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Wenn Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion abholen, können Sie schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises wünschen.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ein.
Sie können Ihre Entscheidung während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit wieder ändern.
keine
Kostenfrei
BMI, IT I 4
;Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden
Adresse
Poststraße 31
14612 Falkensee