wasserwerkes Staaken
    • Bodendenkmäler
    • Immissionsschutzrechtliche Belange
  • Ermittlung Immissionsorte
  • schutzbedürftige Nutzungen außerhalb und innerhalb des Planungsgebietes
  • Freizeitlärm
  • Verkehrslärm (Straße, Parkflächen, Bahn)
    • Aussagen zum Umgang mit Waldflächen und Baumbestand

 

  • Stellungnahme von 4 Bürgern mit Umweltbezug, betreffend folgender Themen:
    • Artenschutz (Rote Waldameisen, Buntspecht)
    • Immissionsschutzrechtliche Belange (Verkehrslärm)
    • Aussage zum Umgang mit dem Baumbestand

 

  • 1 Fachgutachten „Umweltbericht und Eingriffsregelung“ des „Büros für Umweltplanungen“ aus Paulinenaue vom Oktober 2018, betreffend folgende Themen:
    • Schutzgut Boden: Puffer- und Filtrierfunktion, Bodenschutzfunktion, Lebensraumfunktion, Biotische Ertragsfunktion, Funktion als Lagerstättenressource, Bodendenkmal, Altlasten
    • Schutzgut Wasser: Grundwasserneubildungsfunktion, Grundwasserschutzfunktion, Oberflächenwasserschutzfunktion, Abflussregulations- und Retentionsfunktion
    • Schutzgut Klima / Luft
    • Schutzgut Landschaft
    • Schutzgut Mensch: Schutzwürdige Bebauung, Immissionen, Erholungsausstattung, Vorhandene Nutzungsansprüche
    • Schutzgut Vegetation / Tierwelt: potentiell natürliche Vegetation, Schutzgebiete und

–objekte, Biotoptypen, Umgebung des Plangebiets, Kartierung Flora, Kartierung Fauna (Brutvögel, Rast- und Zugvögel, Säugetiere, Fledermäuse, Amphibien/Reptilien, Insekten)

    • Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
    • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
    • Prüfung Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbote
    • Vereinbarkeit der Planung mit dem Landschaftsschutzgebiet „Nauen-Brieselang-Krämer“
    • Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
    • Kompensationsermittlung
    • Darstellung der Ausgleichsmaßnahmen

 

  • 1 Fachgutachten „Schalltechnische Untersuchung“ des Büros „Akustik Office“ aus Hennigsdorf vom 17.9.2018, betreffend folgende Themen:
    • Untersuchung zur Prognose und Bewertung der örtlichen Lärmimmissionssituation im Rahmen der B-Planbearbeitung
    • Auswirkungen der geplanten Nutzungen auf umliegende schutzwürdige Bebauung zur Einhaltung von Anforderung des Immissionsschutzes

 

  • 1 Fachgutachten „Verkehrsgutachten“ des Büros „stadtraum – Gesellschaft für Raumplanung, Städtebau, & Verkehrstechnik mbH“ aus Berlin vom 1.11.2018 betreffend folgende Themen:
    • Ermittlung des Verkehrsaufkommens
    • Ergebnisse der Leistungsfähigkeit der Lichtsignalanlage L20 / Seegefelder Straße sowie der Parkplatzzufahrt
    • Maßnahmenvorschläge zur besseren Anbindung des Fuß- und Radverkehrs

 

  • 1 Fachgutachten „Geotechnischer Untersuchungsbericht“ des Büros „baulab – Prüfstelle Brandenburg“ aus Brandenburg/Havel vom 28.6.2018 (10.10.2018), betreffend folgende Themen:
    • Ergebnisse der Baugrunduntersuchung für die geplante Bebauung

 

  • 2 Fachgutachten „Untersuchungsbericht zur orientierenden Altlastenerkundung“ des Büros „baulab – Prüfstelle Brandenburg“ aus Brandenburg/Havel vom 2.8.2018 und 3.8.2018, betreffend folgende Themen:
    • Untersuchung und Bewertung der Altlastensituation

 

Während der Auslegungszeit sind alle genannten Unterlagen auch im Internet unter www.falkensee.de unter der Rubrik „Stadtplanung/öffentliche Auslegungen“ einsehbar.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit den §§ 1 und 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationen gemäß Artikel 13 DSGVO bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB, welches mit ausliegt. Dieses steht Ihnen auch unter www.falkensee.de in der Rubrik Stadtplanung/Öffentliche Auslegung zur Verfügung.

