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Streit unter Nachbarn schlichten? - Schiedspersonen für Falkensee gesucht

Falkensee, den 27. 02. 2024


Zur Besetzung der Schiedsstellen der Stadt Falkensee ruft die Verwaltung interessierte Bürgerinnen und Bürger auf, sich noch bis zum 1. März 2024 schriftlich für das Ehrenamt der Schiedsperson zu bewerben. Schiedsfrauen und Schiedsmänner führen Klärungen in vor- und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten herbei. Häufig handelt es sich dabei um „klassische Konflikte am Gartenzaun“ zwischen Nachbarn, wie zum Beispiel Streitigkeiten aufgrund von Überwuchs von Bäumen oder Hecken sowie Lärm. Klemens Wegner ist seit 20 Jahren Schiedsmann in Falkensee. Auch wenn nicht jede Schlichtung einfach ist und mit Erfolg endet, empfindet er viel Freude an der ehrenamtlichen Tätigkeit, die er neben Beruf und Familie ausübt: „Aber das ist der Reiz, weil jede Schlichtung speziell ist. Wichtig für mich ist, dass sich die Nachbarn zusammen an einen Tisch setzen und ich die Schlichtung moderiere. Manchmal spüre ich, dass das eigentliche Problem nicht der jetzige Streit ist, sondern viel tiefer sitzt. Ich gebe dann den Parteien auch die Möglichkeit darüber zu reden. Erfreulich ist es natürlich immer, wenn es am Ende der Schlichtung einen Vergleich gibt und noch besser, wenn die Nachbarn danach wieder miteinander reden.“

 

Spezielle Vorkenntnisse sind für das Ehrenamt als Schiedsperson nicht erforderlich. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Klemens Wegner erklärt: „Als Schiedsmann bekomme ich natürlich Unterstützung von der Stadt, vom Amtsgericht und vom Bund deutscher Schiedsleute (BDS). Die Stadt stellt mir die Räume und das nötige Material für die Schlichtung und eine Aufwandsentschädigung. Beim Amtsgericht laufen die Fäden aller Schiedsleute des Amtsbezirkes zusammen. Es gibt Dienstberatungen und wir treffen uns auch einmal jährlich zum persönlichen Austausch und Beisammensein. Der Amtsdirektor ist immer offen für Fragen und Anliegen, die bei der Arbeit als Schiedsperson anfallen, besonders, wenn man sich mal bei Schlichtungen unsicher ist. Der BDS führt alle notwendigen Schulungen durch, die man als Schiedsperson benötigt, um eine Schlichtung durchführen zu können. Man muss also kein Anwalt sein oder alle Gesetze kennen. Man wird immer wieder auf den neusten Stand gebracht. Dazu gibt es zweimal jährlich Veranstaltungen vom BDS für alle Schiedsleute.“ Zeitlich empfiehlt der BDS ca. zehn Stunden im Monat für das Ehrenamt einzuplanen. 

 

„Die Arbeit als Schiedsperson ist wichtig, interessant und macht mir auch Spaß. Ich lerne neue Menschen kennen und freue mich, wenn ich ihnen durch meine Arbeit helfen kann. Ich werde immer wieder mit neuen Problemen konfrontiert, die ich selbst vielleicht noch nie so als Problem gesehen habe und deshalb ist es für mich selbstverständlich, jede Anfrage und jedes Problem ernst zu nehmen. Ich finde es gut, dass es die Schiedsstellen in der Stadt und somit die Möglichkeit außergerichtlicher Einigung gibt und ich einen Teil dazu beitragen kann.“
 

Wollen Sie Streit unter Nachbarn schlichten?
Bewerberinnen und Bewerber für die Wahl zur Schiedsperson müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben und in Falkensee wohnen. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Die Bewerbungen sind bis zum 1. März 2024 an die Stadtverwaltung Falkensee, Fachbereich Recht, Falkenhagener Straße 43/49 in 14612 Falkensee zu senden. Anzugeben sind Vorname, Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift sowie die berufliche Tätigkeit. Sollten sich bezüglich der Bewerbung noch Fragen ergeben, steht Ute Menke vom Fachbereich Recht der Stadtverwaltung Falkensee (Telefon: 03322/281-132) gern als Ansprechperson zur Verfügung.

 

Die Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt und anschließend durch den Direktor des Amtsgerichtes in das Amt berufen. Als Aufwandsentschädigung wird ein pauschalierter Auslagenersatz in Höhe von 40,90 Euro pro Monat gezahlt. Zusätzlich erhält die Schiedsperson die Hälfte der anfallenden Gebühren je Schlichtungsfall. Für jeden Schlichtungsfall sind mindestens 15 Euro zu erheben. Außerdem werden von der Stadt Falkensee die notwendigen Sach- und Schulungskosten getragen.

 
 
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