Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan F 20 IV „Gewerbegebiet Nord“

 

F 20IV

 

Der Entwurf zum Bebauungsplan F 20 IV „Gewerbegebiet Nord“ bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit

 

vom 6. Dezember 2017 bis einschließlich 12. Januar 2018

 

gemäß § 3 (2) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten

 

Montag und Mittwoch 9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 15 Uhr
Dienstag  9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 16 Uhr
Freitag       9 Uhr bis 12 Uhr  

 

öffentlich ausgelegt.

 

Hinweis: Am 25. und 26. Dezember 2017 sowie am 1. Januar 2018 bleibt das Rathaus geschlossen. An diesen Tagen findet keine Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

 

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

  • Entwurf zum Bebauungsplan F 20 IV „Gewerbegebiet Nord“ bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht mit Eingriffsregelung vom 7.09.2017
  • Fachgutachten Schalltechnische Untersuchung vom 26.04.2017
  • die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Landkreis Havelland, untere Forstbehörde, Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming, Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege, Landesamt für Umwelt, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg).

 

Neben dem Entwurf des Bebauungsplans einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB i.V.m. § 245c BauGB gegliederten Umweltberichts sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

  • 5 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug, betreffend folgende Themen:
    • Landschaftsschutzgebiet „Nauen-Brieselang-Krämer“
    • Altlastenverdachtsfläche „ehemalige LPG Tierproduktion Falkensee“
    • Waldeigenschaft für Teilflächen
    • Bodendenkmale
    • Gewerbelärm (Begrenzung des Lärmpotentials für gewerbliche Nutzungen, zu berücksichtigende Immissionsorte)
  • 1 Fachgutachten „Umweltbericht und Eingriffsregelung“ des „Büro für Umweltplanungen“ aus Paulinenaue vom 7.09.2017, betreffend folgende Themen:
    • Schutzgut Boden: Puffer- und Filtrierfunktion, Bodenschutzfunktion, Lebensraumfunktion, Biotische Ertragsfunktion, Funktion als Lagerstättenressource, Bodendenkmal, Altlasten,
    • Schutzgut Wasser: Grundwasserneubildungsfunktion, Grundwasserschutzfunktion, Oberflächenwasserschutzfunktion, Abflussregulations- und Retentionsfunktion
    • Schutzgut Klima / Luft
    • Schutzgut Landschaft: Plangebiet und Umgebung des Plangebietes
    • Schutzgut Mensch: Schutzwürdige Bebauung, Immissionen (Gewerbe und Verkehr), Erholungsausstattung, Vorhandene Nutzungsansprüche
    • Schutzgut Vegetation / Tierwelt: potentiell natürliche Vegetation, Schutzgebiete und

–objekte, Biotoptypen, Umgebung des Plangebiets, Kartierung Flora, Kartierung Fauna (Brutvögel, Rast- und Zugvögel, Säugetiere, Fledermäuse, Amphibien/Reptilien, Insekten)

    • Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
    • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
    • Prüfung Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbote
    • Vereinbarkeit der Planung mit dem Landschaftsschutzgebiet
    • Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
    • Kompensationsermittlung
    • Darstellung der Ausgleichsmaßnahmen
  • 1 Fachgutachten „Schalltechnische Untersuchung“ des Büro „nts Ingenieurgesellschaft mbH“ aus Münster bzw. Falkensee vom 26.04.2017, betreffend folgende Themen:
    • Ermittlung der Immissionsorte und der Vorbelastung durch bestehende gewerbliche Betriebe
    • Gewerbelärmkontingentierung

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

gez. Heiko Müller                             Falkensee, 18. November 2017

Bürgermeister Ende der amtlichen Bekanntmachungen –

 

F 20 IV Planzeichnung

F 20 IV Begründung

F 20 IV Lärmtechnische Untersuchung

F 20 IV Lärmtechnische Untersuchung - Anlagen

F 20 IV Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen:

1. Gemeinsame Landesplanung

2. Landesamt für Denkmalpflege

3. Landesamt für Umwelt

4. Landkreis Havelland

5. Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft

6. Regionale Planungsgemeinschaft

7. Untere Forstbehörde

F 20 IV Umweltbericht - Bestandsplan

F 20 IV Umweltbericht und Eingriffsreglung

F 20 IV Umweltbericht - Planung

Amtsblatt

 

 
See bei schönem Wetter