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elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig

Volltext

Wenn Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion abholen, können Sie schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises wünschen.

Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ein.

Sie können Ihre Entscheidung während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit wieder ändern.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Kostenfrei

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

BMI, IT I 4

;

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

09.01.2015;05.03.2026

Zuständigkeit

Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden

Zuständige Stelle(n)

141 Bürgerservice

Adresse
Poststraße 31
14612 Falkensee

Zuständige Mitarbeiter

Herr Oliver Hödt
Informations Desk

 
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