Das Falkenseer Bürgerbudget
Was ist das Falkenseer Bürgerbudget?
Ein Trinkbrunnen auf dem Campusplatz? Mehr Sitzgelegenheiten am Lindenweiher? Oder ein neues Projekt, das die Nachbarschaft noch schöner macht?
Ab 2027 wird genau das möglich: Mit dem neuen Bürgerbudget gibt die Stadt Falkensee allen Einwohnerinnen und Einwohnern ab 8 Jahren die Chance, eigene Ideen einzubringen und die Zukunft ihrer Stadt aktiv mitzugestalten.
Ob kleine Verbesserung im Alltag oder großes Gemeinschaftsprojekt – das Bürgerbudget macht aus guten Ideen konkrete Veränderungen. So entsteht Stadtentwicklung nicht nur auf dem Papier, sondern direkt aus der Mitte der Stadtgesellschaft.
So funktioniert das Bürgerbudget:
Ideenphase – 5. September 2026 bis 31. Mai 2027
Ab dem 5. September 2026 läuft die erste Phase für das neue Falkenseer Bürgerbudget. Insgesamt 50.000 Euro stehen für die Umsetzung von Projekten und Ideen aus der Bürgerschaft zur Verfügung. Projekte, die nach dem 31. Mai 2027 eingereicht werden, kommen in die Abstimmung für das Folgejahr. Alle in der Ideenphase eingereichten Vorschläge können unter www.falkensee.de/buergerbudget oder im Bürgeramt eingereicht und eingesehen werden.Prüfphase – 1. Juni 2027 bis 31. Juli 2027
Die Verwaltung prüft alle eingereichten Vorschläge anhand der in der Satzung festgelegten Kriterien. Alle Ideen, die den Kriterien entsprechen, werden zur Abstimmung zugelassen. Die Kriterien sind unter „Fragen und Antworten zum Bürgerbudget“ zu finden.Abstimmung - 1. August bis 1. September 2027
Die Abstimmung erfolgt sowohl digital als auch analog. Nähere Infos zu den Möglichkeiten der Stimmenabgabe folgen.Final-Tag – Stadtfest 2027
Auf dem Falkenseer Stadtfest am 4. September 2027 werden die Gewinnerprojekte für das kommende Jahr bekannt gegeben.
Fragen und Antworten zum Bürgerbudget
Wer kann Ideen einreichen?
Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Falkensee, die das 8. Lebensjahr vollendet haben, sind berechtigt.
Wie kann eine Idee eingereicht werden?
digital:
per E-Mail an (Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum an.)
postalisch/Einwurf:
eine Postkarte zum Ausfüllen finden Sie am Ende dieser Seite
Einwurfmöglichkeiten:
Rathaus – Gebäude B, Falkenhagener Straße 43/49
Bürgeramt Falkensee, Poststraße 31
Kultureinrichtungen der Stadt (Creatives Zentrum "Haus am Anger", Kulturhaus "Johannes R. Becher", etc.)
Welche Ideen können eingereicht werden?
Die wichtigsten Kriterien sind:
Der Vorschlag wird fristgerecht eingereicht.
Der Vorschlagende hat das 8. Lebensjahr vollendet und hat seinen Hauptwohnsitz in Falkensee.
Der Vorschlagende hat innerhalb der letzten drei Jahre keine finanziellen Mittel aus dem Bürgerbudget erhalten.
Das Projekt liegt im Zuständigkeitsbereich der Stadt Falkensee.
Der Vorschlag überschreitet nicht die Höhe von 10.000,00 Euro brutto.
Der Vorschlag zielt nicht auf die Förderung von privaten Veranstaltungen oder den Erwerb von pflichtiger Grundausstattung für Schulen/Kitas ab.
Vereine und Organisationen erhalten für das gleiche Projekt nicht bereits andere städtische Fördermittel.
Mindestens 30 % des Gesamtbudgets sind für die Realisierung von Vorschlägen von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren eingeplant.
Wer kann über die Ideen abstimmen?
Über alle Ideen, die die Förderkriterien erfüllen, können alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Falkensee ab dem 8. Lebensjahr vom 1. August bis 31. August 2027 abstimmen.
Wie geht es nach der Abstimmung mit den Ideen weiter?
Die Stadt Falkensee erteilt auf Basis der Siegerliste die Projektgenehmigung. Die Ideen werden in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmen realisiert, bis das zur Verfügung stehende Budget aufgebraucht ist.
Informationen zum Datenschutz
Mit der Teilnahme am Bürgerbudget der Stadt Falkensee erklären Sie sich gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen der Datenschutzerklärung der Stadt Falkensee damit einverstanden, dass die von Ihnen in diesem Zusammenhang gemachten Angaben zu Ihrer Person von der Stadt Falkensee zum Zweck der Durchführung des Bürgerbudgets erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Alle personenbezogenen Daten werden nach Beendigung des jeweiligen Bürgerbudgets gelöscht.


