Schiedsstellen - Außergerichtliche bzw. vorgerichtliche Streitschlichtung in Falkensee
Eine Schiedsperson nimmt in ihrer ehrenamtlichen Funktion die Aufgabe der außergerichtlichen bzw. vorgerichtlichen Streitschlichtung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wahr. Das Stadtgebiet von Falkensee ist in drei Schiedsstellenbezirke eingeteilt. Für jeden Bezirk gibt es eine zuständige Schiedsfrau bzw. einen zuständigen Schiedsmann.
Schiedsstelle Falkensee Bezirk I + II
Der Bezirk I umfasst den Bereich Falkenhain und Waldheim (nördlich der Bahnlinie bis zur Bahnhofstraße, übergehend in die Schönwalder Straße).
Der Bezirk II umfasst den Bereich Finkenkrug (südlich der Bahnlinie bis zur Potsdamer Straße).
Zuständige Schiedsfrau:
Claudia Scharberger-Schulze
Fehrbelliner Straße 17a 14612 Falkensee Mobil: 03322 4329555 E-Mail: |
Die Vertretung des Bezirkes I wird von dem Vorsitzenden des Bezirkes III übernommen.
Schiedsstelle Falkensee Bezirk III
Der Bezirk III umfasst den Bereich Seegefeld, Falkenhagen und Falkenhöh.
Zuständiger Schiedsmann:
Klemens Wegner
Clara-Zetkin-Straße 91 e 14612 Falkensee Telefon: 03322 3683 Fax: 03322 206134 E-Mail: |
Die Vertretung des Bezirkes III wird von der Vorsitzenden des Bezirkes II übernommen.
Mehr erfahren
Weitere Informationen zu den Falkenseer Schiedsstellen erhalten Interessierte bei der Stadt Falkensee, Fachbereich Recht (Rathaus, Falkenhagener Straße 43/47). Ihre Ansprechpartnerin ist Ute Menke, die telefonisch unter der Rufnummer 03322 281132 bzw. per E-Mail an zu erreichen ist.
Weitere Informationen zur Institution der Schiedsstellen stellt die Internetpräsentation des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. -BDS unter www.schiedsamt.de zur Verfügung.