 

 

gez. Heiko Müller                                                                     Falkensee, 15. Dezember 2018

Bürgermeister     

 

F 92 - Planzeichnung

F 92 - Begründung

F 92 - Umweltbericht und Eingriffsregelung

F 92 - Umweltbericht - Bestand

F 92 - Umweltbericht - Planung

F 92 - Schalltechnische Untersuchung

F 92 - Verkehrsgutachten - Bericht

F 92 - Verkehrsgutachten - Anlage 1: Vorentwurf

F 92 - Verkehrsgutachten - Anlage 2: Zählung 2011

F 92 - Verkehrsgutachten - Anlage 3: Verkehrsaufkommen

F 92 - Verkehrsgutachten - Anlage 4: Ermittlung Zusatzverkehr

F 92 - Verkehrsgutachten - Anlage 5: Ermittlung Bemessungsbelastung

F 92 - Verkehrsgutachten - Anlage 6: Stellplätze

F 92 - Verkehrsgutachten - Anlage 7: Prognose

F 92 - Geologischer Untersuchungsbericht

F 92 - Altlastenerkundung - Gebiet 1

F 92 - Altlastenerkundung - Gebiet 2

 

Stellungnahmen

Brandenburgisches Landesmamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum

Landesamt für Umwelt

Landesbetrieb für Forst - untere Forstbehörde

Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände

Landkreis Havelland

Bürger 1

Bürger 2

Bürger 3

Lokale Agenda

 

Amtsblatt Dezember 2018

Informationpflicht bei der Erhebung von Daten

               

 


Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan

F 25 I „Spandauer Straße Ost“

 

F 25 Geltungsbereich

Der Entwurf zum Bebauungsplan F 25 I „Spandauer Straße Ost“, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung wird in der Zeit

 

vom 4. Oktober 2018 bis einschließlich 5. November 2018

 

gemäß § 3 (2) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten

 

Montag und Mittwoch

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 15 Uhr

Dienstag 

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 18 Uhr

Donnerstag

9 Uhr bis 12 Uhr

13 Uhr bis 16 Uhr

Freitag      

9 Uhr bis 12 Uhr

 

 

öffentlich ausgelegt.

 

 

Hinweis: Am 31. Oktober 2018 bleibt das Rathaus geschlossen. An diesem Tag findet keine Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

 

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

  • Entwurf zum Bebauungsplan F 25 I „Spandauer Straße Ost“, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, mit Stand September 2018

  • Biotoptypenkartierung Flurstück 1678, Flur 28, Gemarkung Falkensee im B-Plangebiet F 25 „An der Lake“ mit Stand Juli 2016

  • Biotoptypenkartierung Flurstücke 1534, 451/14 und 453/3, Flur 28, Gemarkung Falkensee im B- Plangebiet F 25 „An der Lake“, mit Stand Februar 2017

  • Schalltechnisches Gutachten – Anbindung des geplanten Baugebietes F 25 an die Spandauer Straße im Bereich der Panzerstraße im Westen und der Hamburger Straße im Osten, mit Stand 11.11.1996

  • Stellungnahme zum Schallschutznachweis Bebauungsplan F 25 „Spandauer Straße“ Falkensee, mit Stand 3.12.2015

  • Fachgutachten zum Artenschutz:

    • Zustandsbewertung des Brachlandes An der Lake, 14612 Falkensee und Bilanzierung der Auswirkungen der Änderung des Bebauungsplanes F 15 „Spandauer Straße“ und deren Umgebung, mit Stand 30.03.2015

    • Artenschutzmaßnahme im Bereich des Baufeldes südlich der Spandauer Straße, mit Stand November 2013

    • Artenschutzmaßnahme im Bereich des Baufeldes F 25 südlich der Spandauer Straße, mit Stand Frühjahr 2014

    • Naturschutzrechtliche Entscheidung zur Freigabe der Erdmiete – Mutterboden auf der Fläche 3, mit Stand 27.05.2014

    • Fachbeitrag zum strengen und besonderen Artenschutz nach Bundesnaturschutzgesetz, mit Stand 13.02.2015

    • Dokumentation Zauneidechsenumsiedlung Projekt: Falkensee F 25 I (2015), mit Stand 22.06.2015

    • Faunistische Erhebung zum Vorkommen von Zauneidechsen (Lacerta agilis) zum Wohnungsbauvorhaben An der Lake/Hamburger Straße in Falkensee, mit Stand Januar 2017

