Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters am 11. Juni 2023


 

Wann wird gewählt?

Die Wahl zum / zur hauptamtlichen Bürgermeister*in findet am Sonntag, 11. Juni 2023 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, wird diese drei Wochen später am 2. Juli 2023 (Sonntag) stattfinden.

 

Wie oft wird gewählt?

Alle acht Jahre.

 

Wer wird gewählt?

Gewählt wird die hauptamtliche Bürgermeisterin bzw. der hauptamtliche Bürgermeister. Ihre bzw. seine Amtszeit beginnt am 1. November 2023.

 

Wer ist wahlberechtigt?

In Falkensee ist wahlberechtigt:

  • wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • einen ständigen Wohnsitz in Falkensee (d. h. einen gemeldeten Wohnsitz) hat oder sich dort für gewöhnlich aufhält

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.

 

Wie viele Stimmen hat jede/r Wahlberechtigte?

Jede Wählerin und jeder Wähler hat nur eine Stimme zu vergeben.

 

Wo und wie kann ich wählen?

Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung (ca. vier Wochen vor der Wahl). Diese enthält Ihre persönlichen Angaben, das Wahllokal, in welchem Sie Ihre Stimme abgeben können, ob diese Einrichtung barrierefrei ist und die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis geführt werden. Bringen Sie am Wahltag bitte die Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument mit.

 

Briefwahl

Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung beinhaltet einen Wahlscheinantrag, mit dem Sie auch die Briefwahl beantragen können. Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder sollten die Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nicht stimmen, so setzen Sie sich bitte zeitnah mit dem Fachbereich Wahlen der Stadt Falkensee in Verbindung. Sie erreichen den Fachbereich telefonisch unter 03322 281154, per E-Mail an oder persönlich zu den allgemeinen Sprechzeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 18 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 9 bis 13 Uhr) im Bürgeramt der Stadt Falkensee in der Poststraße 31. Der Zugang ist über den rückseitigen Aufzug barrierefrei.

 

Wer gilt wann als gewählt?

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 Prozent der wahlberechtigten Personen umfasst (Quorum). 

 

Personen die nach Falkensee zuziehen, werden bis zum letzten Freitag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Personen die wegziehen, werden wiederum gestrichen und verlieren ihr Wahlrecht. Das Quorum kann daher auch erst am am Wahltag ermittelt werden. Aktuell liegt das Quourm bei 5550 Stimmen. 

 

Erhält kein Bewerber diese Mehrheit, so findet frühestens am zweiten und spätestens am fünften Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, welche bei der Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los darüber, wer für die Stichwahl zugelassen wird. 

 

Bei der Stichwahl gelten die gleichen Mehrheitserfordernisse. Erhält kein Bewerber diese Mehrheit, so wählt in diesem Fall die Stadtverordnetenversammlung die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister.

 

Anzahl der Wahlberechtigten: aktuell 36.996
beantragte Briefwahlunterlagen: aktuell ca. 7.600 (Stand 6. Juni 2023)


Bekanntmachungen

 


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