Veränderungsmitteilung bei Arbeitslosigkeit
Volltext
Wenn sich während Ihrer Arbeitslosigkeit Änderungen Ihrer persönlichen Lage ergeben, haben diese oft Auswirkungen auf den Anspruch von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II. Gegebenenfalls gibt es weniger oder auch mehr Geld. Sie müssen jede Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen umgehend Ihrem örtlich zuständigen Jobcenter melden.
Sie müssen beispielsweise melden:
- Ortsabwesenheit
- Umzug
- Nebenbeschäftigung
- Arbeitsaufnahme
- Ausbildungsaufnahme
- Selbständigkeit
- Studium
- Elternzeit
- Altersrente
- Erwerbsminderungsrente
- Mutterschutz
- Praktikum
- Schulbesuch
- Freiwilligendienst
- Wehrübung
- Sonstige Abmeldung