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Straßenschaden zur Beseitigung melden

Volltext

Schäden im Straßenbereich, wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher bzw. Schlaglöcher sowie Schäden an Brücken können der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Die Meldung sollte Angaben

  • zur genauen Örtlichkeit des Schadens,
  • zum Schaden (kurze Beschreibung) und
  • zur meldenden Person (Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen)

enthalten.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen, regelmäßig überwacht und später im Zuge der regulären Straßenunterhaltungsmaßnahmen abgearbeitet.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

In einigen Städten/Gemeinden besteht die Möglichkeit solche Schäden online über einen „Mängelmelder“ zu melden, der über die Webseite der Stadt/Gemeinde zu erreichen ist.

Fristen

  • Meldung von Straßenschäden: möglichst umgehend
  • selbst verursachte Schäden: sofortige Meldung bei der Polizei

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

31.03.2026

Zuständigkeit

Zuständig ist der jeweilige Straßenbaulastträger, der für die Instandhaltung der beschädigten Straße bzw. der Verkehrsfläche verantwortlich ist.

Das ist außerorts bei Schäden:

  • an Autobahnen, Raststätten: Autobahn GmbH des Bundes
  • an Bundes- und Landesstraßen: Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
  • an Kreisstraßen: Straßenbaubehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt (Tiefbauamt/Straßenbauamt)
  • an Gemeindestraßen: Gemeinde-/ Stadtverwaltung

Das ist innerorts in aller Regel die Gemeinde-/ Stadtverwaltung. Jedoch gibt es hier örtlich auch abweichende Zuständigkeiten bei Kreis-, Landes- und Bundesstraßen.

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle(n)

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg

Adresse
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

 
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