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Standesamt Falkensee

Trauraum Falkensee
Außenstelle Pausin
Monique und Pierre L. heirateten am 7.7.2017 in Falkensee

 

Das Standesamt Falkensee betreut in seinem Standesamtsbezirk die

  • Stadt Falkensee,
  • die Gemeinde Dallgow-Döberitz mit Rohrbeck und dem Ortsteil Seeburg sowie
  • die Gemeinde Schönwalde-Glien mit den Ortsteilen Schönwalde-Siedlung, Schönwalde-Dorf, Wansdorf, Pausin, Paaren im Glien, Perwenitz und Grünefeld.

                                  

Zu den Leistungen des Standesamtes Falkensee zählen:

Personenstandsurkunden

Dazu gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden sowie Sterbeurkunden. Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Das Standesamt Falkensee stellt Personenstandsurkunden für Personen aus, die im Standesamtsbezirk geboren sind, die Ehe geschlossen haben bzw. verstorben sind. Diese Urkunden können auch mehrsprachig ausgestellt werden.

 

Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gem. § 61 ff des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

 

Der Antrag auf Ausstellung einer Personenstandsurkunde bzw. auf Erteilung einer Auskunft muss eigenhändig unterschrieben sein und kann unter Beifügung einer Kopie des Personalausweises per Post, Fax oder E-Mail an das Standesamt gesandt werden.

 

Eheschließung

Über 250 Hochzeitspaare geben sich jährlich im Falkenseer Standesamt das Ja - Wort. Die Eheschließungen werden innerhalb der Dienstzeiten des Standesamtes vereinbart. Eheschließungen sind an Sonnabenden nach Vereinbarung möglich. Für die feierliche Trauung bietet das Standesamt Falkensee besondere Räumlichkeiten. Neben dem schönen Trauzimmer im Rathaus Falkensee besteht die Möglichkeit, die romantische Waldschule in der Außenstelle in Pausin zu nutzen.

 

Leistungen des Standesamtes im Rathaus Falkensee

  • Musikalische Umrahmung der Eheschließung nach individuellen Wünschen
  • Sektreichung nach Absprache möglich
  • Blumen und Kerzenschmuck zur Ausgestaltung des Eheschließungszimmers werden gestellt.
  • Das Eheschließungszimmer im Rathaus Falkensee bietet 20 Personen Platz.
  • Menschen mit Behinderung steht ein Aufzug zur Verfügung. Der Zugang erfolgt über die Hofseite.

 

Leistungen des Standesamtes in der Außenstelle Pausin

  • Das Eheschließungszimmer in der Waldschule Pausin bietet bis zu 40 Personen einen Sitzplatz.
  • Bei schönem Wetter sind Eheschließungen auch im Freien auf der Sonnenterrasse möglich.
  • In Pausin können uneingeschränkt behinderte Bürger/innen diesen besonderen Tag genießen.
  • Dort bestehen auch vielseitige Voraussetzungen die Hochzeit zu feiern.

 

Anmeldung der Eheschließung

Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk mindestens einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein. Beide Eheschließenden müssen gemeinsam zu den Sprechzeiten ins Standesamt kommen. Ist dies nicht möglich, benötigt die anmeldende Person eine Vollmacht des Anderen. Ein entsprechendes Formular ist im Standesamt Falkensee erhältlich.

 

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweise oder Reisepässe
  • Erweiterte Meldebescheinigungen bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt oder Bürgerservicebüro Ihres Wohnortes (zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als 10 Tage).
  • Beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister (Achtung: Diese Urkunde bekommen Sie nur bei dem Standesamt, wo Sie geboren sind!)
  • Wenn Sie bereits ein gemeinsames Kind haben, benötigen wir die Geburtsurkunde des Kindes, die Vaterschaftsanerkennung und ggf. die gemeinsame Sorgerechtserklärung.

 

In folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen:

  • eine/r der Beiden ist geschieden oder verwitwet
  • eine/r der Beiden besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • eine/r der Beiden ist im Ausland geboren, verheiratet oder geschieden
  • wenn einer von Beiden nicht persönlich zur Anmeldung in das Standesamt kommen kann

 

Falls Sie Ihren Wohnsitz nicht im Standesamtsbezirk Falkensee haben, aber trotzdem hier heiraten möchten, benötigen wir die Anmeldung der Eheschließung von Ihrem Wohnsitzstandesamt. Nähere Auskünfte erhalten dort. Die Anmeldung zur Eheschließung ist sechs Monate rechtskräftig. Den Termin zur Eheschließung vereinbaren Sie bitte mit dem Standesamt, wo Sie heiraten möchten.

 

Trauzeugen

Die Mitwirkung von Trauzeugen ist gesetzlich nicht erforderlich. Auf Wunsch kann/können jedoch ein oder zwei Trauzeugen an der Eheschließung mitwirken. Wenn Sie diesbezüglich Fragen haben, können Sie sich persönlich oder telefonisch ans Standesamt wenden.

