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Bürgerentscheid zum Bau eines Hallenbades – Abstimmungsverzeichnis wurde erstellt

Falkensee, den 07. 10. 2020

Für den Bürgerentscheid über den Bau eines Hallenbades in Falkensee am 15. November 2020 wurde am 5. Oktober 2020 das Abstimmungsverzeichnis erstellt. Dementsprechend dürfen insgesamt 36.853 Falkenseerinnen und Falkenseer über die Frage: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Falkensee die durch den Landkreis Havelland im Jahr 2019 erteilte Baugenehmigung nutzt und ein Hallenbad in Falkensee baut?“ abstimmen. Spricht sich die Mehrheit der stimmberechtigten Einwohnerschaft beim Bürgerentscheid für den Bau des Hallenbades aus und wird das notwendige Quorum erreicht, ist die Entscheidung gefallen und der Bau des Hallenbades kann beginnen. Das notwendige Quorum wird erreicht, wenn 25 Prozent der Stimmberechtigten, also 9.214 Personen, mit „Ja“ gestimmt haben.

 

Einsichtnahme ins Abstimmungsverzeichnis
Vom 26. Oktober bis zum 30. Oktober 2020 besteht die Möglichkeit in das Verzeichnis im Abstimmungsbüro der Stadt Falkensee in der Poststraße 31 Einsicht zu nehmen und die Richtigkeit oder Vollständigkeit der eigenen im Abstimmungsverzeichnis eingetragenen Daten zu prüfen. Anträge auf Eintragungen, Streichungen oder Berichtigungen sind bis zum 30. Oktober 2020 möglich. Zuziehende und wegziehende Personen werden dem Abstimmungsverzeichnis automatisch hinzugefügt bzw. aus dem Abstimmungsverzeichnis gestrichen. Für Personen, die innerhalb Falkensees umziehen, erfolgt keine Änderung im Abstimmungsverzeichnis. Sie wählen weiterhin in dem auf der Abstimmungsbenachrichtigung angegebenen Abstimmungslokal. Durch Änderungen im Abstimmungsverzeichnis kann sich die Zahl der abstimmungsberechtigten Falkenseerinnen und Falkenseer bis zum Abstimmungstag am 15. November 2020 noch verändern.

 

Für Fragen steht das Team des Fachbereichs Wahlen um Wahlleiter Mathias Techen gern zur Verfügung (Telefon: 03322 281-575, E-Mail: ).

 
 
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