    • Faunistische Erhebung zum Vorkommen von Zauneidechsen (Lacerta agilis) zum Wohnungsbauvorhaben An der Lake/Hamburger Straße im Rahmen des Bebauungsplanes F 25 I der Gemeinde Falkensee Ergänzung 2017, mit Stand Mai 2017

    • Dokumentation der Schutzmaßnahmen für Zauneidechsen (Lacerta agilis) zum Wohnungsbauvorhaben An der Lake/Hamburger Straße im Rahmen des Bebauungsplanes F 25 I der Gemeinde Falkensee, mit Stand Juni 2018

 

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Gemäß § 13a (2) BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Absatz 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Gemäß § 13 (3) BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 (2) S. 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 (5) S. 3 BauGB und § 10 (4) BauGB abgesehen. Eine Bestandsaufnahme und -bewertung des B-Plangebiets, einschließlich angrenzender Umgebung, sowie die Prüfung auf geschützte Arten in Bezug auf den § 44 BNatSchG wird öffentlich ausgelegt. Für das Verfahren wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes ist mit allen genannten Unterlagen während der Auslegungszeit im Internet unter www.falkensee.de unter der Rubrik „Stadtplanung/öffentliche Auslegungen“ einsehbar. Die Planunterlagen sind gemäß § 4a (4) BauGB dem zentralen Internetportal des Landes Brandenburg (www.bauleitplanung.brandenburg.de) zugänglich gemacht worden.

 

Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 (2) BauGB Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

 

gez. Heiko Müller Falkensee, 15. September 2018

Bürgermeister

 

F 25 I - Planzeichnung

F 25 I - Begründung

F 25 I - Biotoptypenkartierung Flurstück 1678

F 25 I - Biotoptypenkartierung Flurstück 1678 Bestandsplan

F 25 I - Biotoptypenkartierung Flurstücke 1534, 451/14, 453/3

F 25 I - Biotoptypenkartierung Flurstücke 1534, 451/14, 453/3 Bestandsplan

F 25 I - Schalltechnisches Gutachten

F 25 I - Schalltechnisches Gutachten Anlagen

F 25 I - Stellungnahme zum Schallschutz

F 25 I - Artenschutzmaßnahme Nov. 2013

F 25 I - Artenschutzmaßnahme Frühjahr 2014

F 25 I - Naturschutzrechtliche Entscheidung 27.05.2014

F 25 I - Fachbeitrag zum strengen und besonderen Artenschutz 13.02.2015

F 25 I - Ersatzmaßnahme zum Eingriff F 25 15.03.2015

F 25 I - Zustandsbewertung des Brachlandes An der Lake 30.03.2015

F 25 I - Dokumentation Zauneidechsenumsiedlung 22.06.2015

F 25 I - Faunistische Erhebung zum Vorkommen von Zauneidechsen Januar 2017

F 25 I - Faunistische Erhebung zum Vorkommen von Zauneidechsen Mai 2017

F 25 I - Dokumentation der Schutzmaßnahmen für Zauneidechsen Juni 2018

 


 

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan

F 4 „Zentrum Akazienhof“

 

F 4 Stadtplanausschnitt

 

Der Entwurf zum Bebauungsplan F 4 „Zentrum Akazienhof“, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung wird in der Zeit

 

vom 12. September bis einschließlich 16. Oktober 2018

 

gemäß § 3 (2) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten

 

Montag und Mittwoch 9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 15 Uhr
Dienstag  9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 16 Uhr
Freitag       9 Uhr bis 12 Uhr  

 

öffentlich ausgelegt.

 

Hinweis: Am 3. Oktober 2018 bleibt das Rathaus geschlossen. An diesen Tagen findet keine Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

 

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

  • Entwurf zum Bebauungsplan F 4 „Zentrum Akazienhof“, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung mit Stand September 2018
  • Fachgutachten Schalltechnische Untersuchung, Akustik Office, mit Stand August 2018
  • Fachbericht Bestandsaufnahme /-Bewertung K 0110, Büro für Umweltplanungen, mit Stand September 2015
  • Kreisverkehr Bahnhofstraße / Poststraße, Anbindung Akazienhof in Falkensee, Entwurfsplanung, Heinz + Staadt Ingenieur GmbH, mit Stand März 2017

 

