Meldebehörde der Stadt Falkensee

Wartebereich im Bürgeramt der Stadt Falkensee
Das Bürgeramt der Stadt Falkensee in der Poststraße 31
Die Meldebehörde im Bürgeramt der Stadt Falkensee

Die Meldebehörde der Stadt Falkensee befindet sich im Bürgeramt in der Poststraße 31. 

 

Zu den Leistungen der Meldebehörde zählen:

An- und Ummeldung (kostenlos)

  • Nach Einzug in die neue Wohnung muss die An- oder Ummeldung innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
  • Halten Sie bitte ein Personaldokument, wie Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass bereit.
  • Für eine schnelle Bearbeitung bringen Sie bitte Ihre Wohnungsgeberbestätigung mit, welche als Download auf unserer Internetseite zur Verfügung steht.
  • Sollten Sie kein Dokument besitzen, legen Sie bitte Ihre Geburtsurkunde vor (gilt auch für Minderjährige).
  • Bei Familien reicht die Vorsprache eines Familienmitgliedes unter Vorlage aller mitgegebenen Ausweisdokumente.
  • Ansonsten ist die An-, Ab- und Ummeldung auch unter Vorlage einer Vollmacht möglich.

Abmeldung (kostenlos)

Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben.

Melderegisterauskünfte

  • Eine einfache Melderegisterauskunft (nur Anschrift) kostet 10 Euro pro nachgefragte Person.
  • Eine erweiterte Melderegisterauskunft (mit vorherigen Wohnorten, etc.) kostet 12 Euro pro nachgefragte Person.
  • Eine Melderegisterarchivauskunft kostet je nach Aufwand ca. 20 Euro.

Beantragung eines Personalausweises

  • Bitte bringen Sie ein aktuelles biometrisches Foto mit.
  • Bei der Erstbeantragung bzw. beim Verlust Ihres Dokumentes bringen Sie bitte ihre Geburtsurkunde mit.
  • Die Gebühren betragen für Personen
    • über 24 Jahre:  37,00 Euro
    • unter 24 Jahre: 22,80 Euro
  • Nach ca. 2 Wochen erhalten Sie Ihren PIN-Brief und können damit Ihren Personalausweis abholen.

Beantragung eines Reisepasses

  • Bitte bringen Sie ein aktuelles biometrietaugliches Foto und die Geburts- bzw. Heiratsurkunde bei einer Erstbeantragung in Falkensee mit.
  • Die Gebühren betragen für Personen
    • über 24 Jahre: 60,00 Euro (10 Jahre gültig)
    • unter 24 Jahre: 37,50 Euro (6 Jahre gültig)
  • Nach ca. 4 bis 6 Wochen können Sie den Reisepass abholen. Bitte bedenken Sie, dass es sich hierbei um einen unverbindlichen Richtwert handelt. Die tatsächliche Zeit für die Fertigstellung kann abweichen.
  • Ein Expresspass kostet bei einem Alter über 24 Jahre 92,00 Euro und bis 24 Jahre 69,50 Euro. Er kann in der Regel nach 4 bis 5 Werktagen abgeholt werden. Bitte bedenken Sie, dass es sich hierbei um einen unverbindlichen Richtwert handelt. Die tatsächliche Zeit für die Fertigstellung kann abweichen.

Beantragung eines Kinderreisepasses

  • Der Kinderreisepass kann ab Geburt bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres beantragt werden.
  • Beachten Sie bitte, dass der Kinderreisepass nur bis zum 12. Lebensjahr gültig ist.
  • Der Kinderausweis ist jeweils nur noch ein Jahr gültig. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2021.
  • Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde, die Unterschriften beider sorgeberechtigten Elternteile bzw. eine Zustimmungserklärung und ein aktuelles biometrietaugliches Foto mit. Neben dem betreffenden Kind selbst muss bei der Beantragung ein Elternteil anwesend sein.
  • Die Gebühr beträgt 13,00 Euro.
  • Nach wenigen Tagen kann der Kinderreisepass abgeholt werden.
  • Ob bei einer Auslandsreise ein Kinderreisepass notwendig ist, erfragen Sie bitte beim Auswärtigen Amt unter der Rufnummer 030 1817 0 oder 030 5000 2000 bzw. informieren sich auf dessen Internetseite.