Ehefähigkeitszeugnis

Ein Ehefähigkeitszeugnis für Deutsche, die im Ausland heiraten wollen und dazu eines deutschen Ehefähigkeitszeugnis bedürfen, erteilt das Standesamt, in dessen Bezirk die Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt in Deutschland hatte.

 

Wegen der individuellen Sachlage jedes Falles wenden Sie sich bitte an das Standesamt.

 

Namenserklärungen

Folgende Namenserklärungen werden vom Standesamt Falkensee entgegengenommen:

  • Bestimmung eines Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsnamens
  • Namensführung nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft
  • Angleichungserklärungen
  • Namensführung von Kindern
     

Wegen der individuellen Sachlage jedes Falles wenden Sie sich bitte an das Standesamt.

Sterbefallbeurkundung

Findet ein Sterbefall im Standesamtsbezirk Falkensee statt, wird dieser im Standesamt Falkensee beurkundet. Sterbefälle in Falkensee, Dallgow-Döberitz und Schönwalde-Glien sind innerhalb von drei Werktagen im Standesamt Falkensee anzuzeigen. Nach der Beurkundung werden die entsprechenden Sterbeurkunden ausgestellt. Wurde durch die Angehörigen ein Bestatter beauftragt, so übernimmt dieser meist den Gang ins Standesamt. Auskünfte zu den notwendigen Unterlagen teilen das Standesamt oder der Bestatter.

Geburtsbeurkundung

Findet eine Geburt (Hausgeburt) im Standesamtsbezirk Falkensee statt, wird diese im Standesamt Falkensee beurkundet. Geburten in Falkensee, Dallgow-Döberitz und Schönwalde-Glien sind innerhalb von sieben Werktagen im Standesamt Falkensee anzuzeigen. Zur Ausstellung einer Geburtsurkunde für das Neugeborene müssen die Eltern im Standesamt persönlich vorsprechen.

 

Notwendige Unterlagen

  • Geburtsbescheinigung (ausgestellt vom Arzt oder der Hebamme)
  • Personalausweis/Reisepass der Eltern
  • Geburtsurkunden der Eltern

 

zusätzlich

  • wenn die Eltern miteinander verheiratet sind die Eheurkunde
  • wenn die Eltern verwitwet oder geschieden sind die Eheurkunde und deren Auflösung (Sterbeurkunde bzw. Gerichtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk)
  • Vaterschaftsanerkennung (sofern diese vorgeburtlich erfolgte)
  • Sorgerechtserklärung (sofern diese beim Jugendamt abgegeben wurde)

 

Wegen der individuellen Sachlage wenden sich Eltern mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit bitte an das Standesamt.

 

Vaterschaftsanerkennung

Vaterschaftsanerkennungen sind vorgeburtlich und jederzeit nach der Geburt des Kindes möglich. Eine Vaterschaftsanerkennung können Sie im Standesamt, bei einem Notar und auch im Jugendamt beurkunden lassen. Wegen der individuellen Sachlage jedes Falles erfragen Sie bitte die notwendigen Unterlagen im Standesamt.

 

Sorgeerklärungen nimmt nur das zuständige Jugendamt entgegen.

 

Nachbeurkundung

Ist ein Deutscher im Ausland geboren, gestorben oder hat dort die Ehe geschlossen oder eine Lebenspartnerschaft begründet, so kann der Personenstandsfall auf Antrag im Standesamt, in dessen Bezirk die Person seinen Wohnsitz hat oder zuletzt in Deutschland hatte, nachbeurkundet werden.

 

Wegen der individuellen Sachlage jedes Falles wenden Sie sich bitte an das Standesamt.

 

 

Standesamtes Falkensee

Stadt Falkensee, Rathaus,
Falkenhagener Straße 43/49
14612 Falkensee

Telefon: 03322 281191

Fax: 03322 281193

(barriefrei erreichbar)

Sprechzeit im Standesamt  

Die Standesbeamtinnen stehen

nur nach vorheriger Terminvereinbarung
für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Die Termine können telefonisch
unter den Rufnummern 03322 281-191 und -197 oder online
unter Online-Terminvergabe vereinbart werden.

 

Ansprechpartnerinnen

Angela Wikowski  

Fachbereichsleiterin/
Standesbeamtin

Tel: 03322 281191     

 

Sabrina Thiele-Lüdecke

Sachbearbeiterin

Tel: 03322 281192

 

Katja Schreier

Standesbeamtin

Tel: 03322 281197

 

                                                

Außenstelle in Pausin

Waldschule Pausin GmbH

Am Anger 18 a

14621 Schönwalde-Glien/Ortsteil Pausin

www.waldschule-pausin.de

Ansprechpartnerin:                       

Simone Döring

Tel:  033231 62903
Fax: 033231 62904

 

 
See bei schönem Wetter