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Gemeinsam die dritte Welle ausbremsen: Landesregierung reagiert auf dynamische Entwicklung der Infektionslage

Falkensee, den 19. 03. 2021

 

Für Brandenburgs Landkreise und kreisfreie Städte gilt ab Montag eine verschärfte Festlegung zur Eindämmung der Corona-Pandemie: Sobald dort der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, müssen regional Einschränkungen für mindestens 14 Tage vorgenommen werden. Dies hat das Landeskabinett am 18. März in einer informellen Sitzung vereinbart.

 

Seit etwa einer Woche steigen die Inzidenz-Werte. Das zeigt, dass die Pandemie erneut in eine dynamische Phase kommt. Besonders die Virusmutationen sind auf dem Vormarsch. Das erfordert ein konsequentes Nachsteuern durch landesweite Festlegungen und - je nach Infektionsgeschehen - konsequente regionale Umsetzung. Deshalb sollen Landkreise und kreisfreien Städte ab einer Inzidenz von über 100 umgehend schärfere Maßnahmen umsetzen. Die Situation auf den Intensivstationen ist im Moment zwar weiter gut beherrschbar, aber hier läuft die Entwicklung um zehn bis 14 Tage nach.

 

Jeder Öffnungsschritt ist nur solange vertretbar, wie es die Verbreitung von Corona zulässt, heißt es in der Pressemitteilung des Landes. Die Entwicklung in Teilen Brandenburgs zwingt die Regierung zu handeln. In den vergangenen Tagen gab es Gespräche zu notwendigen Maßnahmen im Falle einer dynamisch steigenden Infektionslage, darunter auch mit den Landräten und Oberbürgermeistern. Erörtert wurden dabei die Varianten „Landesweite Rücknahme von Öffnungsschritten" und „Landkreis-/Stadtbezogene Rücknahme von Öffnungsschritten".

 

In der Abwägung wird die Landkreis-/Stadtbezogene Rücknahme von Öffnungen als sachgerechter angesehen. Damit können die im Flächenland Brandenburg sehr unterschiedlichen Infektionslagen angemessen berücksichtigt werden.

 

Die aktualisierte Eindämmungsverordnung, die heute (19. März) vom Kabinett beschlossen wird, gilt ab Montag, 22. März bis 11. April. Grundlage ist auch die Kabinettsvereinbarung vom vergangenen Dienstag, wonach die Kreise und kreisfreien Städte „rechtzeitig und spätestens ab dem Überschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 100 geeignete Schutzmaßnahmen treffen. Nur so lässt sich ein landeseinheitliches Vorgehen auch künftig aufrechterhalten“.

 

Mit Stand 18. März liegt der Inzidenzwert - bei steigender Tendenz – in Brandenburg in einem Kreis über 200 und in fünf Kreisen über 100. Die Infektionen mit Mutationen haben deutlich zugenommen. Zugleich bleibt der R-Wert (Ansteckungsquotient) beständig über 1. Belastend wirkt sich auch der noch immer nicht ausreichende Impffortschritt aus, der durch das zeitweilige Aussetzen der Impfung mit AstraZeneca erneut ausgebremst wurde.

 

Mit der Rücknahme des dritten Öffnungsschrittes gemäß MPK-Beschluss vom 3. März soll die Entwicklungsdynamik des Infektionsgeschehens in den besonders betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten gebremst werden. Konkret bedeutet das in betroffenen Kreisen/kreisfreien Städten:

  • Die 2-Haushalte-Regelung wird wieder umgestellt auf: 1 Haushalt + eine haushaltsfremde Person (Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen)
  • Der Einzelhandel wird geschlossen (außer Abholmöglichkeiten); nicht geschlossen wird der Einzelhandel des täglichen Bedarfs
  • Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel wird auf maximal zwei Personen bzw. die Personen des eigenen Haushalts beschränkt.
  • Kindersport in Gruppen wird vollständig untersagt.
  • Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und öffentliche Bibliotheken werden für den Publikumsverkehr geschlossen.

In Abhängigkeit der regionalen Entwicklung mit weiter steigenden werten sind die Landkreise/kreisfreien Städte aufgefordert, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Da der MPK-Beschluss im dritten Öffnungsschritt nur diese Punkte aufzählt, bleiben andere Öffnungen bestehen, dazu gehören u. a.:

  • Körpernahe Dienstleistungen unter strengen Hygiene- und Abstandsregeln
  • Baumärkte
  • Buchhandel sowie Zeitungs- und Zeitschriftenhandel
  • Baumschulen, Gartenfachmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte
  • Auch der Wechselbetrieb an den Schulen wird gekoppelt an regelmäßige Testungen bis zu den Osterferien weitergeführt.
 
 
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