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Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.
EUR 6,00
Land Brandenburg: Kostenfrei
BMI, IT I 4
;Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden
Adresse
Poststraße 31
14612 Falkensee