• RSS-Feed
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Neue Hundehalterverordnung im Land Brandenburg: Alle Hunde sind ordnungsbehördlich anzumelden

Falkensee, den 27.​01.​2025


Seit dem 1. Juli 2024 ist eine neue Hundehalterverordnung im Land Brandenburg in Kraft getreten. Mit der neuen Verordnung schafft das Land Brandenburg die Einstufung von Hunden als unwiderlegbar gefährliche und widerlegbar gefährliche Hunde aufgrund der Rasse ab. Zukünftig sollen vor allem das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Halterin oder des Halters entscheidend für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes sein. Zu den Regelungen, an denen auch weiterhin festgehalten wird, zählen die Leinen- und Maulkorbpflicht sowie das Mitnahmeverbot. 


Neu ist die grundsätzliche Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde. Bislang mussten nur schwere und große Hunde gekennzeichnet und angezeigt werden. Diese Pflicht wird nunmehr auf alle Hunde, die älter als acht Wochen sind, ausgeweitet. Dabei ist es egal, ob sie gefährlich sind oder nicht. Der Verordnungsgeber verspricht sich über die Kennzeichnung vor allem eine sichere Ermittlung der Halterin oder des Halters in Fällen, in denen der Hund entlaufen ist oder einen Schaden verursacht hat. Fehlt eine solche Kennzeichnung beispielsweise bei tot aufgefundenen Hunden oder Fundhunden, kann eine solche Zuordnung nicht erfolgen. Die Anzeigepflicht soll dabei unverzüglich vor Ort bei der zuständigen Ordnungsbehörde erfolgen. Für Hundehalter, die bereits vor dem 1. Juli 2024 einen Hund hatten und diesen bisher lediglich steuerlich angemeldet haben, bedeutet dies, dass folgende Informationen an das Ordnungsamt mitzuteilen sind:
 

  1. Angaben zum Hundehalter: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse

  2. Angaben zum Hund: Rasse, Geschlecht, Fellfarbe, Wurftag/Alter, besondere Kennzeichen, Gewicht, Größe, Chipnummer, Rufname und ggf. Zuchtname

 

Die Angaben können gerne per E-Mail an übermittelt werden oder postalisch an Stadt Falkensee, Ordnungsamt, Poststraße 31 in 14612 Falkensee gesendet werden. Eine Anmeldung kann auch im Rahmen der Sprechzeiten des Ordnungsamtes mit Sitz im Bürgeramt der Stadt Falkensee in der Poststraße 31 erfolgen. Die Sprechzeiten sind Montag, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 18 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 9 bis 13 Uhr. Gern kann dazu auch das städtische Formular zur Hundeanmeldung genutzt werden. Die Bearbeitungsgebühr entfällt, wenn der Hund bereits steuerlich angemeldet wurde. Anmeldungen von Hunden, die bereits nach dem 1. Juli 2024 erfolgten, bedürfen keiner gesonderter Information mehr, da in dem städtischen Anmeldeformular bereits alle erforderlichen Angaben enthalten sind. Wer der Anzeige- und Kennzeichnungspflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann ab dem 1. Februar 2025 (Ende der Übergangsfrist) mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Vor Einleitung eines solchen Bußgeldverfahrens werden Hundehalter zunächst schriftlich oder telefonisch über fehlende Angaben informiert und zur Nachreichung aufgefordert. 

 

Für Fragen stehen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes unter der Rufnummer 03322 281300 oder unter der E-Mailadresse gern zur Verfügung. 

 

 
 
See bei schönem Wetter
Einstellungen für mehr Barrierefreiheit

Schrift

Schrift­größe

100%

Kontrast

Kontraste

Inhalts­einstellungen