Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Bürgermeisterwahl 2023 - Stichwahl am 2. Juli 2023


 
Stichwahl am 2. Juli 2023 von 8 bis 18 Uhr

Die Wahl zum/zur hauptamtlichen Bürgermeister*in fand am Sonntag, 11. Juni 2023 statt (zu den Ergebnissen). Die erforderliche Stimmenzahl für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters betrug 9.745. Der Wahlausschuss stellte fest, dass keine Bewerberin und kein Bewerber die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat.

 

Daher findet am 2. Juli 2023 von 8 bis 18 Uhr eine Stichwahl statt, für die die Bewerber Dr. Jan Pollmann (CDU) und Heiko Richter (Einzelwahlvorschlag Richter) zugelassen sind. Informationen zur Stichwahl finden Interessierte hier.

 

Achtung: Wer am 2. Juli 2023 nicht im Wahllokal wählen kann, hat noch heute (30. Juni) bis 18 Uhr die Möglichkeit direkt im Briefwahlbüro im Bürgeramt (Poststraße 31) seine Briefwahlunterlagen zu beantragen. Diese werden sofort vor Ort ausgehändigt und können von der antragstellenden Person direkt ausgefüllt und abgegeben werden. Das Briefwahlbüro befindet sich in der zweiten Etage im großen Konferenzraum. Der Raum ist über den Fahrstuhl barrierefrei zu erreichen.

 

Interessierte können die vorläufigen Endergebnisse der Wahl am 2. Juli 2023 hier einsehen.

 
Allgemeine Informationen zur Bürgermeistermeisterwahl

 

Wie oft wird gewählt?

Alle acht Jahre.

 

Wer wird gewählt?

Gewählt wird die hauptamtliche Bürgermeisterin bzw. der hauptamtliche Bürgermeister. Ihre bzw. seine Amtszeit beginnt am 1. November 2023.

 

Wer ist wahlberechtigt?

In Falkensee ist wahlberechtigt:

  • wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • einen ständigen Wohnsitz in Falkensee (d. h. einen gemeldeten Wohnsitz) hat oder sich dort für gewöhnlich aufhält

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.

 

Wie viele Stimmen hat jede/r Wahlberechtigte?

Jede Wählerin und jeder Wähler hat nur eine Stimme zu vergeben.

 

Wo und wie kann ich wählen?

Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung (ca. vier Wochen vor der Wahl). Diese enthält Ihre persönlichen Angaben, das Wahllokal, in welchem Sie Ihre Stimme abgeben können, ob diese Einrichtung barrierefrei ist und die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis geführt werden. Bringen Sie am Wahltag bitte die Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument mit.

 

Briefwahl

Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung beinhaltet einen Wahlscheinantrag, mit dem Sie auch die Briefwahl beantragen können. Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder sollten die Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nicht stimmen, so setzen Sie sich bitte zeitnah mit dem Fachbereich Wahlen der Stadt Falkensee in Verbindung. Sie erreichen den Fachbereich telefonisch unter 03322 281154, per E-Mail an oder persönlich zu den allgemeinen Sprechzeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 18 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 9 bis 13 Uhr) im Bürgeramt der Stadt Falkensee in der Poststraße 31. Der Zugang ist über den rückseitigen Aufzug barrierefrei.

 
Achtung: Wer am 2. Juli 2023 nicht im Wahllokal wählen kann, hat noch heute (30. Juni) bis 18 Uhr die Möglichkeit direkt im Briefwahlbüro im Bürgeramt (Poststraße 31) seine Briefwahlunterlagen zu beantragen. Diese werden sofort vor Ort ausgehändigt und können von der antragstellenden Person direkt ausgefüllt und abgegeben werden. Das Briefwahlbüro befindet sich in der zweiten Etage im großen Konferenzraum. Der Raum ist über den Fahrstuhl barrierefrei zu erreichen.

 

Wer gilt wann als gewählt?

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 Prozent der wahlberechtigten Personen umfasst (Quorum).  Personen die nach Falkensee zuziehen, werden bis zum letzten Freitag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Personen die wegziehen, werden wiederum gestrichen und verlieren ihr Wahlrecht. Das Quorum kann daher auch erst am am Wahltag ermittelt werden. Erhält kein Bewerber diese Mehrheit, so findet frühestens am zweiten und spätestens am fünften Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, welche bei der Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los darüber, wer für die Stichwahl zugelassen wird. Bei der Stichwahl gelten die gleichen Mehrheitserfordernisse. Erhält kein Bewerber diese Mehrheit, so wählt in diesem Fall die Stadtverordnetenversammlung die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister.

 


Bekanntmachungen

 


Downloads:

 

 
See bei schönem Wetter