Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Wahlleitung und Aufgaben des Wahlbüros


 

Stimmzettel

 


 
Die Stadt Falkensee zeichnet sich für die Organisation der Wahlen zum Europäischen Parlament, dem Deutschen Bundestag und dem Brandenburgischen Landtag sowie für alle kommunalen Wahlen im Gemeindegebiet zuständig. Dazu zählen die Wahl zum havelländischen Kreistag, die Wahl der/des Bürgermeisterin/s und die Wahl der Falkenseer Stadtverordnetenversammlung. Auch für einen Mandatswechsel in der Stadtverordnetenversammlung ist das Wahlbüro unter der Leitung von Mathias Techen zuständig.
 
 

 

Grundsätzlich gilt bei Wahlen

  • Versand der Wahlbenachrichtigungen, ca. vier bis fünf Wochen vor der Wahl

  • Beginn der Briefwahl ca. drei Wochen vor der Wahl

  • Wahlscheinanträge (Briefwahl) können nur bei vollständig ausgefüllten Wahlscheinantrag inklusive der eigenhändigen Unterschrift oder Vollmacht bearbeitet werden

  • Ob bei Briefwahl direkt im Briefwahllokal oder am Wahlsonntag im Wahllokal – wer wählen möchte, benötigt ein gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass).

 

 

Öffnungszeiten für Wahlrecht- oder Wählbarkeitsbescheinigung:
- entsprechend der allgemeinen Sprechzeiten im Rathaus (Link)

- nach telefonischer Vereinbarung gerne auch außerhalb der Sprechzeiten

 

 

Für die Briefwahl haben Sie folgende Möglichkeiten:
 

  • Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen und an das Wahlbüro der Stadt Falkensee schicken (Bitte denken Sie an das Frankieren des Umschlages).

  • Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen und im Wahlbüro oder Besucherservice abgeben. Sie können auch den Hausbriefkasten (rechte Seite am Haupteingang Rathaus) zu jeder Tages- und Nachtzeit benutzen.

  • Formlosen Wahlscheinantrag stellen mit den Angaben Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und gegebenenfalls andere Versandanschrift. Der formlose Antrag kann schriftlich (mit Unterschrift), per Fax (mit Unterschrift) oder per Mail gestellt werden.

  • Eine fernmündliche Beantragung ist nicht möglich.

  • Sie brauchen grundsätzlich eine Vollmacht wenn Sie für eine andere Person die Briefwahl beantragen oder abholen wollen.

 

oder 

 

  • Sie kommen mit Ihrem Wahlscheinantrag ins Briefwahllokal und erhalten vor Ort alle erforderlichen Briefwahlunterlagen. In einer Wahlkabine können Sie ungestört Ihre Stimme abgeben. Ihren Wahlbrief werfen Sie im Anschluss in die Wahlurne.

 

 

Wahlbüro der Stadt Falkensee 

 

Mathias Techen (Wahlleiter)

Telefon Tel.: 03322 281 230
Telefax Fax: 03322 281 101
E-Mail E-Mail: 

 

Oliver Hödt (Stellvertretender Wahlleiter)
Telefon Tel.: 03322 281 154
Telefax Fax: 03322 281 101
E-Mail E-Mail: 

 

Sebastian Pioch (Fachbereichsleiter Zentrale Dienste)

Telefon Tel.: 03322 281 161
Telefax Fax: 03322 281 101

E-Mail E-Mail: 

 

 

Wahlbüro

Stadt Falkensee

PF 10166, 14612 Falkensee

 

 

 

 
See bei schönem Wetter