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Informationen zur Grundsteuerreform

Falkensee, den 06. 07. 2022

 

Bundesweit bewerten die Finanzämter ab 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu, so auch die brandenburgischen Finanzämter Grundstücke zwischen Elbe und Oder. Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz im Land Brandenburg müssen deshalb zwischen 1. Juli und 31. Oktober dieses Jahres für ihre Grundstücke eine Grundsteuerwerterklärung abgeben. Diese Neubewertung ist erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können. Die Reform der Grundsteuerberechnung wurde notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die Bemessung der Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärte. Denn derzeit beruht die Erhebung der Grundsteuer auf jahrzehntealten Wertverhältnissen. Diese veralteten Einheitswerte führen aufgrund der seither eingetretenen und regional sehr unterschiedlichen Wertentwicklungen zu einer erheblichen Ungleichbehandlung bei der Besteuerung, weshalb das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber verbindlich aufgab, die nun bevorstehende sachgerechte Neuregelung zu schaffen.

 

Eine Grundsteuerwerterklärung müssen Bürgerinnen und Bürger für Grundstücke abgebeben, deren Eigentümerin oder Eigentümer sie am 1. Januar 2022 waren.

 

Notwendige Daten zur Ermittlung der Grundsteuer - Bitte beachten Sie:

Die Daten des Liegenschaftskatasters und die Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses zur Ermittlung der Grundsteuer müssen nicht beim Kataster- und Vermessungsamt abgefragt werden. Alle notwendigen Grundstücksdaten werden im Land Brandenburg auf einem Infoportal online bereitgestellt. Diese Informationen zum geltenden Stichtag 1. Januar 2022 wie Flurstücksangaben, amtliche Flächengröße, Bodenrichtwerte und Bodenschätzungsergebnisse erhalten Sie dort. Änderungen der Daten des Liegenschaftskatasters können nicht rückwirkend durch das Kataster- und Vermessungsamt vorgenommen werden.

 

Fragen zur Erhebung der Grundsteuer, dem Informationsportal für Grundstücksdaten und der Verwendung der daraus abgeleiteten Grundstücksdaten zur Übermittlung über die ELSTER-Schnittstelle sind an die Finanzverwaltung zu richten. Kontaktinformationen, Ansprechpersonen, besondere Sprechzeiten usw. sind auf der Webseite www.grundsteuer.brandenburg.de zu erhalten.

 
 
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