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Eine Aufenthaltserlaubnis beantragen

Falkensee, den 21. 12. 2018

Für die Aufenthaltserlaubnis ist die Ausländerbehörde des Landkreises Havelland mit Sitz in Rathenow,  Platz der Freiheit 1, Haus II, Aufgang B Zufahrt über Friedrich-Ebert-Ring zuständig.

 

Kontakt: 

Telefonnummer: 03385 5514611

Faxnummer: 03385 5514691

 

 

Wann kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden?
Eine Aufenthaltserlaubnis kann erteilt werden, wenn die im Aufenthaltsgesetz festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Hierbei kommt es im Wesentlichen auf den Aufenthaltszweck an:

 

  • Ausbildung
  • Erwerbstätigkeit
  • Familiennachzug
  • humanitäre Aufenthalte
  • besondere Aufenthaltsrechte
     

Die bis zum In-Kraft-Treten des Aufenthaltsgesetzes (1. Januar 2005) erteilten und noch gültigen Aufenthaltsbewilligungen und -befugnisse gelten fort als Aufenthaltserlaubnis, die unbefristeten Aufenthaltserlaubnisse und die Aufenthaltsberechtigungen als Niederlassungserlaubnis, jeweils entsprechend dem ursprünglichen Aufenthaltszweck. Ein für den Aufenthalt in Deutschland erforderlicher Aufenthaltstitel muss rechtzeitig (vor Ablauf des rechtmäßigen Aufenthalts) bei der Ausländerbehörde des Wohnsitzes beantragt werden.

 

(Quelle: Landkreis Havelland, www.havelland.de)

 

 


 

 
 
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