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Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land

Volltext

Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG-Betriebserlaubnis müssen Sie die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Hinweise (Besonderheiten)

Fachlich freigegeben durch

Bearbeitungsdauer

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)

 
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