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Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan F 20 IV „Gewerbegebiet Nord“

 

F 20IV

 

 

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan F 20 IV „Gewerbegebiet Nord“ bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung wird in der Zeit

 

vom 06. März 2017 bis einschließlich 06. April 2017

 

gemäß § 3 (1) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten

 

Montag und Mittwoch 9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 15 Uhr
Dienstag  9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 16 Uhr
Freitag       9 Uhr bis 12 Uhr  

 

öffentlich ausgelegt.

 

Während dieser Zeit können Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

F 20IV Planzeichnung

F 20IV Begründung

F 20IV Umweltbericht Bestand

F 20IV Umweltbericht zum Plan

 

 

gez. Heiko Müller                              Falkensee, 18. Februar 2017

Bürgermeister

 

 
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