Informationen zur Hundeanmeldung und Hundesteuer

In Falkensee sind derzeit 3.481 Hunde (Januar 2021) gemeldet. Alle Hunde sind durch ihre Halter bei der Stadtverwaltung Falkensee anzumelden. Als Halterin oder Halter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung, auf Probe oder zum Anlernen hält. Für Hunde sind in der Gartenstadt Steuern zu entrichten. Dabei tritt die Steuerpflicht ein, wenn die Haltung auf Probe mehr als zwei Monate andauert und nicht nachgewiesen wird, dass der Hund in der Bundesrepublik bereits besteuert oder steuerfrei gehalten wird.
Pflicht zur Anmeldung
Der Halter eines Hundes ist verpflichtet, den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme anzumelden. Die ersten drei Monate nach der Geburt des Hundes werden nicht steuerlich veranlagt. Die Anmeldung ist schriftlich an den Fachbereich Gemeindesteuern (Falkenhagener Straße 43/49, 14612 Falkensee, E-Mail , Fax 03322 281107) zu richten oder kann persönlich zu den Sprechzeiten im Fachbereich Gemeindesteuer im Musikssaalgebäude (Am Gutspark 4) erfolgen. Das Anmeldeformular ist online hier abrufbar oder im Ordnungsamt im Bürgeramt der Stadt Falkensee sowie an der Information im Bürgeramt (Poststraße 31) zu erhalten. Für die Anmeldung ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 17 Euro zu entrichten.
Neu: Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht
Seit dem 1. Juli 2024 ist eine neue Hundehalterverordnung im Land Brandenburg in Kraft getreten. Mit der neuen Verordnung schafft das Land Brandenburg die Einstufung von Hunden als unwiderlegbar gefährliche und widerlegbar gefährliche Hunde aufgrund der Rasse ab. Zukünftig sollen vor allem das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Halterin oder des Halters entscheidend für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes sein. Zu den Regelungen, an denen auch weiterhin festgehalten wird, zählen die Leinen- und Maulkorbpflicht sowie das Mitnahmeverbot.
Neu ist die grundsätzliche Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde. Bislang mussten nur schwere und große Hunde gekennzeichnet und angezeigt werden. Diese Pflicht wird nunmehr auf alle Hunde, die älter als acht Wochen sind, ausgeweitet. Dabei ist es egal, ob sie gefährlich sind oder nicht. Der Verordnungsgeber verspricht sich über die Kennzeichnung vor allem eine sichere Ermittlung der Halterin oder des Halters in Fällen, in denen der Hund entlaufen ist oder einen Schaden verursacht hat. Fehlt eine solche Kennzeichnung beispielsweise bei tot aufgefundenen Hunden oder Fundhunden, kann eine solche Zuordnung nicht erfolgen. Die Anzeigepflicht soll dabei unverzüglich vor Ort bei der zuständigen Ordnungsbehörde erfolgen. Für Hundehalter, die bereits vor dem 1. Juli 2024 einen Hund hatten und diesen bisher lediglich steuerlich angemeldet haben, bedeutet dies, dass folgende Informationen an das Ordnungsamt mitzuteilen sind:
Angaben zum Hundehalter: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
Angaben zum Hund: Rasse, Geschlecht, Fellfarbe, Wurftag/Alter, besondere Kennzeichen, Gewicht, Größe, Chipnummer, Rufname und ggf. Zuchtname
Die Angaben können gerne per E-Mail an übermittelt werden oder postalisch an Stadt Falkensee, Ordnungsamt, Poststraße 31 in 14612 Falkensee gesendet werden. Eine Anmeldung kann auch im Rahmen der Sprechzeiten des Ordnungsamtes mit Sitz im Bürgeramt der Stadt Falkensee in der Poststraße 31 erfolgen. Die Sprechzeiten sind Montag, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 18 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 9 bis 13 Uhr. Gern kann dazu auch das städtische Formular zur Hundeanmeldung genutzt werden. Die Bearbeitungsgebühr entfällt, wenn der Hund bereits steuerlich angemeldet wurde. Anmeldungen von Hunden, die bereits nach dem 1. Juli 2024 erfolgten, bedürfen keiner gesonderter Information mehr, da in dem städtischen Anmeldeformular bereits alle erforderlichen Angaben enthalten sind. Wer der Anzeige- und Kennzeichnungspflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann ab dem 1. Februar 2025 (Ende der Übergangsfrist) mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Vor Einleitung eines solchen Bußgeldverfahrens werden Hundehalter zunächst schriftlich oder telefonisch über fehlende Angaben informiert und zur Nachreichung aufgefordert.
