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Wichtiger Hinweis zum Fristablauf für bestehende gewerbliche Wohnimmobilienverwaltende

Falkensee, den 30. 01. 2019

Mit dem Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler/innen und Wohnimmobilienverwaltende wurde die bislang erlaubnisfreie Tätigkeit der Wohnimmobilienverwaltenden ab dem 1. August 2018 erlaubnispflichtig.

 

In einer Übergangsregelung wurde hierzu festgelegt, dass Wohnimmobilienverwaltende, die vor dem 1. August 2018 bereits selbständig Wohnimmobilien verwaltet haben und diese Tätigkeit nach dem 1. August 2018 weiterhin ausüben, verpflichtet sind, bis zum 1. März 2019 eine Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nummer 4 der Gewerbeordnung zu beantragen.

 

Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Gewerbe im Bürgeramt der Stadt Falkensee unter den Telefonnummern 281-194 oder 281-195. Entsprechende Antragsformulare sind ebenfalls erhältlich oder per E-Mail unter gewerbe@falkensee.de abrufbar.

 

Es ist zu beachten, dass die Anträge bis spätestens 1. März 2019 zu stellen sind, da eine Tätigkeit ohne die erforderliche Erlaubnis immer eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die zu einem erheblichen Bußgeld führen kann.

 

Bild zur Meldung: Der Fachbereich Gewerbe sitzt im Bürgeramt in der Poststraße 31.

 
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