RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Holzfeuer im Freien

Falkensee, den 02. 08. 2018

Im Sommer sitzt man abends gern mit Freunden und Familie an der Feuerschale, die Kinder halten ihr Stockbrot ins Feuer. Damit von dem Feuer im Freien weder Gefährdungen noch Belästigungen auftreten, werden nachstehend die Voraussetzungen kurz erklärt.

 

In ganz Brandenburg ist das private Verbrennen von Garten- und Haushaltsabfällen im Freien verboten. Dies gilt auch für traditionelle Brennstoffe, wenn die Verbrennung zu Störungen führen kann. Ausnahmen können beim Ordnungsamt der Stadt Falkensee im Bürgeramt beantragt werden bzw. weitere Informationen erfragt werden (Kontakt: Rufnummer 03322 281300, E-Mail ordnungsamt@falkensee.de). 

 

 

Brennstoffe

Für ein Feuer im Freien darf nur naturbelassenes, trockenes Holz, z. B. Holzscheite, kurze Äste, Reisig, Zapfen oder auch Holzbriketts, verwendet werden. Frisch geschlagenes Holz trocknet sehr langsam. Erst wenn die Holzscheite längere Zeit gut durchlüftet gelagert wurden, sind sie trocken. Gartenabfälle, wie Rasenschnitt und Laub sowie frischer Baum- und Strauchschnitt, dürfen grundsätzlich nicht verbrannt, sondern sollten kompostiert werden.

 

Für Abfälle aus gestrichenem, lackiertem oder mit Schutzmitteln behandeltem Holz, mit Teer oder Dachpappe verunreinigtes Abbruchholz sowie Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten u.ä. besteht ein Brenn- und Kompostierverbot.

 

Sicherheit

Genehmigungsfrei sind nur kleine Feuer. Daher darf die Größe des Holzhaufens im Durchmesser und in der Höhe einen Meter nicht übersteigen. Das Feuer sollte so unterhalten werden, dass die Flamme möglichst klein bleibt. Entsprechend der Größe des Feuers, der Richtung und der Stärke des Windes und den besonderen örtlichen Gegebenheiten muss eine ausreichende Distanz zu brennbaren Materialien berücksichtigt werden. Bei Vorhandensein von besonders brandgefährdeten Materialien, wie zum Beispiel Reetdächern und Dächern mit Dachpappe, oder von trockenem Ödland, Schilfgürteln, Getreidefeldern usw. ist der Abstand entsprechend groß zu wählen. Holz- und insbesondere Reisighaufen sind eine bevorzugte Lebensstätte vieler Tiere. Sie dürfen deshalb keinesfalls direkt angezündet werden. Der Brennstoffhaufen sollte immer unmittelbar vor dem Anzünden neu aufgeschichtet werden. Dadurch wird ausgeschlossen, dass z. B. Igel, Jungvögel, Lurche und Kriechtiere verletzt oder gar verbrannt werden. Um die Feuerstelle herum sollte ein Schutzstreifen aus Sand oder Steinen anlegt werden, um ein Ausbreiten des Feuers zu verhindern. Es muss sichergestellt sein, dass bei starkem Wind, starkem Funkenflug und bei stärkerer Rauchentwicklung das Feuer sofort gelöscht werden kann. Dazu sind entsprechende Löschmittel bereitzuhalten (z. B. Wasser, Sand, Feuerlöscher, Löschdecke). Es ist wichtig und vorausschauend, dass eine zuverlässige Aufsichtsperson das Feuer bis zum vollständigen Erlöschen der Glut überwacht. 

 

Im Wald sind Feuer verboten!

Der Abstand eines Feuers zum Wald muss mindestens 50 Meter, bei selbstgenutzten Grundstücken in Waldnähe mindestens 30 Meter betragen. Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 ist auch auf diesen Grundstücken das Verbrennen verboten. Die aktuellen Waldbrandgefahrenstufen sind jederzeit online unter www.mlul.brandenburg.de/wgs/info abrufbar.

 

Rücksichtnahme

Um Belästigungen der Nachbarschaft auszuschließen, dürfen Holzfeuer im Freien nur gelegentlich abgebrannt werden. Es ist auf einen ausreichenden Abstand der Feuerstelle zu den nächstgelegenen, für den Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und Bereichen zu achten. In Gebieten mit besonders sensiblen sozialen Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäuser, Kindergärten, Altenheime, ist dies besonders wichtig. Rauchbelästigung ist in jedem Falle zu vermeiden. Wenn ein Holzfeuer im Garten geplant ist, empfiehlt es sich, vorher mit den Nachbarn zu sprechen. Geplante Vorsorge und umsichtige Rücksichtnahme sichern eine ungestörte Atmosphäre.

 

10 goldene Regeln

  1. Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens beträgt einen Meter

  2. Nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden

  3. Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind kein Holzfeuer entzünden

  4. Abfälle gehören niemals ins Holzfeuer

  5. Holzfeuer mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzünder entfachen

  6. Löschmittel immer bereithalten (z. B. Wasser, Sand, Feuerlöscher)

  7. "Brandbeschleuniger" wie Benzin, Verdünnung, Spiritus niemals verwenden, Explosionsgefahr!

  8. Die Feuerstelle stets im ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien anlegen

  9. Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich löschen

  10. Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen

 

Nachzulesen auf der Seite des brandenburgischen Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, siehe https://mlul.brandenburg.de/info/holzfeuer

 

Bild zur Meldung: Holzfeuer im Freien

 
See bei schönem Wetter