Hundesteuer für einen, für zwei oder drei und mehr
Jährlich 48 Euro Hundesteuern stehen all jenen Falkenseern ins Haus, die sich einen Vierbeiner anschaffen wollen oder schon halten. Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Besteuert wird dann die Gesamtzahl der Hunde im Haushalt. Bei zwei gehaltenen Hunden sind für jeden Hund 84 Euro (bei zwei Hunden demnach 168 Euro jährlich) und bei drei oder mehr gehaltenen Hunden sind je Hund 102 Euro Steuern pro Jahr zu entrichten. Für gefährlich eingestufte Hunde zahlt der Halter bei einem Hund 420 Euro und ab zwei gefährlichen Hunden je 624 Euro. Welche Hunde als gefährlich eingestuft werden, ist in der Satzung der Stadt Falkensee über die Erhebung einer Hundesteuer vom 24. Februar 2010 (Beschluss-Nr. 13/14/10) bzw. in der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg nachzulesen.
Der Hundehalter darf den Hund außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes nur mit einer gültigen und deutlich sichtbaren Hundesteuermarke führen. Die derzeit gültigen Hundesteuermarken der Stadt haben die Form und Farbe eines Kleeblattes. Nach erfolgter Anmeldung geht dem Hundehalter der Hundesteuerbescheid zu. Dieser Bescheid ist ein Dauerbescheid. Der festgesetzte Betrag und deren Fälligkeit gelten dann für die Folgejahre, sofern keine Änderung eintritt.
Abmeldung des Hundes
Die Abmeldung eines bisher gehaltenen Hundes hat innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund veräußert, abgeschafft, abhandengekommen oder verstorben ist, bei der Stadt Falkensee schriftlich oder persönlich zu erfolgen. Auch wenn der Halter aus der Stadt verzogen ist, ist der Hund abzumelden und die Hundesteuermarke wieder abzugeben.
Ordnungswidrigkeiten werden geahndet
Die Nichtan- oder -abmeldung eines Hundes ist kein Kavaliersdelikt. Gemäß § 12 der Satzung der Stadt Falkensee über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung vom 24. Februar 2010, Beschluss-Nr. 13/13/10) begeht, wer einen Hund vorsätzlich oder fahrlässig nicht rechtzeitig an- oder abmeldet, eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße bis 5.000 Euro geahndet werden.
Hundekotbeutelspender
Ein Grund, weshalb Hundebesitzer den Kot ihres Tieres einfach ignorieren und liegen lassen, sind häufig die fehlenden Mittel zur Entsorgung. Auf einem Spaziergang denkt nicht jeder Halter daran, Beutel mitzunehmen und das Zuhause ist meist zu weit entfernt, um noch einmal zurück zu laufen. Aus Bequemlichkeit bleibt der Haufen dann einfach dort liegen, wo der Hund ihn hinterlassen hat. Der Kotbeutelspender schafft hier Abhilfe. Ein Hundekotbeutelspender ist ein Aufsteller, der Beutel enthält, mit denen Besitzer den Kot ihrer Hunde von dem Gehweg und der Straße entfernen. Diese stehen zumeist in Grünanlagen und an Gehwegen und sollen Hundehalter auf ihrer Gassirunde daran erinnern, den Kot ihres Vierbeiners zu entsorgen. Die Hundekottüten werden von der Stadt kostenlos zur Verfügung gestellt.
In Falkensee gibt es 50 Hundekotbeutelspender im Stadtgebiet, beispielsweise in Nähe von Tierarztpraxen, Grünanlagen und in den Wohngebieten, die mit dafür sorgen sollen, dass Bürgerinnen und Bürger keine unangenehme Überraschung unter ihren Schuhen finden. Trotzdem entfernen leider längst nicht alle Hundehalter die Hinterlassenschaft ihres Vierbeiners.
Aufgepasst!
Im Rahmen der regelmäßigen Touren der städtischen Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes durch das Stadtgebiet wird regelmäßig festgestellt, dass Hunde nicht zur Hundesteuer angemeldet sind. Des Weiteren erreichen die Mitarbeiterinnen des Steuerbereichs auch Hinweise aufmerksamer Bürgerinnen und Bürger. Im Übrigen gilt im Stadtgebiet die Leinenpflicht. Ausnahmen bilden die zwei Hundeauslaufplätze.
Weitere Informationen
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Stadt Falkensee Gemeindesteuer Am Gutspark 4 (Musiksaalgebäude) 14612 Falkensee Telefon: 03322 281224 E-Mail: steuern@falkensee.de | Stadt Falkensee Ordnungsamt Poststraße 31 (Bürgeramt) 14612 Falkensee Telefon: 03322 281300 E-Mail: | ||
Sprechzeiten | |||
Dienstag von 13 bis 18 Uhr Mittwoch von 9 bis 12 Uhr Donnerstag von 13 bis 16 Uhr
| Montag, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 18 Uhr Mittwoch und Freitag von 9 bis 13 Uhr |