Eine Aufenthaltserlaubnis beantragen
Für die Aufenthaltserlaubnis ist die Ausländerbehörde des Landkreises Havelland mit Sitz in Rathenow, Platz der Freiheit 1, Haus II, Aufgang B Zufahrt über Friedrich-Ebert-Ring zuständig.
Kontakt:
Telefonnummer: 03385 5514611
Faxnummer: 03385 5514691
Wann kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden?
Eine Aufenthaltserlaubnis kann erteilt werden, wenn die im Aufenthaltsgesetz festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Hierbei kommt es im Wesentlichen auf den Aufenthaltszweck an:
- Ausbildung
- Erwerbstätigkeit
- Familiennachzug
- humanitäre Aufenthalte
- besondere Aufenthaltsrechte
Die bis zum In-Kraft-Treten des Aufenthaltsgesetzes (1. Januar 2005) erteilten und noch gültigen Aufenthaltsbewilligungen und -befugnisse gelten fort als Aufenthaltserlaubnis, die unbefristeten Aufenthaltserlaubnisse und die Aufenthaltsberechtigungen als Niederlassungserlaubnis, jeweils entsprechend dem ursprünglichen Aufenthaltszweck. Ein für den Aufenthalt in Deutschland erforderlicher Aufenthaltstitel muss rechtzeitig (vor Ablauf des rechtmäßigen Aufenthalts) bei der Ausländerbehörde des Wohnsitzes beantragt werden.
(Quelle: Landkreis Havelland, www.havelland.de)