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Zuständigkeit des Wahlbüros


 

Für Wahlen zum

  • Europäischen Parlament
  • Deutschen Bundestag
  • Brandenburgischen Landtag

 

sowie für alle kommunalen Wahlen im Gemeindegebiet

  • Havelländischer Kreistag
  • Wahl der/des Bürgermeisterin/s
  • Wahl der Stadtverordnetenversammlung
  • Wahl des Seniorenbeirates

 

Mandatswechsel

  • in der Stadtverordnetenversammlung (SVV)
  • im Seniorenbeirat

 

Grundsätzliches:

  • Versand der Wahlbenachrichtigungen, ca. vier bis fünf Wochen vor der Wahl
  • Beginn der Briefwahl ca. drei Wochen vor der Wahl
  • Wahlscheinanträge (Briefwahl) können nur bei vollständig ausgefüllten Wahlscheinantrag inkl. der eigenhändigen Unterschrift oder Vollmacht bearbeitet werden
  • Egal, ob Sie an der Briefwahl direkt im Briefwahllokal oder am Wahlsonntag im Wahllokal wählen wollen, Sie benötigen ein gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass)!

 

Öffnungszeiten für Wahlrecht- oder Wählbarkeitsbescheinigung:
- entsprechend der allgemeinen Sprechzeiten der Verwaltung

- nach telefonischer Vereinbarung gerne auch außerhalb der Sprechzeiten

 

Möglichkeiten für die Durchführung einer Briefwahl:

 

1. Für die Briefwahl zu Hause haben Sie folgende Möglichkeiten:
 

  • Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen und an das Wahlbüro der Stadt Falkensee schicken (Bitte denken Sie an das Frankieren des Umschlages).                                                                 
  • Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen und im Wahlbüro oder Besucherservice abgeben. Sie können auch den Hausbriefkasten (rechte Seite am Haupteingang Rathaus) zu jeder Tages- und Nachtzeit benutzen
  • Formlosen Wahlscheinantrag stellen mit den Angaben Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und gegebenenfalls andere Versandanschrift. Der formlose Antrag kann schriftlich (mit Unterschrift), per Fax (mit Unterschrift) oder per Mail gestellt werden.
  • Eine fernmündliche Beantragung ist nicht möglich.
  • Sie brauchen grundsätzlich eine Vollmacht wenn Sie für eine andere Person die Briefwahl beantragen oder abholen wollen.

 

2. Briefwahl direkt im Briefwahllokal:

 

  • Bitte bringen Sie Ihren Wahlscheinantrag mit. Sie erhalten vor Ort alle erforderlichen Briefwahlunterlagen und können in einer Wahlkabine ungestört Ihre Stimme abgeben. Ihren Wahlbrief können Sie dann in die Wahlurne werfen.

 

 

 

 

 
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