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Gemäß § 13 (3) BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4), dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 (2) S. 2, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 (5) S. 3 und § 10 (4) BauGB abgesehen. Eine Bestandsaufnahme und -bewertung des B-Plangebiets, einschließlich angrenzender Umgebung, sowie die Prüfung auf geschützte Arten in Bezug auf den § 44 BNatSchG wird öffentlich ausgelegt. Für das Verfahren wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Falkensee, 18. August 2018

 

gez. Heiko Müller                                                

Bürgermeister

 

F 4 "Zentrum Akazienhof" - Planzeichnung

F 4 "Zentrum Akazienhof" - Begründung

F 4 "Zentrum Akazienhof" - Schalltechnisches Gutacchten

F 4 "Zentrum Akazienhof" - Fachgutachten Flora Fauna - Bestandskartierung

F 4 "Zentrum Akazienhof" - Fachgutachten Flora Fauna - Bestandsaufnahme /-bewertung

F 4 "Zentrum Akazienhof" - Kreisverkehr Bahnhofstraße / Poststraße - Planung

F 4 "Zentrum Akazienhof" - Kreisverkehr Bahnhofstraße / Poststraße - Erläuerungsbericht

 


 

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

des Bebauungsplanes F 92 „Hallenbad

 

F 92

 

 

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan F 92 „Hallenbad“, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, wird in der Zeit

 

vom 5. Juni 2018 bis einschließlich 5. Juli 2018

 

gemäß § 3 (1) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten

 

Montag und Mittwoch 9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 15 Uhr
Dienstag  9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 16 Uhr
Freitag       9 Uhr bis 12 Uhr  

 

 

frühzeitig öffentlich ausgelegt.

 

 

Nach § 3 (1) BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung während der Auslegungsfrist gegeben. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

 

 

Falkensee, 19. Mai 2018

 

gez. Heiko Müller                                                                         

Bürgermeister

 

F 92 "Hallenbad" - Planzeichnung

F 92 "Hallenbad" - Begründung

F 92 "Hallenbad" - Umweltberiecht, Bestandskartierung

 


Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan

F 86 „Lise-Meitner-Gymnasium“

F 86

Der Entwurf zum Bebauungsplan F 86 „Lise-Meitner-Gymnasium“ bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit

 

vom 5. April 2018 bis einschließlich 8. Mai 2018

 

gemäß § 3 (2) i. V. m. § 4a (3) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten

 

Montag und Mittwoch 9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 15 Uhr
Dienstag  9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 16 Uhr
Freitag       9 Uhr bis 12 Uhr  

 

öffentlich ausgelegt.

 

Hinweis: Am 30. April 2018 sowie am 1. Mai 2018 bleibt das Rathaus geschlossen. An diesen Tagen findet keine Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

 

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

  • Entwurf zum Bebauungsplan F 86 „Lise-Meitner-Gymnasium“ bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung
  • Umweltbericht mit Eingriffsregelung für den Bebauungsplan F 86 „Lise-Meitner-Gymnasium“ vom 08.02.2018

die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Landkreis Havelland, Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, untere Forstbehörde, Landesbetrieb Straßenwesen).

 

Neben dem Entwurf des Bebauungsplans einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB i. V. m. § 245c BauGB gegliederten Umweltberichts sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

  • Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug, betreffend folgender Themen:
    • Landschaftsschutzgebiet „Nauen-Brieselang-Krämer“
    • Artenschutz (besonders Brutvögel [Mönchgrasmücke, Neuntöter, Grauammer, Amsel, Rotkehlchen, Buchfink, Grünfink, Klappergrasmücke] Amphibien, Reptilien [Zauneidechsen], Heldbock, Eremit, Fledermäuse, Biotop gemäß § 30 BNatSchG)
    • Altlastenverdachtsfläche (ehemalige Fäkaleinlassstelle, ehemalige Deponie „Rote Villa“, ehemaliges Heizwerk, geplante Sportanlage)
    • Denkmalschutz (Baudenkmal Gedenkstätte für 82 zwischen 1943 und 1945 hier beerdigte Häftlinge, auf dem Schulgelände [ehem. Teil des Friedhofs])“
    • Immissionsschutz
  • Sportlärm
  • Verkehrslärm
  • Lärmemissionen eines landwirtschaftlichen Betriebs
  • Blendwirkung
    • Aussagen zum Umgang mit Waldflächen und Baumbestand

 

