• Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Kostenbeitrag für die Betreuung eines Kindes in der Kindertagesbetreuung

Volltext

Für die Betreuung ihres Kindes bezahlen Eltern Beiträge.

Kindertagespflege:

Wird Kindertagespflege in Anspruch genommen, so erhebt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Elternbeiträge gemäß § 18 Abs. 2 in Verbindung mit § 17 KitaG. Gemäß § 17 Abs. 1 KitaG beteiligen sich die Personensorgeberechtigten an den entstehenden Aufwendungen der Kindertagespflege im Sinne von § 17 Abs. 3 KitaG mit ihren Elternbeiträgen sowie mit einem Essengeld, dessen Höhe auf die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen für das Mittagessen begrenzt ist. Da die Elternbeiträge gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 KitaG Beiträge zu den entstehenden Kosten sind, darf der höchste Elternbeitrag die anteilig auf einen Betreuungsplatz entfallenden rechnerischen Kosten der Kindertagespflege nicht überschreiten. Die Elternbeiträge sind nicht von der Tagespflegeperson festzusetzen und zu erheben, sondern vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Festsetzung des Elternbeitrages erfolgt durch Bescheid.

Kindertagesstätte:

Für den Besuch Ihres Kindes in der Kindertagesbetreuung müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen. Die Beiträge werden nach folgenden Maßstäben festgesetzt:

Die Elternbeiträge sind gem. § 17 KitaG sozialverträglich zu gestalten und nach dem Elterneinkommen, der Zahl ihrer unterhaltsberechtigten Kinder sowie dem vereinbarten Betreuungsumfang zu staffeln. Die Elternbeiträge werden vom Träger der Einrichtung durch eine Beitragsordnung festgelegt und erhoben. Über die Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge ist Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe herzustellen. Gemeinden oder Gemeindeverbände als Träger der Einrichtungen können die Elternbeiträge und das Essengeld durch Satzung festlegen und als Gebühren erheben. Das Essengeld ist auf die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen für das Mittagsessen begrenzt. 

Ändern sich die Einkommensverhältnisse oder die Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder oder der vereinbarte Betreuungsumfang, wird der Beitrag/ die Gebühr angepasst, anhand der vom Träger der Einrichtung/ dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe vorgegebenen Staffelung.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheid über den Rechtsanspruch und des genehmigten Betreuungsumfanges
  • Betreuungsvertrag mit Kindertagespflegeperson
  • Betreuungsvertrag mit Kindertagesstätte
  • Sämtliche Einkommensnachweise aller Einkommensarten der zur Einkommensgemeinschaft zählenden Personen des Haushaltes (meist die Eltern) im Sinne des § 2a KitaG

Voraussetzungen

  • Anspruch auf Kindertagesbetreuung
  • Vertrag mit einer Kindertagespflegeperson
  • Vertrag mit Kindertagesstätte

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Dem Träger der Einrichtung/ örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind Einkommensveränderungen selbständig anzuzeigen. Der Träger der Einrichtung/ der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe fragt regelmäßig, üblicherweise 1x im Jahr die Einkommensverhältnisse ab.  Auch ein veränderter Bedarf des Betreuungsumfanges ist anzuzeigen. Daraufhin wird der neuen Beitrag/ die neue Gebühr berechnet und festgesetzt.

Bearbeitungsdauer

unterschiedlich

Fristen

keine

Formulare/Schriftformerfordernis

 Ggf. stellt der Träger der Einrichtung/ der Träger der öffentlichen Jugendhilfe Formulare bereit

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

22.02.2023

Zuständigkeit

Kindertagespflege: Örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Kindertagesstätte: Träger der Einrichtung

Zuständige Stelle(n)

412 Finanz- und Vertragsmanagement

Adresse
Poststraße 31
14612 Falkensee

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Nicole Lange

41 Kindertageseinrichtungen

Adresse
Poststraße 31
14612 Falkensee

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Christina Zubrytzki

 
See bei schönem Wetter
Einstellungen für mehr Barrierefreiheit

Schrift

Schrift­größe

100%

Kontrast

Kontraste

Inhalts­einstellungen