• Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

elektronischer Identitätsnachweis Änderung

Volltext

Änderungen im elektronischen Identitätsnachweis erfolgen immer im Zusammenhang mit der Änderung der Anschrift. Änderungen im elektronischen Identitätsnachweis zu den Identitätsdaten der Person können im elektronischen Identitätsnachweis nur durch eine Neuausstellung des Personalausweises erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Änderung der Anschrift im elektronischen Identitätsnachweis ist kostenfrei. Die Ausstellung eines neuen Personalausweises ist gebührenpflichtig. Es werden gebühren je nach Fall zwischen 10 und 37 Euro erhoben

Verfahrensablauf

Die Änderung der Anschrift im elektronischen Identitätsnachweis erfolgt beim Bürgerservice im Rahmen der Anmeldung einer Wohnung. Für die Ausstellung eines neuen Personalausweises ist beim Bürgerservice ein Antrag zu stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Änderung der Anschrift im elektronischen Identitätsnachweis erfolgt sofort.

Fristen

Der Ausweisinhaber ist verpflichtet, Änderungen von Daten auf dem Personalausweis unverzüglich anzuzeigen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

14.01.2026

Zuständigkeit

Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden

Zuständige Stelle(n)

141 Bürgerservice

Adresse
Poststraße 31
14612 Falkensee

Zuständige Mitarbeiter

Herr Oliver Hödt
Informations Desk

 
See bei schönem Wetter
Einstellungen für mehr Barrierefreiheit

Schrift

Schrift­größe

100%

Kontrast

Kontraste

Inhalts­einstellungen