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Landkreis richtet Erhebungsstelle für den Zensus ein - Bevölkerungsbefragung startet im Mai 2022 - Interviewer gesucht

Falkensee, den 16. 11. 2021

Wie viele Menschen leben in den Städten und Gemeinden Deutschlands? Gibt es genügend Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger? Werden mehr Schulen, Studienplätze oder Altenheime benötigt? Wo muss der Staat zukünftig mehr investieren? Um diese und andere Fragen zu beantworten, findet im Jahr 2022 in Deutschland wieder eine statistische Erhebung, der sogenannte Zensus, statt.

 

Im Jahr 2022 wird in Deutschland im Rahmen der EU-weiten Zensusrunde wieder eine Bevölkerungs- sowie Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt. Der Zensus ist eine gemeinschaftliche Aufgabe der Statistischen Ämter des Bundes, der Länder und Kommunen. Dabei werden Daten zur Bevölkerung, zur Erwerbstätigkeit und zum Wohnungsbestand der Haushalte erhoben. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist von Zeit zu Zeit eine Art Inventur notwendig. Insbesondere die Bestandsaufnahme der Einwohnerzahl steht im Mittelpunkt. Die Einwohnerzahl ist unter anderem maßgeblich für die Zuweisung von Geldern im Rahmen des Bund-Länder-Finanzausgleichs bis hin zu den Kommunen. Der Zensus hat damit auch Einfluss darauf, wie viel Geld eine Kommune vom Land zugewiesen bekommt.

 

Der Zensus ist für alle Kommunen deutschlandweit eine logistische Herausforderung. Das Leitungsteam der Zensus-Erhebungsstelle im Havelland hat in Nauen seine Arbeit aufgenommen. Die Ergebnisse der Bevölkerungsbefragung liefern wichtige Daten und Informationen für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Wie schon der Zensus 2011 wird auch der Zensus 2022 registergestützt durchgeführt, das heißt es werden bereits bestehende Verwaltungsdaten, wie zum Beispiel das Melderegister oder Anschriftendaten der Vermessungsämter, genutzt. Zudem werden weniger als zehn Prozent der Bevölkerung zusätzlich in einem kurzen Interview durch Erhebungsbeauftragte befragt. Diese sogenannte Haushaltsstichprobe wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten organisiert. Die Stichprobenbefragung ist notwendig, um etwaige Ungenauigkeiten der Melderegister festzustellen und um Daten zu erheben, die nicht in den Registern vorliegen, beispielsweise Angaben zu Bildung oder zur Erwerbstätigkeit.


Im Landkreis Havelland ist die Erhebungsstelle bereits eingerichtet und freut sich auf die weiterführende Arbeit zusammen mit dem Statistischen Landesamt. Um sicherzustellen, dass die gemachten Angaben anonym bleiben und nicht für andere Aufgaben der Verwaltung genutzt werden, ist eine strikte Abschottung notwendig.Die Erhebungsstelle muss daher nicht nur räumlich, technisch und personell von anderen Verwaltungsstellen getrennt bleiben, sondern auch hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen.


Bis zum tatsächlichen Start der Erhebung ab dem 15. Mai 2022 müssen noch zusätzliches Personal eingestellt sowie örtliche Erhebungsbeauftragte gewonnen und geschult werden. Die Erhebungsbeauftragten sind die wichtigsten Erfolgsfaktoren in der Haushaltsstichprobe. Ohne dieses ehrenamtliche Engagement, das mit einer steuerfreien Aufwandsentschädigung vergütet wird, geht es nicht.


Interessierte Personen, die den Zensus gern als Interviewerin bzw. Interviewer unterstützen möchten, können sich an die Erhebungsstelle unter wenden. Die Leitung der Erhebungsstelle, Daniela Freitag und Anne Stachowiak, steht der Bevölkerung im Landkreis darüber hinaus auch für Fragen unter dieser E-Mail-Adresse gerne zur Verfügung.


Hintergrund
In Brandenburg sind bei der Haushaltebefragung im Rahmen des Zensus 2022 ca. 410.000 Menschen auskunftspflichtig. Eine Vollerhebung wird hingegen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften durchgeführt, da dort erfahrungsgemäß eine größere Fluktuation herrscht. Auch bei der Gebäude- und Wohnungszählung müssen ebenfalls alle rund 630.000 Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwaltungen von ungefähr 650.000 Wohnungen und Gebäuden mit Wohnraum postalisch befragt werden, da hier überhaupt keine flächendeckenden Verwaltungsregister bestehen.

Die Havelländer müssen sich nicht aktiv zur Teilnahme am Zensus melden, denn die Erhebungsstelle des Landkreises wird sich postalisch an diejenigen Bürgerinnen und Bürger wenden, die an einer Befragung im Rahmen des Zensus teilnehmen müssen. Alle Personen, die für den Zensus 2022 kontaktiert werden, sind per Gesetz zur Auskunft verpflichtet. Das betrifft Einzelpersonen genauso wie Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen.


Alle Daten werden dabei nur anonymisiert ausgewertet. Beim Zensus geht es nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse oder Einstellungen der Einwohnerinnen und Einwohner zu erfahren. Vielmehr bedeutet Statistik, dass Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet werden – und gerade nicht der Einzelfall dargestellt wird. Ziel und Zweck ist es ausschließlich, eine verlässliche Datenbasis für weitere Planungen für wirtschaftliche und gesellschaftliche Prozesse zu erhalten.

 

Bild zur Meldung: Zensus 2022

 
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