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Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan F 25 I „Spandauer Straße Ost“

F 25 Geltungsbereich

Der Entwurf zum Bebauungsplan F 25 I „Spandauer Straße Ost“ bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit

 

vom 05. April 2017 bis einschließlich 10. Mai 2017

 

gemäß § 3 (2) BauGB in der Stadtverwaltung Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, Gebäude E während folgender Zeiten

 

Montag und Mittwoch 9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 15 Uhr
Dienstag  9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr 13 Uhr bis 16 Uhr
Freitag       9 Uhr bis 12 Uhr  

 

öffentlich ausgelegt.

 

 

Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 (2) BauGB Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB durchgeführt.

Gemäß § 13 (3) BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4), abgesehen. Für das Verfahren wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.

 

gez. Heiko Müller                             Falkensee, 18. März 2017

Bürgermeister 

 

F 25 I Planzeichnung

F 25 I Begründung

F 25 I Faunistische Erhebung

F 25 I Stellungnahme Schallschutz

F 25 I Schalltechnisches Gutachten

F 25 I Anlagen zum Schalltechnischen Gutachten

F 25 I Biotoptypenkartierung 2016

F 25 I Anlage zur Biotoptypenkartierung 2016

F 25 I Biotoptypenkartierung 2017

F 25 I Anlage zur Biotoptypenkartierung 2017

 
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