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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule beantragen

Rechtsgrundlage(n)

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben am

15.08.2025

Zuständigkeit

Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

Zuständig im Land Brandenburg ist, wenn Sie

-      in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: die Kreisverwaltung,

-      in einer kreisfreien Stadt wohnen: die Stadtverwaltung.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung möglich.

Gebühr
96 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von bis zu 3 Monaten

Gebühr
48 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von bis zu 3 Monaten für minderjährige Antragstellende

Gebühr
93 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von mehr als 3 Monaten

Gebühr
46.5 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von mehr als 3 Monaten für minderjährige Antragstellende

Volltext

Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke eines Schulbesuchs in Deutschland erhalten haben, müssen Sie diese rechtzeitig vor dem Ablauf verlängern lassen.

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung erfüllen. Insbesondere müssen Sie Ihren Lebensunterhalt in der Regel ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern können und ausreichend krankenversichert sein.

Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen höchstens für die weitere Zeit des Schulbesuchs erteilt.

Wenn Sie minderjährig sind, müssen Ihre Eltern oder Ihre Sorgeberechtigten dem Verlängerungsantrag zustimmen.

Sie dürfen, während Sie die Aufenthaltserlaubnis besitzen, nicht nebenbei arbeiten.

Hinweise (Besonderheiten)

  • Während des Aufenthalts zum Schulbesuch erhalten Sie in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Aufenthaltszweck nur, wenn Sie einen gesetzlichen Anspruch haben, beispielsweise wegen Familiennachzug oder Studium. Das gilt auch für die Zeit nach Ihrem Schulbesuch.

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Havelland - 55.1 - Ausländerbehörde

Adresse
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow

(Ausländerbehörde)

 
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