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Neuwahl der Schiedspersonen der Stadt Falkensee steht an – Jetzt bewerben!

Falkensee, den 26. 01. 2024

 

Die Stadtverwaltung Falkensee ruft interessierte Bürgerinnen und Bürger auf, sich schriftlich für das Ehrenamt der Schiedsperson zu bewerben. Die Bewerbungen sind bis zum 1. März 2024 an die Stadtverwaltung Falkensee, Fachbereich Recht, Falkenhagener Straße 43/49 in 14612 Falkensee zu senden. Anzugeben sind Vorname, Name, Geburtsdatum, Familienstand, Wohnanschrift sowie die berufliche Tätigkeit. Sollten sich bezüglich der Bewerbung noch Fragen ergeben, steht Ute Menke vom Fachbereich Recht der Stadtverwaltung Falkensee (Telefon: 03322/281- 132) gern als Ansprechperson zur Verfügung.  

 

Was ist die Aufgabe einer Schiedsperson?

Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten richtet jede Stadt eine oder mehrere Schiedsstellen ein und unterhält sie. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) wahrgenommen. Sie sind ehrenamtlich tätig. Der Bereich einer Schiedsstelle soll in der Regel nicht mehr als zehntausend Einwohner umfassen. Die Vertretung der Schiedsstellen in Falkensee ist so geregelt, dass eine gegenseitige Vertretung über die Grenze der einzelnen Schiedsstelle hinaus erfolgt. Die Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt und anschließend durch den Direktor des Amtsgerichtes, in dessen Bereich die Schiedsstelle ihren Sitz hat, in das Amt berufen und verpflichtet, seine Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.

 

Anforderungen an die Schiedspersonen gemäß § 49 Brandenburgisches Schiedsstellen- und Gütestellengesetz - BbgSchGG vom 16. Dezember 2022 sind:

Sie müssen

  • das 25. Lebensjahr vollendet haben, 

  • im Bereich der Schiedsstelle wohnen.

 

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, u. a. sind folgende Anforderungen wichtig:

  • die Schiedsperson sollte im Wohngebiet bekannt sein, 

  • Autorität besitzen, 

  • fähig sein, den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen, 

  • zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte über einen ausreichenden Bildungsgrad verfügen, 

  • über erforderliche Zeit verfügen,

  • sie hat sich mit den für ihren Aufgabenbereich geltenden Gesetzen und Vorschriften vertraut zu machen.

 

In das Amt einer Schiedsperson soll nicht berufen werden, der 

  • die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,

  • unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt steht.

 

Als Aufwandsentschädigung wird ein pauschalierter Auslagenersatz in Höhe von 40,90 Euro pro Monat gezahlt. Zusätzlich erhält die Schiedsperson die Hälfte der anfallenden Gebühren je Schlichtungsfall. Für jeden Schlichtungsfall sind mindestens 15,00 Euro zu erheben. Außerdem werden von der Stadt Falkensee die notwendigen Sach- und Schulungskosten getragen. 
 

 
 
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