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Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

Volltext

Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.

Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:

  •  Absperrungen, Bauzäune
  •  Container
  •  Baugerüste, Baumaschinen
  •  Baustelleneinrichtung
  •  Ablagerung von Baumaterialien
  •  Befahren von Gehbahnen

Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.

Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

Fachlich freigegeben am

05.07.2022

Zuständigkeit

Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte

Zuständige Stelle(n)

32.3 - Straßenverkehr

Adresse
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg

Adresse
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

 
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