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Zensus 2022 – Haushaltebefragung sowie Gebäude- und Wohnungszählung: Hohes Anrufaufkommen nach Versand von Heranziehungsbescheiden

Falkensee, den 11. 10. 2022

 

Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger aus Berlin und Brandenburg haben ihre Angaben für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) und die Haushaltebefragung bereits übermittelt. Diejenigen, für die noch kein Dateneingang registriert wurde, erhalten derzeit Mahnungen, sogenannte Heranziehungsbescheide, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) mit. 

 

Seit dem Zensusstichtag haben rund 73 Prozent der Angeschriebenen in Berlin und rund 78 Prozent in Brandenburg ihre Rückmeldung innerhalb der ersten viereinhalb Monate online abgegeben. Hinzu kommen alle per Papierfragebogen abgegebenen Meldungen. Damit fällt die tatsächliche Anzahl der Rückmeldungen noch höher aus. Um nun die Meldungen zu erhalten, zu denen bisher kein Dateneingang registriert wurde, verschickte das AfS im September Heranziehungsbescheide sowohl für die GWZ als auch für die Haushaltebefragung. Dieses Verfahren beabsichtigt nicht, die Bürgerinnen und Bürger zu bestrafen. Ziel ist es, die benötigte Auskunft zu erhalten, damit das AfS seinen gesetzlichen Auftrag erfüllen und die Daten in der erforderlichen Qualität erheben kann.

 

Seitdem versuchen zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, das AfS anzurufen, um ihre Daten telefonisch zu übermitteln. Zeitweise kommt es zu Anrufspitzen, in denen die Leitungskapazitäten an die Belastungsgrenze stoßen. Anfragen können dann nicht direkt angenommen und geklärt werden. Alle Beteiligten arbeiten mit Hochdruck daran, die Anliegen möglichst schnell zu bearbeiten.

 

Gebäude- und Wohnungszählung

Rund 40.000 Auskunftgebende in Berlin und rund 54.000 Auskunftgebende in Brandenburg haben einen Heranziehungsbescheid zur GWZ erhalten. Dieser Bescheid stellt ein Zwangsgeld in Aussicht, sofern der Auskunftspflicht nicht nachgekommen wird. Wenn die Daten gemeldet werden, wird kein Zwangsgeld vollstreckt.

 

Haushaltebefragung – Klärung von Einzelfällen 

Seit Juli 2022 erhalten Haushalte bzw. Personen von den Erhebungsstellen in Berlin und Brandenburg einen Heranziehungsbescheid für die Personenerhebung (Haushaltebefragung). Darüber hinaus werden seit Ende September Heranziehungsbescheide an Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte (sogenannte Sonderbereiche) in Berlin und Brandenburg verschickt.

 

Wie kann ich melden?

Die Auskünfte sollen vorzugsweise über den Online-Fragebogen unter www.zensus2022.de übermittelt werden. Die Eingabe dauert etwa zehn Minuten.

 

Auskünfte können auch innerhalb der Kontaktzeiten (Montag bis Freitag 7:00 bis 21:00 Uhr und Samstag 9:00 bis 16:00 Uhr) telefonisch unter 0331 8173-1022 für Berlin und unter 0331 8173-3022 für Brandenburg erteilt werden.

 

Für die Bestellung des Fragebogens ist die Hotline der Gebäude- und Wohnungszählung anzurufen (Berlin: 0331 8173-1522, Brandenburg: 0331 8173-3522). Sie ist rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche erreichbar. Nach Bestellung wird der Papierfragebogen in zwei bis drei Wochen mit einer neuen Frist zugesandt.

 

Zensusergebnisse für Deutschland höchst relevant

Die vom Zensus 2022 ermittelte Bevölkerungszahl ist eine wichtige Grundlage für zahlreiche Entscheidungen in Politik und Verwaltung, z. B. Einteilung der Wahlkreise, Stimmenverteilung im Bundesrat und Berechnung des Länderfinanzausgleichs und des kommunalen Finanzausgleichs. Weiterhin gewinnt der Zensus Informationen zum Wohnraum, zur Bildung und zum Erwerbsleben der Bevölkerung.

 
 
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