  • Stellungnahme von Bürgern mit Umweltbezug, betreffend folgender Themen:
    • Biotop gemäß § 30 BNatSchG
    • Altlastenverdacht (ehemalige Fäkaleinlassstelle, ehemalige Deponie „Rote Villa“)

 

  • 1 Fachgutachten „Umweltbericht und Eingriffsregelung“ des „Büros für Umweltplanungen“ aus Paulinenaue vom 08.02.2018, betreffend folgende Themen:
    • Schutzgut Boden: Puffer- und Filtrierfunktion, Bodenschutzfunktion, Lebensraumfunktion, Biotische Ertragsfunktion, Funktion als Lagerstättenressource, Bodendenkmal, Altlasten
    • Schutzgut Wasser: Grundwasserneubildungsfunktion, Grundwasserschutzfunktion, Oberflächenwasserschutzfunktion, Abflussregulations- und Retentionsfunktion
    • Schutzgut Klima / Luft
    • Schutzgut Landschaft
    • Schutzgut Mensch: Schutzwürdige Bebauung, Immissionen, Erholungsausstattung, Vorhandene Nutzungsansprüche
    • Schutzgut Vegetation / Tierwelt: potentiell natürliche Vegetation, Schutzgebiete und

–objekte, Biotoptypen, Umgebung des Plangebiets, Kartierung Flora, Kartierung Fauna (Brutvögel, Rast- und Zugvögel, Säugetiere, Fledermäuse, Amphibien/Reptilien, Insekten)

    • Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
    • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
    • Prüfung Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbote
    • Vereinbarkeit der Planung mit dem Landschaftsschutzgebiet „Nauen-Brieselang-Krämer“
    • Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
    • Kompensationsermittlung
    • Darstellung der Ausgleichsmaßnahmen

 

  • 2 Fachgutachten „Schalltechnische Untersuchung“ des Büros „Akustik-Ingenieurbüro Moll GmbH“ 01.04.2016 aus Berlin und des Büros „Akustik Office“ aus Hennigsdorf vom 20.12.2017, betreffend folgende Themen:
    • Auswirkungen des Sportlärms auf umliegende schutzwürdige Bebauung zur Einhaltung von Anforderung des Immissionsschutzes
    • Analyse und Bewertung der örtlichen Lärmimmissionssituation für den geplanten Neubau einer Schulsportanlage für die Nutzung Schul- und Vereinssport.
  • 1 Fachgutachten „Baugrunduntersuchung“ des Büros „Ingenieurbüro für Baugrunduntersuchungen und Altlastenerkundung, Jan Markau“ aus Falkensee vom 15.10.2014 und 27.11.2014, betreffend folgende Themen:
    • Ergebnisse der ausgeführten Rammkernsondierungen auf der Schulsportfläche
  • 1 Fachgutachten „Blendanalyse PV-Kraftwerk Falkensee, Freilandanlage“ des Büros „Ingenieurbüro JERA“ aus Ilmenau 27.04.2016, betreffend folgende Themen:
    • Untersuchung der Blendwirkung auf die schutzwürdige Bebauung
  • 1 Fachgutachten „Untersuchung zur Entlassung aus der Nachsorge, Deponie „Rote Villa“, Falkensee“ des Büros „TGC Trepte GeoConsult“ aus Berlin 08.04.2016, betreffend folgende Themen:
    • Untersuchung zur Entlassung aus der Nachsorge, Deponie „Rote Villa“

 

Während der Auslegungszeit sind alle genannten Unterlagen auch im Internet unter www.falkensee.de unter der Rubrik „Stadtplanung/öffentliche Auslegungen“ einsehbar.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Falkensee, 17. März 2018

 

gez. Heiko Müller

Bürgermeister

 

Amtsblatt 03/2018

F 86 "Lise-Meitner-Gymnasium" - Planzeichnung

F 86 "Lise-Meitner-Gymnasium" - Begründung

F 86 "Lise-Meitner-Gymnasium" - Umweltbericht, Bestand

F 86 "Lise-Meitner-Gymnasium" - Umweltbericht

F 86 "Lise-Meitner-Gymnasium" - Umweltbericht, Planung

F 86 "Lise-Meitner-Gymnasium" - Baugrundgutachten (2a)

F 86 "Lise-Meitner-Gymnasium" - Baugrundgutachten (2b)

