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Energiepreispauschale für Studierende, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler beantragen

Volltext

Studierende sowie Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, sowie Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen können eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro zur Entlastung von den gestiegenen Energiekosten erhalten.

Wenn Sie zu dem Adressatenkreis zählen und weitere Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen Antrag auf die Einmalzahlung online nach dem vorgesehenen Verfahren stellen. Als antragsberechtigte Person erhalten Sie hierzu einen Zugangscode und gegebenenfalls eine PIN von Ihrer Ausbildungsstätte.

Für die Beantragung der Energiepreispauschale für Studierende, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler ist das Anlegen eines BundID-Nutzerkontos erforderlich. Sie können Ihren Antrag bis zum 30. September 2023 stellen. Danach ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)

 
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