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Grabungsgenehmigung beantragen

Volltext

Die Suche und Grabung nach Bodendenkmalen sowie Bergung von Bodendenkmalen aus Gewässern, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle.

Vorhaben in Grabungsschutzgebieten, die verborgene Denkmale gefährden können, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle. Eine bisherige landwirtschaftliche Nutzung ist genehmigungsfrei, eine Nutzungsänderung bedarf jedoch einer Genehmigung.

Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, z.B.:

  • Leitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen mit einem abgeschlossenen Universitätsstudium in einem archäologischen Fach
  • Vorlage eines detaillierten Grabungs-/Nachforschungskonzeptes
  • Sicherstellung der richtlinienkonformen Behandlung, Sicherung und Dokumentation der Bodenfunde
  • Sicherstellung der richtlinienkonformen Dokumentation von Befundinformationen

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Hinweise (Besonderheiten)

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)

 
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