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Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich des Bebauungsplans F 20 IV „Gewerbegebiet Nord“


 

F 20 IV FNP

 

Der Entwurf der Änderung des FNP für den Bebauungsplan F 20 IV „Gewerbegebiet Nord“

bestehend aus Planzeichnung und Begründung wird in der Zeit

 

vom 6. Dezember 2017 bis einschließlich 12. Januar 2018

 

gemäß § 3 (2) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten

 

Montag und Mittwoch 9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 15 Uhr
Dienstag  9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 16 Uhr
Freitag       9 Uhr bis 12 Uhr  

 

öffentlich ausgelegt.

Hinweis: Am 25. und 26. Dezember 2017 sowie am 1. Januar 2018 bleibt das Rathaus geschlossen. An diesen Tagen findet keine Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

 

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

  • Entwurf der Teilflächennutzungsplanänderung bestehend aus Planzeichnung und Begründung
  • Umweltbericht mit Eingriffsregelung für den Bebauungsplan F 20 IV „Gewerbegebiet Nord“ vom 7.09.2017
  • den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Landkreis Havelland, untere Forstbehörde, Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming, Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege, Landesamt für Umwelt, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg)

 

Neben dem Entwurf der Teilflächennutzungsplanänderung einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB i.V.m. § 245c BauGB gegliederten Umweltberichts zum Bebauungsplan F 20 IV „Gewerbegebiet Nord“ sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

  • 5 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug, betreffend folgende Themen:
    • Landschaftsschutzgebiet „Nauen-Brieselang-Krämer“
    • Altlastenverdachtsfläche „ehemalige LPG Tierproduktion Falkensee“
    • Waldeigenschaft für Teilflächen
    • Bodendenkmale
    • Gewerbelärm (Begrenzung des Lärmpotentials für gewerbliche Nutzungen, zu berücksichtigende Immissionsorte)
  • 1 Fachgutachten „Umweltbericht und Eingriffsregelung“ des „Büro für Umweltplanungen“ aus Paulinenaue vom 7.09.2017, betreffend folgende Themen:
    • Schutzgut Boden: Puffer- und Filtrierfunktion, Bodenschutzfunktion, Lebensraumfunktion, Biotische Ertragsfunktion, Funktion als Lagerstättenressource, Bodendenkmal, Altlasten,
    • Schutzgut Wasser: Grundwasserneubildungsfunktion, Grundwasserschutzfunktion, Oberflächenwasserschutzfunktion, Abflussregulations- und Retentionsfunktion
    • Schutzgut Klima / Luft
    • Schutzgut Landschaft: Plangebiet und Umgebung des Plangebietes
    • Schutzgut Mensch: Schutzwürdige Bebauung, Immissionen (Gewerbe und Verkehr), Erholungsausstattung, Vorhandene Nutzungsansprüche
    • Schutzgut Vegetation / Tierwelt: potentiell natürliche Vegetation, Schutzgebiete und

–objekte, Biotoptypen, Umgebung des Plangebiets, Kartierung Flora, Kartierung Fauna (Brutvögel, Rast- und Zugvögel, Säugetiere, Fledermäuse, Amphibien/Reptilien, Insekten)

    • Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
    • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
    • Prüfung Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbote
    • Vereinbarkeit der Planung mit dem Landschaftsschutzgebiet
    • Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
    • Kompensationsermittlung
    • Darstellung der Ausgleichsmaßnahmen
  • 1 Fachgutachten „Schalltechnische Untersuchung“ des Büro „nts Ingenieurgesellschaft mbH“ aus Münster bzw. Falkensee vom 26.04.2017, betreffend folgende Themen:
    • Ermittlung der Immissionsorte und der Vorbelastung durch bestehende gewerbliche Betriebe
    • Gewerbelärmkontingentierung

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

gez. Heiko Müller                               Falkensee, 18. November 2017

Bürgermeister Ende der amtlichen Bekanntmachungen –

 

F 20 IV FNP - Änderung, Entwurf

F 20 IV Lärmtechnische Untersuchung

F 20 IV Lärmtechnische Untersuchung - Anlagen

F 20 IV Umweltbericht - Bestandsplan

F 20 IV Umweltbericht und Eingriffsreglung

F 20 IV Umweltbericht - Planung

F 20 IV Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen:

1. Gemeinsame Landesplanung

2. Landesamt für Denkmalpflege

3. Landesamt für Umwelt

4. Landkreis Havelland

5. Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft

6. Regionale Planungsgemeinschaft

7. Untere Forstbehörde

Amtsblatt

 

 
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