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Christi Himmelfahrt - Was ist erlaubt?

Falkensee, den 19. 05. 2020

Dieses Jahr ist alles anders: Auch wenn die Verbreitung des Coronavirus in Brandenburg abgeschwächt werden konnte, gelten weiterhin die Beschränkungen gemäß der aktuellen Eindämmungsverordnung – auch an Himmelfahrt! Falkenseerinnen und Falkenseer sind daher gebeten die Regelungen der Verordnung auch an diesem gern gefeierten Tag zu beachten:

 

Trotz der aktuell geltenden Beschränkungen müssen Väter nicht ganz alleine feiern: Aufgrund der gelockerten Kontaktbeschränkungen ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit Familienmitgliedern des eigenen Haushaltes und mit Personen eines weiteren Haushalts gestattet, wenn die Abstands- und Hygieneregeln dabei eingehalten werden. Diese Lockerung gilt auch für Zusammenkünfte im privaten oder familiären Bereich: auch hier können sich Personen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts treffen – so zum Beispiel zu Verwandtenbesuchen. Große Familientreffen und Feiern mit Gästen aus mehr als zwei Haushalten sind hingegen weiter untersagt.

 

Da auch die Gastronomie in Brandenburg wieder geöffnet hat, können an Himmelfahrt Restaurants, Cafés und Kneipen, die zubereitete Speisen anbieten, besucht werden. Diese dürfen unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln für den Publikumsverkehr von 6 bis 22 Uhr öffnen.

 
 
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