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Corona-Regeln in Brandenburg: Änderungen ab dem 15. Dezember 2021

Falkensee, den 15. 12. 2021

 

Die Landesregierung hat am 14. Dezember 2021 Änderungen der Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Die geänderte Corona-Verordnung tritt am 15. Dezember 2021 in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 11. Januar 2022. Im Wesentlichen werden die aktuellen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beibehalten.

 

Dazu zählen das Abstandsgebot im öffentlichen Raum und die Maskenpflicht an Schulen. Die 2G-Regel gilt weiterhin unter anderem im Einzelhandel, in Gaststätten und Hotels, für Kulturveranstaltungen wie Kino und Theater oder bei körpernahen Dienstleistungen. Auch die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte in Hotspot-Regionen gilt unverändert fort, u.a. Sieben-Tage-Inzidenz für drei Tage ununterbrochen über Schwellenwert von 750.

 

Die Kontaktbeschränkungen werden im privaten und öffentlichen Raum verschärft. Clubs und Diskotheken müssen landesweit schließen. Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen sind untersagt. An Hochschulen kann die 2G-Regel und bei Veranstaltungen die 2G-Plus-Regel gelten. Für Versammlungen (Demonstrationen) gilt eine Personenobergrenze im Freien von 1.000 gleichzeitig Teilnehmenden.

 

An Silvester und am Neujahrstag sollen Ansammlungen von Personen und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen auf publikumsträchtigen Wegen, Straßen und Plätzen verboten werden. Details regeln die Landkreise und kreisfreien Städte per Allgemeinverfügungen. Für das Verkaufsverbot von Pyrotechnik vor Silvester ist eine entsprechende Regelung des Bundes vorgesehen.

 

Bei der 2G-Zutrittsgewährung gibt es eine neue Altersgrenze: Statt wie bisher Kinder unter 12 Jahren haben ab dem 15. Dezember alle Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ohne Testnachweis Zutritt zu 2G-Bereichen, auch wenn sie noch nicht geimpft sind.

 

Weiterhin ist der gelbe Impfpass für den Nachweis des Impfstatus‘ nicht mehr ausreichend. Deshalb müssen Impf- und Genesenennachweise als digitales COVID-Zertifikat in elektronischer oder gedruckter Form vorgezeigt werden. Diese sind in Apotheken kostenfrei erhältlich.

 

Weihnachtsgottesdienste sind möglich, allerdings auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts. Auch das gemeinsame Singen in geschlossenen Räumen ist mit der Einhaltung eines Abstands von mindestens zwei Metern laut Verordnung gestattet.  

 

Die aktuelle Eindämmungsverordnung ist hier aufrufbar.

 
 
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