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Rund 337.000 Euro für die Lessing-Grundschule Falkensee

Falkensee, den 21. 10. 2022

Bildungsstaatssekretär Steffen Freiberg überreichte Mitte Oktober an Bürgermeister Heiko Müller und Schulleiterin Cornelia Kremer einen Fördermittelbescheid in Höhe von rund 337.000 Euro. Diesen erhielt die Stadt Falkensee (Havelland) als Schulträger der Lessing-Grundschule für die Sanierung der historischen Sporthalle der beliebten Grundschule in Finkenkrug. Die Mittel stammen aus dem Kommunalen Infrastrukturprogramm für den Bereich Schulbau (KIP II – Bildung – Schule). Mit der Sanierung der alten Sporthalle haben sich die Bedingungen für den Sportunterricht an der Schule verbessert. Davon profitieren Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler gleichermaßen. "Mit dem Kommunalen Infrastrukturprogramm Bildung leistet das Land einen guten Beitrag, um die Schulträger bei dieser wichtigen Aufgabe zu unterstützen", so Steffen Freiberg. Seitens der Stadtverwaltung wurde kurzzeitig ein Abriss der alten Sporthalle erwägt, erklärte Bürgermeister Heiko Müller im gemeinsamen Gespräch. "Aber für die Schule ist die Halle unter anderem auch wegen der Bühne sehr wichtig. Zudem kann Falkensee ein reges Vereinsleben vorweisen und so haben wir uns für die Sanierung der alten Sporthalle entschieden". Das freut Schulleiterin Kornelia Kremer ungemein: "Wir sind dankbar, dass die Stadt sich für den Erhalt der Halle eingesetzt hat." 

 

Hintergrund

Das Land Brandenburg stellt im Rahmen des Kommunalen Infrastrukturprogrammes für den Bereich Schulbau (KIP II – Bildung – Schule) 70 Mio. Euro für notwendige Bauinvestitionen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft zur Verfügung. Förderfähig sind investive Maßnahmen in den Neubau, den Ausbau, den Umbau, die Erweiterung, die Sanierung oder Teilsanierung sowie die Modernisierung von Schulgebäuden, Schulaußenanlagen, Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen und Horten an Schulstandorten, wenn die Räumlichkeiten der Horte in einem unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit der Grund- und oder Förderschule stehen sowie mit dem Gebäude bestimmungsgemäß fest verbundene Ausstattung. Ebenfalls förderfähig sind investive Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung (Leistungen Dritter außerhalb der Verwaltung), Beräumung und Erschließung von Grundstücken, insbesondere auch durch Versorgungsanlagen, Ankauf von Grundstücken, sofern sie in direktem Zusammenhang mit den Baumaßnahmen stehen.

 

Bild zur Meldung: Unser Bild zeigt Muhammed Ali Bulut (Stellvertretender Schulleiter), Staatssekretär Steffen Freiberg, Bürgermeister Heiko Müller und Schulleiterin Kornelia Kremer vor dem Schulgebäude.

 
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