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Pflasterarbeiten im öffentlichen Straßenraum - Hinweis der Stadt Falkensee

Falkensee, den 29. 05. 2020

Dem Fachbereich Tiefbau der Stadtverwaltung Falkensee sind in der letzten Zeit vermehrt Fälle bekannt geworden, in denen Pflasterarbeiten, speziell die Herstellung von Grundstückszufahrten, ohne die erforderliche Genehmigung durch die Stadt durchgeführt wurden. Zudem entsprechen die ausgeführten Arbeiten hierbei nicht den geltenden Regelwerken und Normen, welche zur Einhaltung für einen nachhaltigen Qualitätsstandard zwingend anzuwenden sind.

 

Durch Gespräche mit betroffenen Anliegern konnte in Erfahrung gebracht werden, dass es sich hierbei um einen Anbieter handelt, welcher unter verschiedenen Firmennamen agiert. Erste Kontakte mit den Betroffenen wurden meist über einen Werbeflyer hergestellt.

 

Die Stadtverwaltung  weist daraufhin, das Arbeiten im öffentlichen Straßenland genehmigungspflichtig sind. Des Weiteren dürfen diese nur von den dafür zugelassenen Fachfirmen ausgeführt werden. Auch muss darauf hingewiesen werden, dass Grundstückszufahrten, welche ohne die erforderliche Genehmigung und ohne Beachtung von geltenden Regelwerken und Normen hergestellt wurden, auf Kosten des Anliegers zurückgebaut werden müssen.

 

Für Fragen steht das Team des Fachbereichs Tiefbau der Stadt Falkensee zu den üblichen Sprechzeiten (Dienstag von 13 bis 18 Uhr, Mittwoch von 9 bis 12 Uhr und Donnerstag von 13 bis 16 Uhr) oder telefonisch unter der Rufnummer 03322 281438 zur Verfügung. Gern können Interessierte ihre Fragen auch per E-Mail an gern senden.  

 

Wer die Herstellung einer Grundstückszufahrt beantragen möchte, kann das hierfür bereitgestellte Formular „Antrag auf Grundstückszufahrt“  nutzen.

 

Bild zur Meldung: Unser Bild zeigt eine gepflasterte Grundstückszufahrt.

 
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