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Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.
Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:
Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.
Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg
Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte
Adresse
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow
Adresse
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten