Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Errichtung und Betreibung einer Kleinkläranlage

Volltext

Kleinkläranlagen (KKA) kommen überall dort zum Einsatz, wo eine zentrale Entsorgung von häuslichem Abwasser über die öffentliche Kanalisation nicht zur Verfügung steht. Dies ist beispielsweise in ländlichen Gebieten mit einem geringen Erschließungsgrad der Fall. Rahmenbedingungen für das Einleiten von Abwasser aus Kleinkläranlagen in Böden und Gewässer sind unter anderem im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes, Brandenburgischen Wassergesetzt (BbgWG) und den spezifischen Abwassersatzungen von Gemeinden und Städten festgelegt.

Für die Errichtung und Betreibung einer Kleinkläranlage ist in Brandenburg eine wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde erforderlich. Kleinkläranlagen sind meist nur für Abwasser von Haushalten geeignet und müssen über eine Vorklärung und eine biologische Reinigungsstufe verfügen.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle(n)

 
See bei schönem Wetter