F 86 "Lise-Meitner-Gymnasium" - Schallimmissionsprognose

F 86 "Lise-Meitner-Gymnasium" - Schalltechnische Untersuchung

F 86 "Lise-Meitner-Gymnasium" - Blendanalyse

F 86 "Lise-Meitner-Gymnasium" - Untersuchung zur Entlassung aus der Nachsorge

 

Stellungnahmen

Landkreis Havelland vom 10.07.2014

Landkreis Havelland vom 18.05.2015

Landkreis Havelland vom 04.08.2016

Untere Forstbehörde vom 08.05.2014

Untere Forstbehörde vom 04.07.2014

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft vom 19.04.2016

Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom  08.07.2016

Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbrachuerschhutz vom 11.05.2015

Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbrachuerschhutz vom 14.07.2016

Bürger vom 03.07.2014

Landesbetrieb Straßenwesen vom 04.07.2014

 


 

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum
Bebauungsplan F 42 A „Zentrum Schwartzkopffstraße“

 

F 42 A

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes F 42 A „Zentrum Schwartzkopffstraße“, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, wird in der Zeit

 

vom 7. März 2018 bis einschließlich 11. April 2018

 

gemäß § 3 (2) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten

 

Montag und Mittwoch 9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 15 Uhr
Dienstag  9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 16 Uhr
Freitag       9 Uhr bis 12 Uhr  

 

öffentlich ausgelegt.

 

 

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

  • Entwurf zum Bebauungsplan F 42 A „Zentrum Schwartzkopffstraße“, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, Stand 1. Februar 2018
  • Schalltechnisches Gutachten des Büros AKUSTIC OFFICE, Stand 25. September 2017
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag des Büros für Umweltplanungen, Stand September 2017

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

 

Der Bebauungsplan wird in Anwendung des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. In Verbindung mit § 13 (3) BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4), dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 (2) S. 2, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 (5) S. 3 und § 10 (4) BauGB abgesehen. Für das Verfahren wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.

 

gez. Heiko Müller, Bürgermeister

Falkensee, 17. Februar 2018

 

 

F 42A "Zentrum Schwartzkopffstraße" - Planzeichnung

F 42A "Zentrum Schwartzkopffstraße" - Begründung

F 42A "Zentrum Schwartzkopffstraße" - Artenschutz, Bestand

F 42A "Zentrum Schwartzkopffstraße" - Artenschutz, Gutachten

F 42A "Zentrum Schwartzkopffstraße" - Schalltechnisches Gutachten

F 42A "Zentrum Schwartzkopffstraße" - Info zu DIN 4109-2018

 

Amtsblatt Februar 2018

 


 

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans für Teilbereiche des Bebauungsplans F 12 b „Gewerbegebiet Süd“, 2. Änderung

 

 

F 12B FNP

 

Der Entwurf der Änderung des FNP für Teilbereiche des Bebauungsplans F 12 b „Gewerbegebiet Süd“, 2. Änderung bestehend aus Planzeichnung und Begründung wird in der Zeit

 

vom 7. Februar 2018 bis einschließlich 9. März 2018

 

gemäß § 3 (2) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten

 

Montag und Mittwoch 9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 15 Uhr
Dienstag  9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 16 Uhr
Freitag       9 Uhr bis 12 Uhr  

 

öffentlich ausgelegt.

 

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

  • Entwurf der Teilflächennutzungsplanänderung bestehend aus Planzeichnung und Begründung
  • Umweltbericht mit Eingriffsregelung für den Bebauungsplan F 12 b „Gewerbegebiet Süd“, 2. Änderung vom Januar 2015
  • die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) sowie des Umweltamtes des  Landkreises Havelland

 

Neben dem Entwurf der Teilflächennutzungsplanänderung einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB i.V.m. § 245c BauGB gegliederten Umweltberichts zum Bebauungsplan F 12 b „Gewerbegebiet Süd“, 2. Änderung sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

