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elektronischer Identitätsnachweis Sperrung Entsperrung

Volltext

Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen. Das kann nur persönlich geschehen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kostenfrei

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

14.01.2026

Zuständigkeit

Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden

Zuständige Stelle(n)

141 Bürgerservice

Adresse
Poststraße 31
14612 Falkensee

Zuständige Mitarbeiter

Herr Oliver Hödt
Informations Desk

 
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