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Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan F 12B „Gewerbegebiet Süd“, 2. Änderung

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Der Entwurf zum Bebauungsplan F 12B „Gewerbegebiet Süd“, 2. Änderung bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit

 

vom 06. März 2017 bis einschließlich 06. April 2017

 

gemäß § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten

 

Montag und Mittwoch 9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 15 Uhr
Dienstag  9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 16 Uhr
Freitag       9 Uhr bis 12 Uhr  

 

erneut öffentlich ausgelegt.

 

Während der Auslegungsfrist können gemäß § 4a (3) Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den nachfolgend gelisteten Änderungen abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Geändert werden folgende Punkte:

  • Die Abgrenzung der Verkehrsfläche (einschließlich der Wendeanlage) der Leipziger Straße zu dem Mischgebiet MI2 und der Grünfläche bzw. der Gemeinbedarfsfläche sowie zu den Allgemeinen Wohngebieten.
  • Die textlichen Festsetzungen zur Zulässigkeit von Werbeanlagen im Sondergebiet im Bereich A.
  • Die Zulässigkeit von Bestuhlung entlang der Dallgower Straße vor der Baulinie im Sondergebiet im Bereich A.
  • Die textlichen Festsetzungen zum Immissionsschutz für die Allgemeinen Wohngebiete.
  • Die verkehrliche äußere Erschließung des Sondergebietes.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Zu folgenden Themenbereichen sind umweltbezogene Daten verfügbar:

  • Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern: Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter, Vegetation/Tierwelt, sowie zu geplanten Eingriffen in Natur und Landschaft.

-     Umweltbericht mit Aussagen bezüglich der Prüfung des Verstoßes gegen         artenschutzrechtliche Verbote und hier insbesondere:

  • Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie (Amsel, Bachstelze, Blaumeise, Buchfink, Dorngrasmücke, Grünfink, Elster, Fitislaubsänger, Girlitz, Hausrotschwanz, Haussperling, Kohlmeise, Mönchgrasmücke, Nebelkrähe, Ringeltaube, Rotkehlchen, Stieglitz, Star)
  • Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie und weitere besonders geschützte Arten (Amphibien/Reptilien, Fledermäuse, Säugetiere, Insekten)
  • Stellungnahmen der Fachbehörden zu Belangen des Naturschutzes, Artenschutzes, sowie Immissionsschutzes.
  • Gutachten zu Lärmimmissionen, Altlasten, zur Verträglichkeit eines innerstädtischen Einkaufszentrums in der Stadt Falkensee sowie zur äußeren Verkehrserschließung.
  • Prüfbericht mit Handlungsempfehlungen zu Altlasten.

 

Für das Verfahren wird gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.

 

gez. Heiko Müller                              Falkensee, 18. Februar 2017

Bürgermeister

 

F 12B Planzeichnung

F 12B Begründung

F 12B Schalltechnisches Gutachten

F 12B Schalltechnische Untersuchung

F 12B Umweltbericht

F 12B Umweltbericht Bestand

F 12B Umweltbericht Planung

F 12B Bodengutachten

F 12B Verkehrsgutachten

F 12B Verträglichkeitsgutachten zum Einzelhandel

F 12B Beschluss zum Ausbau der Leipziger Straße

 

 
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