  • Stellungnahmen von Behörden mit Umweltbezug, die Änderungsfläche betreffend folgender Themen:
    • Immissionsschutz (Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Landesamt für Umwelt und Landkreis Havelland):
      • Auswirkungen des Verkehrslärms auf die den Änderungsbereich umgebenden Bauflächen
      • Auswirkungen durch den Ausbau der Leipziger Straße als Haupterschließungsstraße (Lärmschutzmaßnahmen)
      • Verträglichkeit der Sondergebietsausweisung (Gewerbelärm) auf angrenzende Wohn- und Mischbauflächen
    • Artenschutz (Landkreis Havelland):
      • Berücksichtigung der Aussagen zum besonderen Artenschutz
    • Altlasten (Landkreis Havelland):
      • Altlastenverdachtsfläche „ehemaliges Trafowerk Falkensee“
    • Wasserwirtschaft (Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und Landkreis Havelland):
      • Einzugsgebiet des Schlaggrabens; versickerungsfähige Flächen
      • Hochwasser-Risikogebiet
  • 1 Fachgutachten „Umweltbericht und Eingriffsregelung“ des „Büro für Umweltplanungen“ aus Paulinenaue vom Januar 2015, die Änderungsfläche betreffend folgender Themen:
    • Schutzgut Boden:
        • Puffer- und Filterfunktion, Bodenschutzfunktion, Lebensraumfunktion, Biotische Ertragsfunktion, Funktion als Lagerstättenressource, Altlasten
    • Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser:
        • Grundwasserneubildungsfunktion, Grundwasserschutzfunktion, Oberflächenwasser-schutzfunktion, Abflussregulations- und Retentionsfunktion
    • Schutzgut Klima/Luft
    • Schutzgut Landschaft

 

 

    • Schutzgut Mensch:
        • schutzwürdige Bebauung, Immissionen, Erholungsausstattung, vorhandene Nutzungsansprüche
    • Schutzgut Kultur- und Sachgüter
    • Vegetation/Tierwelt:
        • potentiell natürliche Vegetation, Schutzgebiete/Schutzobjekte, Biotoptypen, Umgebung des Plangebietes, Kartierung der Flora und Fauna (als Brutvogel: Haussperling, Blaumeise, Hausrotschwanz, Bachstelze, Grünfink, Nebelkrähe; als Nahrungsgast: Dorngrasmücke, Elster, Bachstelze, Stieglitz; Säugetiere/Fledermäuse; Amphibien/Reptilien, Insekten)
    • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
    • Prüfung Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbote
    • Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
    • Kompensationsermittlung
    • Darstellung der Ausgleichsmaßnahmen
  • 1 Fachgutachten „Schalltechnische Untersuchung“ – Lärmimmissionsprognose – vom 16.08.2013 des Büros „Akustik Office“ aus Hennigsdorf das Plangebiet des Bebauungsplanes F 12 b „Gewerbegebiet Süd“, 2. Änderung betreffend zu folgenden Themen:
    • Ermittlung der Schallemissions- und –immissionssituation für die in der Umgebung befindlichen Nutzungen (Methode der Geräuschkontingentierung)
    • Darstellung der Vorbelastungen durch gewerblich genutzte Teilflächen
    • Untersuchung des Schienenverkehrslärms der DB-Anlagen sowie des Straßenverkehrslärms der Dallgower Straße
  • 1 fachgutachterliche Stellungnahme „Beurteilung zur Verkehrslärmsituation“ vom 27.03.2015 des Büros „Akustik Office“ aus Hennigsdorf die geplanten Sondergebietsflächen betreffend zu folgendem Thema:
    • Vergleich der Verkehrslärmsituation im Bestand und gemäß Planung bzw. Inbetriebnahme des geplanten Einkaufszentrums
  • 1 fachgutachterliche Stellungnahme „Beurteilung zur Verkehrslärmsituation“ vom 11.05.2015 des Büros „Akustik Office“ aus Hennigsdorf die geplanten Sondergebietsflächen betreffend zu folgendem Thema:
    • Berechnung der Auswirkungen einer Tempo-30-Zone für den Straßenabschnitt der Dallgower Straße, Barkhausenstraße sowie teilweise der Leipziger Straße zur Konfliktminimierung der Verkehrslärmsituation
  • 1 fachgutachterliche Stellungnahme „Beurteilung zur Verkehrslärmsituation“ vom 26.05.2015 des Büros „Akustik Office“ aus Hennigsdorf die geplanten Sondergebietsflächen betreffend zu folgendem Thema:
    • Gegenüberstellung der Berechnungsergebnisse aus der Verkehrslärmuntersuchung vom 11.05.2015
  • 1 Fachgutachten „Schalltechnisches Gutachten“ – Verkehrslärmprognose – Veränderte Verkehrsführung Leipziger Straße vom 23.02.2017 des Büros „Akustik Office“ aus Hennigsdorf das Plangebiet des Bebauungsplanes F 12 b „Gewerbegebiet Süd“, 2. Änderung betreffend zu folgenden Themen:
    • Untersuchung schalltechnischer Auswirkungen die mit der Öffnung der Leipziger Straße und der Errichtung des Einkaufszentrums in Verbindung stehen
    • Ermittlung des Straßenverkehrslärms im Bestand, bei Öffnung der Leipziger Straße sowie bei Inbetriebnahme des Einkaufszentrums an den das Sondergebiet umgebenden Straßenabschnitten
  • 1 Fachgutachten „Schalltechnisches Gutachten“ – Verkehrslärmprognose – Veränderte Verkehrsführung Leipziger Straße – 1. Ergänzung zum Gutachten vom 23.02.2017 vom 02.08.2017 des Büros „Akustik Office“ aus Hennigsdorf die Verkehrsflächen (Schwartzkopffstraße und Leipziger Straße) betreffend zu folgenden Themen:
    • Betrachtung der Verkehrslärmsituation in der Schwartzkopffstraße und Leipziger Straße
    • Beschreibung des Anspruches auf Schallschutz „dem Grunde nach“

