Genehmigung zur Suche nach Bodendenkmalen mit Sonden und anderen technischen Hilfsmitteln
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Der Denkmalbegriff umfasst alle Arten von beweglichen und unbeweglichen archäologischen Fundobjekten aus allen Epochen der Menschheitsgeschichte. Das können zum Beispiel Keramikscherben, Münzen und Schmuck sein, genauso wie Siedlungsreste, Gräberfelder oder Befestigungsanlagen.
Jede Suche mit technischen Hilfsmitteln, die darauf abzielt Denkmale zu entdecken, muss genehmigt werden.
Bei allen archäologischen Fundstücken ist davon auszugehen, dass es sich um Bodendenkmale handelt. Schlägt der Metalldetektor an, ist erst nach dem Ausgraben des Fundes klar, was gefunden wurde. Jede Grabung bedeutet aber zugleich die Zerstörung der Fundstelle und oft auch die Zerstörung weiterer Funde in der Nähe, denn nicht alle Funde sind aus Metall.
Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn sichergestellt ist, dass Bodendenkmale oder Quellen für die Forschung nicht gefährdet werden oder ein überwiegendes öffentliches Interesse an den Nachforschungen besteht.
Um die Gefährdung von Bodendenkmalen zu minimieren und die Wahrung des öffentlichen Interesses zu gewährleisten, müssen entsprechende Nachforschungen unter Einhaltung des Denkmalschutzgesetzes und der entsprechenden Prospektionsstandards und Dokumentationsrichtlinien des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege erfolgen.