Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Eintragung
Volltext
Wirtschaftsprüfer/innen müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt werden.
Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft in der Wirtschaftsprüferkammer begründet. Diese ist in der Wirtschaftsprüferkammer verpflichtend. Die Hauptaufgaben der Kammer sind unter anderem
- ihre Mitglieder beruflich zu beraten,
- bei Streitigkeiten unter Mitgliedern bzw. zwischen den Mitgliedern und ihren Auftraggebern zu vermitteln sowie
- die Erfüllung der Berufspflichten der Mitglieder zu überwachen.