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

gez. Heiko Müller                                                                     Falkensee, 20. Januar 2018

Bürgermeister                          

 

F 12 b FNP-Änderung - Entwurf

 

Gutachten

Umweltbericht - Bestandsplan mit Fauna

Umweltbericht - Planung

Umweltbericht - Eingriffsregelung

Schalltechnische Untersuchung - Lärmimmissionsprognose

Schalltechnische Untersuchung - Verkehrslärmprognose

Schalltechnische Untersuchung - Verkehrslärmprognose, Ergänzung

Fachgutachterliche Stellungnahme (1): Beurteilung zur Verkehrslärmsituation

Fachgutachterliche Stellungnahme (2): Beurteilung zur Verkehrslärmsituation

Fachgutachterliche Stellungnahme (3): Beurteilung zur Verkehrslärmsituation

 

Stellungnahmen

Landkreis Havelland, Bauordnungsamt vom 10.10.2009

Landkreis Havelland, Bauordnungsamt vom 10.10.2011

Landkreis Havelland, Bauordnungsamt vom 10.09.2012

Landkreis Havelland, Bauordnungsamt vom 29.04.2014

Landkreis Havelland, Bauordnungsamt vom 30.04.2014

Landkreis Havelland, Bauordnungsamt vom 03.03.2015

Landkreis Havelland, Bauordnungsamt vom 07.04.2017

Landkreis Havelland, Bauordnungsamt vom 24.04.2017

Landesumweltamt Brandenburg vom 20.01.2009

Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 10.10.2011

Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 10.09.2012

Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 28.04.2014

Landesamt für Umwelt, Gesundheit und verbraucherschutz vom 28.04.2014

Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 18.02.2015

Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 06.05.2015

Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 18.05.2015

Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 26.06.2015

Landesamt für Umwelt vom 07.04.2017

Landesamt für Umwelt vom 11.09.2017

 



       lichen Be

 


 

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan F 4 „Zentrum Akazienhof“

 

 

F 4 Stadtplanausschnitt

 

Der Entwurf zum Bebauungsplan F 4 „Zentrum Akazienhof“ bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit

 

vom 18. März 2015 bis einschließlich 20. April 2015

 

gemäß § 3 (2) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten

 

Montag und Mittwoch 9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 15 Uhr
Dienstag  9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 16 Uhr
Freitag       9 Uhr bis 12 Uhr  

 

erneut öffentlich ausgelegt.

 

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum ausgelegten Entwurf abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Zu folgenden Themenbereichen sind umweltbezogene Daten verfügbar:

Fachbericht zur Prüfung besonders geschützter Arten mit Untersuchung der besonders zu berücksichtigen Schutzgüter: Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Mensch, Bewertung des Vorkommens von Vogelarten (insbesondere europäische Singvögel), Säugetieren (v.a. Fledermäuse); Amphibien/Reptilien (v.a Erdkröten) und Insekten (v.a. Wespen, Hummeln und Hornissen) hier: keine besonderen Betroffenheiten

 

Für das Verfahren wird gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) keine Umwelt­verträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.

 

gez. Heiko Müller                              Falkensee, 18. Februar 2015

Bürgermeister

 

F 4 Planzeichnung

 

F 4 Begründung

F 4 Bestandsaufnahme

F 4 Bestand Biotoptypen

 

 
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