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Meldebehörde informiert über Änderungen

Falkensee, den 30. 12. 2020

 

Ab dem 1. Januar 2021 treten in der Falkenseer Meldebehörde folgende Änderungen in Kraft:

  • Die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises erhöht sich von bisher 28,80 Euro auf 37,00 Euro. Von der Änderung betroffen sind Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Beantragung 24 Jahre oder älter sind. Personen unter 24 Jahre zahlen weiterhin 22,80 Euro für die Ausstellung eines Personalausweises. Grund für die Gebührenerhöhung sind die gestiegenen Personal- und Sachkosten. Mit der bisherigen Gebühr von 28,80 Euro konnten die Verwaltungskosten nicht gedeckt werden. Die Kosten für die nachträgliche Aktivierung der Online-Ausweisfunktion von bisher 6 Euro entfallen zukünftig.
  • Kinderreisepässe werden nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt. Auch eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses wird ab dem 1. Januar 2021 maximal zwölf Monate betragen. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig. Mit der Änderung, so der Gesetzgeber, sollen Fälschungsversuche möglichst unterbunden oder zumindest erschwert werden. 
  • Um Bürgerinnen und Bürgern anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Möglichkeit zu geben, die Online-Ausweisfunktion zu nutzen, wird es eine neue eID-Karte geben. Hierbei gilt es zu beachten, dass diese Karte kein reguläres Ausweisdokument darstellt. Die Beantragung dieser neuen eID-Karte erfolgt ebenfalls in der Meldebehörde und kostet 37,00 Euro Gebühr. Wer einen deutschen Personalausweis im Chipkartenformat besitzt, benötigt keine eID-Karte, da die Online-Ausweisfunktion bereits seit 2010 im neuen Personalausweis integriert ist.

 

Bitte beachten Sie, dass der Besucherverkehr auch im Bürgeramt der Stadt Falkensee aufgrund der Corona-Pandemie eingeschränkt ist. Bitte überlegen Sie zu Ihrem eigenen gesundheitlichen Schutz, ob ein persönliches Gespräch zum jetzigen Zeitpunkt und in nächster Zeit zwingend notwendig ist. Für Fragen zu den Themen An-, Ab- und Ummeldung sowie zu Ausweisdokumenten oder Führungszeugnissen steht das Team der Falkenseer Meldebehörde zu den Sprechzeiten am Montag, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 18 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 9 bis 13 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 03322 281150 oder persönlich im Bürgeramt der Stadt Falkensee in der Poststraße 31 zur Verfügung. Anfragen können auch per E-Mail an gesendet werden. Bitte beachten Sie, dass Bareinzahlungen im Bürgeramt derzeit nicht möglich sind. Lediglich Gebühren für dringende meldebehördliche Angelegenheiten können ausnahmsweise bar bezahlt werden.

 
 
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