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Maskenpflicht in Brandenburgs Schulen vor dem Hintergrund des veränderten Infektionsgeschehens

Falkensee, den 07. 08. 2020

Am Mittwoch haben sich Bildungs- und Jugendministerin Britta Ernst und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher vor dem Hintergrund des veränderten Infektionsgeschehens zur Maskenpflicht in den Schulen verständigt. Eine Maskenpflicht für alle Schulen wird in die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg aufgenommen.

 

Alle Personen müssen in den Schulgebäuden, also in Fluren, Gängen, Treppenhäusern und Aulen sowie beim Anstehen in der Mensa eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Maskenpflicht soll aber nicht im Unterricht und nicht auf dem Schulhof gelten. Für die Horte soll es ähnliche Regelungen geben. Hier werden die pädagogischen Räume und die Außenanlagen ausgenommen. Die geänderte Umgangsverordnung soll am nächsten Dienstag vom Kabinett beschlossen werden.

 
 
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