Erstellung von Passfotos

Passfotos, die den biometrischen Anforderungen entsprechen, können nicht nur mitgebracht, sondern auch in digitaler Form im Bürgeramt erstellt werden. Diese sind kostenpflichtig (5,00 Euro). Bitte beachten Sie, dass keine Aushändigung in Papierform erfolgt. Der Vorteil für Sie ist, dass bei der Beantragung eines Personalausweises oder eines Reisepasses die entsprechenden Bilddateien im Computer aufgerufen werden können und somit der Sachbearbeiter/die Sachbearbeiterin mit Ihnen gemeinsam das optimale Bild auswählen kann. Bitte beachten Sie, dass die Körpergröße mindestens 1,50 Meter betragen sollte.

 

Richtlinien für biometrische Fotos:

  • Fotogröße: 35 x 45 mm
  • Bitte nicht lachen!
  • Keine Kopfbedeckung
  • Neutraler Hintergrund, möglichst weiß oder grau

Onlineausweisfunktion

  • Mit der Online-Ausweisfunktion können Sie viele Dienstleistungen auch online vornehmen. 
  • Sie können z. B. ein Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.
  • Die Deutsche Rentenversicherung und das Kraftfahrt-Bundesamt bieten verschiedene Dienstleistungen auch online an.

Beantragung eines Führungszeugnisses

  • Das Zeugnis wird Ihnen nach ca. 14 Tagen zugeschickt oder kann auf Wunsch direkt an eine Behörde gesendet werden.
    Für ein erweitertes Führungszeugnis benötigen sie einen Nachweis der anfordernden Stelle.
  • Die Gebühr beträgt 13,00 Euro.
  • Das persönliche Erscheinen ist zwingend erforderlich. Eine Vollmacht ist in diesem Fall nicht ausreichend.Ihr Text

Meldebescheinigung

  • Die Beantragung ist schriftlich perE-Mail, Brief, Fax oder persönlich möglich.
  • Die Gebühr beträgt 5,00 Euro.
  • Eine Gebührenbefreiung ist je nach Verwendungszweck möglich.

Allgemeine Hinweise

  • Bitte bringen Sie unabhängig von Ihrem Anliegen immer Ihr Ausweisdokument mit.
  • Eine Terminvergabe erfolgt nur ausnahmsweise.
  • Etwaige Gebühren sind i.d.R. bei Antragstellung  bar oder per EC-Karte zu entrichten.
  • Mit Ausnahme des Führungszeugnisses und der Beantragung von Ausweisdokumenten ist auch die Bevollmächtigung einer anderen Person möglich.

eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedsstaaten der EU

  • Um Bürgerinnen und Bürgern anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) die Möglichkeit zu geben, die Online-Ausweisfunktion zu nutzen, gibt es eine neue eID-Karte. Hierbei gilt es zu beachten, dass diese Karte kein reguläres Ausweisdokument darstellt. Die Beantragung dieser neuen eID-Karte erfolgt ebenfalls in der Meldebehörde und kostet 37,00 Euro Gebühr.
  • Wer einen deutschen Personalausweis im Chipkartenformat besitzt, benötigt keine eID-Karte, da die Online-Ausweisfunktion bereits seit 2010 im neuen Personalausweis integriert ist.

 

Meldebehörde der Stadt Falkensee

Bürgeramt
Poststraße 31
14612 Falkensee

Telefon: 03322 281150

Fax: 03322 281158

(barriefrei erreichbar)

   

Sprechzeiten in der Meldebehörde 

 

Montag, Dienstag und Donnerstag

9 bis 18 Uhr

 

Mittwoch und Freitag

9 bis 13 Uhr

 
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