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75 Jahre Grundgesetz

Falkensee, den 23. 05. 2024

Heute am 23. Mai 2024 wird das Grundgesetz 75 Jahre alt. Dieses Gesetz ist ein Garant für Freiheit, Demokratie, Menschenwürde und Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland. Die weltweite Entwicklung zeigt aktuell, dass Demokratie keine Selbstverständlichkeit ist, sondern Menschen braucht, die wachsam sind und für sie einstehen. Auch die Falkenseer und Falkenseerinnen haben schon mehrfach für Demokratie, für Vielfalt und gegen Hass gemeinsam Zeichen gesetzt, unter anderem bei der Menschenkette am 3. Februar 2024 oder jüngst beim Hissen der Regenbogenfahne zum IDAHOBIT am 17. Mai 2024. Eine wehrhafte Demokratie braucht eine aktive und wache Zivilgesellschaft, heißt es auf der Seite der Bundesregierung

 

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat die Städte und Gemeinden gebeten, heute daran zu erinnern, dass die Werte einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung keine Selbstverständlichkeit sind und an das Inkrafttreten des Grundgesetzes vor 75 Jahren und an die friedliche Revolution in der damaligen DDR sowie den Fall der Mauer zu erinnern, um ein Zeichen für die freiheitliche Demokratie und gegen politischen Extremismus auszusenden.

 

"Mit dem Hissen der Deutschlandfahne am Rathaus möchten auch wir ein sichtbares Zeichen für die Demokratie und für das Grundgesetz in Falkensee und in unserem Land setzen. Falkensee war zu DDR-Zeiten eine Stadt im Schatten der Mauer. Heute sind wir eine wachsende und offene Stadt, in der über 45.700 Menschen aus 112 Nationen wohnen und friedlich miteinander leben. Das Grundgesetz sichert unsere Demokratie und die Würde jedes Menschen in unserer Stadt. Dem Grundgesetz heute zu gedenken, ist mir Ehre und Verpflichtung zugleich. “, so Bürgermeister Heiko Richter.  

 

Das Grundgesetz ist die Verfassung

Das 1949 verkündete Grundgesetz beginnt mit dem bis heute gültigen und prägenden Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Bis zum Artikel 19 folgen weitere Grundrechte. Sie garantieren etwa Meinungs- und Pressefreiheit, Glaubensfreiheit oder Gleichberechtigung. In Artikel 20 sind die Prinzipien für die Staatsstruktur festgeschrieben, er beginnt mit den Worten: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ In den insgesamt 146 Artikeln des Grundgesetzes finden sich darüber hinaus unter anderem allgemeine Regelungen zu Bund und Ländern, Vorgaben zu den einzelnen Verfassungsorganen wie Bundesregierung und Bundestag, zur Gesetzgebung, zur Verwaltung des Landes, zur Rechtsprechung und zum Finanzwesen. Seit der Wiedervereinigung 1990 gilt das Grundgesetz für ganz Deutschland. Im Einigungsvertrag vom 31. August 1990 beschlossen die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, dass die ostdeutschen Länder dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten. 

 Demokratiefest „Wir feiern 75 Jahre Grundgesetz“ in der Bundeshauptstadt Berlin

Unter dem Motto „Wir feiern 75 Jahre Grundgesetz“ wird es vom 24. bis 26. Mai rund um das Bundeskanzleramt und den Deutschen Bundestag in Berlin ein großes Demokratiefest geben, zu dem alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen sind. Feierliches Finale ist am Sonntagabend die Abschlussveranstaltung mit Musik unter anderem von „Die Fantastischen Vier“ und Lena Meyer-Landrut. 

 

 

Bild zur Meldung: Unser Bild zeigt Bürgermeister Heiko Richter bei der Fahnenhissung vor dem Falkenseer Rathaus.

 
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